Master in Informationsrecht und Rechtsinformation

17. Juni 2010 - 10:35

Bis Ende Juni bewerben und vielleicht noch ein Vollstipendium ergattern

(Wien) – Im Oktober 2010 startet der nun zwölfte Jahrgang des Universitätslehrgangs für Informationsrecht und Rechtsinformation, der nach zwei berufsbegleitenden Semestern mit dem „Master of Laws“ (LL.M.) abschließt.

Bis zum 30. Juni noch haben JuristInnen die Möglichkeit sich zu bewerben, der Universitätslehrgang verspricht nach erfolgreicher Teilnahme am Lehrgang den Ruf als gefragte ExpertInnen am Arbeitsmarkt, wie es beispielsweise auf der Homepage der Universität Wien (Uni Wien) heißt.

Seit 1999 wird den TeilnehmerInnen zukunftsträchtiges Spezialwissen aus technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Fachbereichen angeboten, mit der Teilnehmerbeschränkung auf 15 Personen sichert der Lehrgang auch die Auswahl aus einem breit gefächerten Jobpool. Den Studierenden steht im WS 2010/2011 ein einmonatiges, bezahltes Praktikum beim Linde Verlag offen, noch weitere Praktika werden im lehrgangsnahen Bereich angeboten. Außerdem hat der Universitätslehrgang seine Aktivitäten im Bereich der eigenständigen Forschung ausgebaut, womit die Möglichkeit gegeben ist, einen der TeilnehmerInnen an einem wissenschaftlichen Projekt mitarbeiten zu lassen.

Mittlerweile sind rund 180 AbsolventInnen des Lehrgangs erfolgreich in größeren IT-Unternehmen, Rechtsanwaltzkanzleien, Verwaltungen, Universitäten und in der Gerichtsbarkeit vertreten. Informationsrecht und Rechtsinformation wird im IT-Zeitalter ständig der veränderten Medienlandschaft angepasst, die rechtlichen und technischen Fächer wurden um wirtschaftsrechtliche Veranstaltungen (Steuerrecht, Bilanzieren, Case Study „Führen eines IT-Unternehmens“) erweitert.

Die Tageszeitung „Die Presse“ vergibt an den bestqualifizierten Studierenden ein Vollstipendium (Lehrgangskosten: 8.500 Euro), auch der Verein zur Förderung des Universitätslehrgangs bietet hochqualifizierten TeilnehmerInnen ein Stipendium, welches jedoch nur die halbe Lehrgangsgebühr abdeckt.

Weitere Informationen unter http://www.informationsrecht.at

(com/red)

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