ÖH-Wahl: Kampf um Stimmen und Beteiligung

18. April 2019 - 11:23

Mit einem Wahl-Stakkato endet heuer der Mai: Unmittelbar nach der EU-Wahl am 26. Mai steht von 27. bis 29. Mai der Urnengang zur Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH) am Programm. Rund 338.000 Studenten an Unis, Fachhochschulen (FH), Pädagogischen Hochschulen (PH) und Privatunis bestimmen dabei über ihre Vertretung in den kommenden beiden Jahren.

Die Wahlbeteiligung ist mit rund einem Viertel traditionell sehr gering
Die Wahlbeteiligung ist mit rund einem Viertel traditionell sehr gering

Im Zentrum stehen dabei die Wahlen zur 55-köpfigen Bundesvertretung, dem österreichweiten Studentenparlament. Dort hat derzeit eine linke Koalition aus Verband Sozialistischer StudentInnen (VSStÖ/zwölf Mandate), Grünen und Alternativen StudentInnen (GRAS, neun Mandate) und Fachschaftslisten (FLÖ, acht) eine knappe Mehrheit von 29 Sitzen.

Herausforderer ist wie in den vergangenen Jahren die VP-nahe AktionsGemeinschaft (AG). Sie kam bei den letzten Wahlen auf 15 Mandate und ist damit die stärkste Fraktion. Selbst zusammen mit den JUNOS-Studierenden (sieben Mandate) ist sie damit aber noch relativ weit entfernt von der Mehrheit von 28 Sitzen. Die restlichen Sitze verteilen sich auf Splitterfraktionen wie zwei konkurrierende Kommunistische Studentenverbände, den Ring Freiheitlicher Studenten sowie die Spaßfraktion "No Ma'am" mit je einem Mandat.

Großes Wahlkampfthema fehlt noch

Ein großes Wahlkampfthema hat sich bisher nicht abgezeichnet: Beim Dauerbrenner-Thema Studiengebühren gab es zuletzt keine neuen Entwicklungen, ab dem Studienjahr 2019/20 in Kraft tretende neue Zugangsbeschränkungen für Jus, Fremdsprachen, Erziehungswissenschaften sowie lokal überlaufene Studienrichtungen sind längst beschlossen. Als einzige Fraktion für (nachgelagerte) Studiengebühren treten die JUNOS-Studierenden ein, Zugangsbeschränkungen werden nur von den JUNOS und der AG befürwortet.

Abseits der Bundesvertretung werden bei den Wahlen aber auch die lokalen Universitäts- bzw. Hochschulvertretungen (per Listenwahl) bzw. Studienvertretungen (durch Personenwahl) bestimmt. Gewählt werden kann an den drei Wahltagen persönlich an der Hochschule oder per Briefwahl (ausgenommen Studienvertretung). An der Donauuni sowie an PH, FH und Privatunis, an denen berufsbegleitende oder duale Studiengänge eingerichtet sind, kann außerdem ein Wahltag auf Freitag (24. Mai) oder Samstag (25. Mai) der Vorwoche vorgezogen werden.

ÖH will Wahlbeteiligung steigern

Große Unbekannte wird wieder die Wahlbeteiligung: Zwar ist die Zahl der Wahlberechtigten bei der ÖH-Wahl mit 338.000 wesentlich größer als etwa bei einer Landtagswahl im Burgenland (250.000) oder in Vorarlberg (270.000). Die Bedeutung des Urnengangs wird allerdings durch die traditionell geringe Beteiligung von nur rund einem Viertel gemindert. Die ÖH hat es sich daher zum Ziel gesetzt, diese heuer "substanziell" im höheren einstelligen Prozentbereich zu steigern.

Bei den Wahlen zur Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH) vom 27. bis 29. Mai hat sich die aktuelle ÖH-Spitze eine "substanzielle" Steigerung der Beteiligung vorgenommen. Das Potenzial dafür ist groß: Beim letzten Urnengang 2017 gaben nur 24,5 Prozent der Wahlberechtigten ihre Stimme ab - so wenige wie nie zuvor.

