Nationalrat: Datengesetz bringt Daten-Weitergabe für Forschung

20. April 2018 - 11:36

Ein in mehreren Punkten umstrittenes Datenpaket wird vom Nationalrat mit Koalitionsmehrheit beschlossen. Vorgesehen ist, dass persönliche Daten der Österreicher, die der Bund erhoben und abgespeichert hat, für Forschungszwecke abgefragt werden dürfen - und das nicht nur von der Wissenschaft sondern auch von Firmen.

Auch ELGA-Daten können weitergegeben werden
Auch ELGA-Daten können weitergegeben werden

Dass auch ELGA-Daten weitergegeben werden können, sorgt schon seit Tagen für Unmut. SP-Gesundheitssprecherin Pamela Rendi-Wagner sieht darin eine Verunsicherung von Patienten und Ärzten in einem höchst sensiblen Bereich.

Die Koalition wiegelte ab und versichert, dass die ELGA-Daten nur anonymisiert und ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken weitergegeben werden dürften. Freilich wurde dies nicht gesetzlich determiniert, sondern bloß über einen unverbindlichen Entschließungsantrag, der nicht mehr als eine Handlungsempfehlung an die zuständige Ministerin ist. Immerhin ist soundso festgelegt, dass das Ministerium der Datenweitergabe zustimmen muss.

Skepsis bei NEOS, Kritik von Liste Pilz

Für die NEOS stellte deren Wissenschaftssprecherin Claudia Gamon klar, dass ihre Fraktion die Erleichterung des Zugangs zu Daten für Forschungszwecke inhaltlich voll teile. Es werde nur in der Gesetzesvorlage kein hohes Datenschutz-Niveau garantiert. Daher sei es letztlich nur eine Frage der Zeit, bis das Gesetz vor dem EuGH lande. Würden dort die entsprechenden Regelungen aufgehoben, hätte das für die Forscher unabsehbare Folgen.

Ebenfalls hart ins Gericht mit dem Paket ging Liste Pilz-Mandatar Alfred Noll, der einen "ordentlichen Pallawatsch" sah. Angesichts aus seiner Sicht einander widersprechender Formulierungen im Gesetz fragte er: "Wollen sie die Judikatur ins Elend schicken?"

Ein weiteres Konfliktfeld in dem Disput um das Datenpaket war die Verbandsklage, die die SPÖ unbedingt durchsetzen wollte. Diese wäre die einzige Chance, wie man wirtschaftlich überlegenen Gegnern wie Facebook Paroli bieten könnte, argumentierte der Abgeordnete Peter Wittmann.

Kompromiss zwischen Betroffenen und Institutionen

Da die Koalition aber das Verlangen der SPÖ ablehnte und auch die NEOS ihre Stimmen für eine Zwei-Drittel-Mehrheit hergeben wollten, war die Koalition gezwungen, Regelungen zu finden, die nicht in die Verfassung kommen. Dies sorgte bei ÖVP und FPÖ für entsprechende Verärgerung. Denn an sich ging es bei jenem Teil des Pakets um ein Gesetz, das praktisch wortgleich in der vergangenen Legislaturperiode erarbeitet worden war.

Insgesamt war man bei ÖVP und FPÖ froh, dass man das Paket über die Bühne gebracht hat. FP-Mandatar Werner Herbert sah einen Kompromiss zwischen Rechten der Betroffenen und jenen Institutionen, wo Daten verarbeitet würden. In die gleiche Richtung äußerte sich Minister Heinz Faßmann (ÖVP). VP-Mandatar Wolfgang Gerstl würdigte etwa, dass das "Recht auf vergessen", also die Löschung von Daten auf Verlangen, nun umgesetzt werde. Wie bereits am Vortag angekündigt wurde auch noch mittels Abänderungsantrag das Redaktionsgeheimnis speziell berücksichtigt.

Die Abstimmung über die Vorlage verzögert sich bis in den Nachmittag, da noch die umfangreichen Abänderungen eingearbeitet werden müssen.

(APA/red, Foto: APA)

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