Zahlreiche Behören und Unternehmen möchten wissen, wo du denn von nun an deine Zeit verbringst. Einige von ihnen musst du SOFORT aufgrund gesetzlicher Gegebenheiten über deine Adressänderung informieren, anderen dagegen musst du zwar nicht sofort bescheid geben, solltest dies aber (auch zu deinem eigenen Interesse) trotzdem so rasch wie möglich erledigen.

Im Folgenden haben wir die wichtigsten zu erledigenden Meldungen aufgeführt. Dies soll bedeuten, dass du individuell für dich bestimmt auch noch andere über deine neue Adresse informieren solltest.

Diese Meldungen müssen tatsächlich SOFORT erledigt werden:

Wohnsitz / Meldezettel

Jede/r Bürger/in ist verpflichtet, sich bei einer Wohnsitzänderung innerhalb von drei Tagen an der neuen Adresse anzumelden und von der alten Adresse abzumelden.

Hast du also deinen Hauptwohnsitz geändert, oder möchtest du einen weiteren Wohnsitz (sog. Nebenwohnsitz) anmelden, musst du dich auf den Weg zur Meldebehörde machen, welche für deinen neuen Wohnsitz zuständig ist (Gemeindeämter in den bundesländer, das Magistratische Bezirksamt in Wien). Dort erhältst du einen Ausdruck aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) mit Stempel und Unterschrift, welcher als Bestätigung des Meldevorganges dient. Dieses Dokument wird heute noch oft als "Meldezettel" bezeichnet, auch wenn mit dem Begriff "Meldezettel" heute richtiger Weise eigentlich nur noch das Anmeldeformular bezeichnet wird.

Die Frist beträgt 3 Tage ab Bezug der Wohnung. Die gleiche Frist gilt, wenn du dich von einer Wohnung abmelden möchtest.

Die Anmeldung ist kostenlos und kann sowohl persönlich, durch einen Boten oder mittels Postweg erfolgen. 

Folgende Unterlagen sind notwendig: 

  • Antragsformular (= Meldezettel,  vollständig ausgefüllt und vom Vermieter/Unterkunftgeber unterschrieben)
  • Reisepass, Personalausweis oder anderer, amtlicher Lichtbildausweis (Führerschein, dann aber mit Staatsbürgerschaftsurkunde)
  • Geburtsurkunde
  • Nachweis über akademischen Grad
  • Besitzt du mehrere Staatsangehörigkeiten, müssen alle Dokumente gezeigt werden, die diesen Umstand beweisen können
  • Ausländische Mitbürger benötigen auf jeden Fall den Reisepass

Die Abmeldung deines alten Wohnsitzes passert in der Regel automatisch bei Anmeldung deines neuen Wohnsitzes, weswegen wir auf die Details, in welchen Fällen eine Abmeldung zwingend vorgeschrieben ist, an dieser Stelle nicht eingehen. Hier kannst du den Meldezettel als PDF downloaden.

Fahrzeugversicherung

Auch deine Fahrzeugversicherung musst du auf deine neue Adresse abändern. Dazu brauchst du vorher eine Versicherungsbestätigung von deiner Versicherung, damit die Adresse im Zulassungsschein geändert werden kann. Beachte hier, dass eine Versicherungsbestätigung nur 3 Tage gültig ist. Achtung: Eine Versicherungsbestätigung ist nur drei Tage gültig.

Zulassungsschein

Für die Änderung der Adresse in deinem KFZ-Zulassungsschein hast du genau 1 Woche Zeit. Die Adress-Änderung wird von Versicherungsgesellschaften kostenlos durchgeführt, wenn der Umzug innerhalb einer Bezirkshauptmannschaft stattfindet. Ist dies NICHT der Fall, musst du dein Auto abmeldenZulassungsstelle einer Versicherung neu anmelden, die auch im Bezirk deines neuen Hauptwohnsitzes ist (die Abmeldung hingegen kann bei jeder Zulassungsstelle deiner Versicherung erfolgen).

