Neues Schuljahr bringt Deutschklassen und "Digitale Grundbildung"

27. August 2018 - 9:41

Das am kommenden Montag startende neue Schuljahr 2018/19 bringt unter anderem den Start der Deutschförderklassen für Kinder, die dem Regelunterricht nicht ausreichend folgen können. Außerdem soll durch eine gesetzliche Neuregelung das Schulschwänzen eingedämmt werden. Darüber hinaus treten zahlreiche Bestimmungen zum Ausbau der Schulautonomie in Kraft.

Zudem neue Regeln gegen Schwänzen und Ausbau der Schulautonomie
Zudem neue Regeln gegen Schwänzen und Ausbau der Schulautonomie

Insgesamt wird es ab Herbst österreichweit rund 700 Deutschklassen geben. In diese kommen Kinder, die dem Unterricht aufgrund sprachlicher Probleme nicht ausreichend folgen können und deshalb als außerordentliche Schüler eingestuft wurden. Dort wird dann in 15 bis 20 Wochenstunden nach eigenem Lehrplan Deutsch unterrichtet - für Gegenstände wie Zeichnen, Musik oder Turnen werden die Kinder dann aber altersgemäß den normalen Regelklassen zugeteilt. Einschränkung: Die Klassen werden erst ab acht Schülern pro Standort eingerichtet. Besuchen müssen sie außerdem nur jene Kinder, die in der ersten Schulstufe aufgenommen wurden, oder gerade in Österreich angekommene Quereinsteiger ins Schulsystem.

In Regelklasse sechs Wochenstunden Förderkurs

Nach jedem Semester sollen dann die Sprachfortschritte überprüft werden. Bei entsprechender Verbesserung können die Kinder in die Regelklassen wechseln. Dort erhalten sie im Regelfall noch sechs Stunden pro Woche parallel zum Unterricht Förderung in einem Deutschförderkurs.

Noch wird das Modell aber nicht vollständig umgesetzt: So soll über die Zuweisung in eine Deutschklasse eigentlich ein einheitlicher standardisierter Test entscheiden. Da dieser aber noch nicht vorliegt, nahmen für dieses Schuljahr (wie schon bisher) die Direktoren die Einstufung als außerordentlicher Schüler vor. Im Schuljahr 2018/19 muss auch noch nicht nach dem Lehrplan für Deutschklassen unterrichtet werden. Auch der Test über die Sprachfortschritte ist noch nicht fertig.

Schulschwänzen mit Konsequenzen

Verschärft werden die Regelung für das Schulschwänzen: Ab dem neuen Schuljahr wird ein Verfahren bei der Bezirksverwaltungsbehörde eingeleitet, sobald ein Schüler im Laufe der neunjährigen Schulpflicht den vierten (vollen) Tag ungerechtfertigt der Schule fernbleibt - wobei diese Tage nicht unbedingt aufeinanderfolgen müssen. Außerdem wird eine Mindeststrafe von 110 Euro eingeführt, das Verfahren zur Verhängung von Strafen wird vereinfacht. Darüber hinaus können bei geringfügigeren Schulpflichtverletzungen Schulleitung und Lehrer "Sofortmaßnahmen" - vor allem das Aussprechen von Verwarnungen - setzen.

In Kraft tritt außerdem das 2017 beschlossene Schulautonomie-Paket: Unter anderem können sich Schulen zu Clustern zusammenschließen und die Möglichkeit zur Bildung flexibler Gruppengrößen bekommen: Klassenschülermindest- wie -höchstzahlen bzw. Teilungsziffern fallen weg. Außerdem können Direktoren sich eingeschränkt "ihre" Lehrer aussuchen. Der Abschluss des Dienstvertrags bleibt aber weiter bei den Schulbehörden.

"Digitale Grundbildung" verbindlich für 10- bis 14-Jährige

Nach einem Pilotversuch im Vorjahr wird in der Sekundarstufe I (AHS-Unterstufe/Neue Mittelschule) flächendeckend die neue verbindliche Übung "Digitale Grundbildung" mit insgesamt zwei bis vier Wochenstunden (über die gesamten vier Jahre gerechnet) eingeführt. Auf dem Stundenplan stehen dabei etwa Office-Anwendungen, Informations-, Daten- und Medienkompetenz, Sicherheit sowie Computational Thinking. Die Schulen können selbst entscheiden, ob sie dies in speziellen Stunden oder integriert in anderen Fächern vermitteln.

Erstmals angewandt wird die knapp vor Ende des letzten Schuljahrs in Kraft getretene Neuregelung des Rauchverbots: Damit wird dieses praktisch auf die gesamte Schulliegenschaft ausgedehnt, etwaige per Hausordnung mögliche Ausnahmeregelungen wurden damit aufgehoben. So darf etwa auch auf Freiflächen wie dem Schulhof nicht mehr geraucht werden - weder von Schülern noch von Lehrern oder sonstigen Personen.

Standards für Schuleinschreibung

Erstmals im Jänner und Februar zum Einsatz kommt bei der Schuleinschreibung für die Volksschule ein österreichweit einheitlicher, verbindlicher Kriterienkatalog. Ziel ist die Standardisierung der Feststellung der Schulreife anhand von kognitiven, sprachlichen, körperlichen sowie sozialen Kriterien - überprüft werden etwa Feinmotorik, zahlenbezogenes Vorwissen oder Konzentrationsfähigkeit.

Auch organisatorisch gibt es Änderungen: Ab 1.1. 2019 treten Bildungsdirektionen an die Stelle der Landesschulräte bzw. der Schulabteilungen der Länder. Zwar ändert sich dadurch nichts an den getrennten Zuständigkeiten und Instanzenzügen zwischen Ländern und Bund. Die Verwaltung soll allerdings - wie schon jetzt in den östlichen Bundesländern - unter einem gemeinsamen Dach erfolgen.

(APA/red, Foto: APA/APA (dpa))

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