Schule - Stornofonds beginnt mit Auszahlung

20. Mai 2020 - 16:05

Der mit 13 Mio. Euro dotierte Schulstornofonds beginnt in dieser Woche mit Auszahlungen für abgesagte Schulveranstaltungen. Damit sollen den Schulen bzw. Eltern Kosten für aufgrund der Corona-Pandemie abgesagte mehrtägige Schulveranstaltungen ersetzt werden, die zwischen 11. März und Anfang September stattgefunden hätten.

Abgekürztes Verfahren für Schulen
Abgekürztes Verfahren für Schulen

Ersatzfähig sind Stornogebühren für Fahrt-, Eintritts-, Essens- und Nächtigungskosten etwa für Skikurse, Sportwochen, Sprachreisen. Zunächst müssen die Schulen allerdings versuchen, mit ihren Vertragspartnern eine Verschiebung der Reise bzw. eine kostenlose Stornierung zu erzielen. Erst wenn dies scheitert, kann ein Ersatz beim Fonds beantragt werden.

Zur Orientierung über angemessene Stornokosten hat das Bildungsministerium eine Vereinbarung mit dem Fachverband der Reisebüros in der Wirtschaftskammer geschlossen. Demnach sollen für Reisen zwischen 11. März und Ostern keine Stornokosten verrechnet werden, ab dem 14. April maximal 15 Prozent und ab Mitte Juni maximal zehn Prozent der Buchungskosten.

Der für die Abwicklung zuständige Österreichische Austauschdienst (OeAD) hat mit sechs großen Reiseveranstaltern Vereinbarungen zu diesen Bedingungen getroffen, die rund 700 Schulveranstaltungen abdecken. Die betroffenen Schulen haben damit die Möglichkeit, in einem abgekürzten Verfahren die Rückerstattung der Stornokosten zu beantragen.

234 Anträge eingegangen

Alle anderen Fälle werden extra geprüft. Beim OeAD sind bisher 234 Anträge mit 331 Schulveranstaltungen eingegangen, wovon die Hälfte schon genehmigt wurde. Dabei habe man auch "einzelne Fälle, in denen Stornokosten der Unternehmen nicht gerechtfertigt sein dürften", hieß es aus dem Bildungsministerium gegenüber der APA. Die Schulen erhalten dabei trotzdem die vollen Stornokosten vom Fonds zurück, der sich dafür etwaige Ansprüche der Eltern übertragen lässt und diese vom Veranstalter zurückfordern kann. Diese Regelung solle eine "abschreckende Wirkung" haben.

Nicht ersatzfähig sind Reisen, die nicht Schulveranstaltungen sind - also vor allem Maturareisen -, über die Stornokosten hinausgehende Reisekosten (also etwa der zur Gänze überwiesene Reisepreis) sowie die Kosten für Lehrer, die über die Dienstreiseabrechnung abgewickelt werden.

Kritik von der SPÖ

Kritik am Fonds kommt von der SPÖ: "Wie auch im Bereich der Notfallfonds für Unternehmen hört man von Reisebüros Sorgen und Unmut über die bürokratische Abwicklung dieses Stornofonds, Unverständnis über den Prozess der Abwicklung an den Schulen und über die vorgegebenen Maßnahmen. Viele Schulen kennen die Abwicklung nicht", so Bildungssprecherin Sonja Hammerschmid laut "Standard" (online). Sie hat deshalb eine parlamentarische Anfrage dazu eingebracht.

(APA/red, Foto: APA/APA (Gindl))

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