Kosten:

  • Behördenanteil: 110,40 Euro
  • Bearbeitungsleistung: 41,70 Euro
  • Begutachtungsplakette: 1,45 Euro
  • Kennzeichentafeln (wenn das Kennzeichen beibehalten wird, entfallen diese Kosten)
    • Pkw und Lkw: 18 Euro
    • Motorrad: 9,80 Euro
    • Motorfahrrad: 5,50 Euro und bei einer

Diese Meldungen sollten so rasch wie möglich erledigt werden:

Finanzamt

Auch das Finanzamt, das für deinen neuen Hauptwohnsitz zuständig ist, solltest du über deinen Umzug informieren, damit Verzögerungen (z.B. wenn Bescheide nicht zugestellt werden können) von Vornherein verhindert werden. Hier reicht ein formloser Brief, in dem du deine neue Adresse und Sozialversicherungsnummer bekannt gibst. Das ist für Studierende vor allem in Anbetracht der Familienbeihilfe (die ja eine Beihilfe vom Finanzamt ist!) höchst relevant!

Krankenkasse

Deine Adressänderung ist auch bei der Krankenkasse, die für deinen neuen Hauptwohnsitz zuständig ist, anzuzeigen.  

TV- und Radio

Ziehst du gerade in deine erste Wohnung, betrifft dich diese Thematik im Zusammenhang mit einer Ummeldung wahrscheinlich nicht, sehr wohl aber wirst du diese Dinge voraussichtlich gänzlich neu anmelden.

Die liebe GIS solltest du informieren, von wo aus du denn nun die herrlichen Programme empfängst. Denn: "Jeder, der ein oder mehrere Geräte besitzt, mit denen Radio- und/oder Fernsehempfang möglich ist, ist gesetzlich verpflichtet, Rundfunkgebühren zu bezahlen" (Zitat GIS). Gebührenpflichtig bist du ab dem ersten Tag des Monats, in dem du einen Radio- oder ein TV-Gerät betriebsbereit an einem Standort aufgestellt hast. Die Gebührenpflicht endet frühestens am Ende des Monats, in dem deine Abmeldung bei der GIS eingetroffen ist. Die Höhe der GIS ist keine Willkür, sondern im sog. Rundfunkgebührengesetz festgeschrieben. Alle Informationen findest du auf folgender Website: http://www.orf-gis.at

Ein Tipp: wenn du Studienbeihilfe beziehst, bist du in der Regel von der GIS befreit. Das bedeutet aber natürlich nicht, dass du nicht bei der GIS melden brauchst!

Hast du Kabelfernsehen, solltest du deinen Anschluss in der alten Wohnung auch so rasch wie möglich kündigen und/oder wenn der Kabelanbieter auch in der neuen Stadt existiert, deinen Anschluss "mitnehmen" (hier kannst du dir dann meist die Installationskosten sparen, sofern ein Kabelanschluss in deiner neuen Wohnung vorhanden ist).

Bank/Versicherungen

Auch deine Bank sowie deine Versicherungen solltest du informieren. Auch hier tut's in der Regel ein formloses Schreiben, hin und wieder kann eine Kopie deines Meldezettels als Nachweis verlangt werden. 

Versicherungen sind immer eine heikle Sache, deshalb empfiehlt es sich, Versicherungen wenn möglich bereits vor dem Umzug über die neue Adresse zu informieren.

Strom und Gas

Hier vereinbarst du zuerst einen Termin mit deinem alten Energieversorger. Es besucht dich jemand, der die Ablesung in deiner alten Wohnung vornimmt. Selbiges Spiel funktioniert in der neuen Wohnung - dann entweder mit deinem alten, bestehenden Energieversorger, oder einem neuen.

Führerschein

Auch im Führerschein musst du deine Adresse ändern lassen, wenn dein Hauptwohnsitz nun im Zuständigkeitsbereich einer anderen Behörde liegt, und zwar innerhalb von 6 Wochen. Auch hier erfolgt die Meldung formlos (sehr wohl aber brauchst zu eine Kopie des Meldezettels als Nachweis). Die Adressänderung im Führerschein ist kostenlos.

Zuständig sind:

  • die Bundespolizeidirektion (in Wien beim Verkehrsamt) bzw.
  • die Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft des Hauptwohnsitzes)

Universität/FH

Als inskribierter Student musst du Adressänderungen auch deiner Uni/FH melden.

 

 

 

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