Zusammenhang zwischen Zahl der Studenten und der Wahlbeteiligung

Offenbar gibt es einen Zusammenhang zwischen der Zahl der Studenten und der Wahlbeteiligung - je mehr Wahlberechtigte, desto weniger machen relativ gesehen von ihrem Stimmrecht Gebrauch. Am ersten Urnengang nach dem Zweiten Weltkrieg im Jahr 1946 beteiligten sich noch rund 80 Prozent der damals knapp 27.000 Studenten. Bis 1967 wählten stets zwischen 60 und 70 Prozent.

Ab 1969 (53 Prozent) setzte mit der massiven Studentenexpansion dann der rapide Rückgang ein. Die Wahlbeteiligung ist seit 1975 (40 Prozent) nicht mehr über die 40 Prozent-Marke geklettert, dümpelte Mitte der 80er bis Mitte der 90er Jahre rund um die 30 Prozent dahin und verfehlt seit Ende der 1990er Jahre selbst diese Marke fast durchgehend. 2009 wurde mit 25,7 Prozent der bis dahin tiefste Wert erreicht - und das obwohl es bei diesem Urnengang die bisher einzige Möglichkeit gab, die Stimme wahlweise per E-Voting online abzugeben.

Steigerungsmaßnahmen bis jetzt ohne Erfolg

Auch andere Maßnahmen zur Steigerung der Beteiligung halfen nicht: 2015 gab es erstmals die Möglichkeit der Briefwahl - trotzdem rasselte die Beteiligung mit 25,9 Prozent nur knapp am absoluten Tiefstwert vorbei. 2017 war es dann mit 24,5 Prozent geschafft: Erstmals gab weniger als ein Viertel der Wahlberechtigten seine Stimme ab - und das trotz neu geschaffener Möglichkeit zur Vorziehung eines Wahltags an Hochschulen mit berufsbegleitenden oder dualen Studiengängen.

Zum Vergleich: In der Arbeiterkammer oder der Wirtschaftskammer, ebenfalls Körperschaften öffentlichen Rechts mit Pflichtmitgliedschaft, machten zuletzt jeweils knapp 40 Prozent der Wahlberechtigten von ihrem Stimmrecht Gebrauch.

Stichwort: ÖH

Die Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH) ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts mit Pflichtmitgliedschaft, der alle in- und ausländischen, ordentlichen und außerordentlichen Hörer an Unis, Fachhochschulen (FH), Pädagogischen Hochschulen (PH) und Privatuniversitäten angehören. Sie vertritt laut Hochschülerschaftsgesetz die "allgemeinen und studienbezogenen Interessen ihrer Mitglieder".

Neben der Bundes-ÖH sind auch die lokalen Hochschülerschaften an allen Universitäten sowie darüber hinaus an größeren FH, PH und Privatunis Körperschaften öffentlichen Rechts. An kleineren Hochschulen sind zwar auch Hochschul- und Studienvertretungen einzurichten, diese werden aber von der ÖH-Bundesvertretung rechtsgeschäftlich vertreten. Die Wahlen zur Bundesvertretung und Hochschulvertretung sind Listenwahlen, jene zur Studienvertretung Personenwahlen.

Die ÖH-Bundesvertretung besteht aus 55 Mandataren und ist eine Art österreichweites Studentenparlament. Sie wird durch Direktwahlen an allen Unis, FH, PH und Privatunis bestimmt. Die Bundesvertretung wählt dann den ÖH-Vorsitzenden und seine Stellvertreter.

Als Aufgaben der BV werden im ÖH-Gesetz ganz allgemein die "Vertretung und Förderung ihrer Mitglieder" genannt, soweit sie nicht in die Zuständigkeit einer Hochschulvertretung fallen. Außerdem ist die BV etwa für die Einhebung des ÖH-Beitrags (derzeit 19,70 Euro) zuständig, verfügt über das ÖH-Budget und kann Stellungnahmen zu Gesetzes- und Verordnungsentwürfen abgeben.

(APA/red, Foto: APA/APA (Neubauer))

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