Nach Causa TeenSTAR: Neuer Erlass zur Sexualpädagogik

25. März 2019 - 12:59

Nach der Diskussion um den christlichen Sexualkundeverein TeenSTAR hat das Bildungsministerium einen neuen Erlass zur Zusammenarbeit mit außerschulischen Organisationen in der Sexualpädagogik herausgegeben. Lehrer müssen künftig während der Einheiten in der Klasse bleiben, Eltern vorab über die Einbindung von Vereinen informiert werden.

Lehrer müssen die ganze Zeit anwesend sein
Lehrer müssen die ganze Zeit anwesend sein

Grundsätzlich ist die Vermittlung von Sexualpädagogik Sache der Lehrer, wird in dem Erlass festgehalten. Aber: "Den einzelnen Lehrkräften steht es im Rahmen des Unterrichts frei, außerschulische Personen bzw. Organisationen in den Unterricht einzubinden, sofern die Einbindung ausschließlich im Zusammenhang mit dem Erarbeiten und Festigen des Lehrstoffs erfolgt, den rechtlichen Grundlagen entspricht und in der notwendigen Qualität erfolgt."

Mehrere Dinge zu beachten

Wenn sich Lehrer dafür entscheiden, außerschulische Organisationen etwa im Rahmen von Workshops einzubinden, müssen sie mehrere Dinge beachten. Zunächst einmal müssen die Eltern rechtzeitig im Vorhinein über dieses Vorhaben informiert werden - und zwar nicht nur allgemein: So sind etwa die konkreten Personen bzw. Organisationen "und deren wertebezogener Hintergrund" anzugeben und auch die geplanten Inhalte und Methoden. "Verwendete Materialen sollten den Eltern vorgestellt bzw. zur Verfügung gestellt werden."

Die Lehrer müssen außerdem während des Unterrichts die ganze Zeit anwesend sein bzw. den Einsatz der außerschulischen Personen vor- und nachbereiten. Außerdem muss dieser zumindest an öffentlichen Schulen unentgeltlich sein. "Die Vorschreibung und Einhebung von (verpflichtenden) Kostenbeiträgen durch die Erziehungsberechtigten zwecks Durchführung der 'Workshops' am Schulstandort ist daher im Hinblick auf die Schulgeldfreiheit nicht zulässig", heißt es im Rundschreiben. Schließlich muss auch darauf geachtet werden, dass die eingesetzten Personen eine entsprechende Strafregisterbescheinigung vorweisen können und die "didaktischen Methoden und Inhalte altersgemäß sind sowie an die Lebenswelt der Kinder anknüpfen".

Stoff am Stand der Wissenschaft

Inhaltlich wird unter anderem festgehalten, dass der vermittelte Stoff "sachlich richtig" ist und " mit dem jeweiligen Stand der Wissenschaft des betreffenden Wissensgebietes" übereinstimmt. Der Unterricht muss sich "am Prinzip der Gleichstellung der Geschlechter sowie Vielfalt der Lebensformen und Ausrichtung an den internationalen Menschenrechten" orientieren sowie das "Indoktrinationsverbot" beachten, wonach die Lehrkräfte der Schule "verpflichtet sind, einen vorurteilsfreien Unterricht anzubieten, ohne geschlechtsstereotype Zuweisungen".

Auslöser der Änderungen waren interne Schulungsunterlagen von TeenSTAR, in denen etwa natürliche Familienplanung und kein Sex vor der Ehe propagiert wurden. Die sexuelle Orientierung soll demnach durch eine Kombination aus Therapie, Selbsthilfegruppen und Seelsorge veränderbar, Masturbation schädlich sein. Der Verein selbst darf grundsätzlich weiter an Schulen aktiv bleiben - solange er die im Erlass vorgegebenen Kriterien erfüllt. Bei einer Prüfung durch das Ministerium sind die inkriminierten Stellen nicht gefunden worden.

(APA/red, Foto: APA/APA (dpa))

tutor18

Studium.at Logo

© 2010-2021  Hörsaal Advertainment GmbH

Kontakt - Werbung & Mediadaten - Datenschutz - Impressum

Studium.at versichert, sämtliche Inhalte nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und aufbereitet zu haben.
Für etwaige Fehlinformationen übernimmt Studium.at jedenfalls keine Haftung.