Lockdown - Forderung nach Autonomie für Schulen

22. November 2021 - 11:59

Direktoren- und Lehrervertreter wollen die Möglichkeit bekommen, direkt am Schulstandort über das Schließen von Klassen bzw. die Umstellung auf Distance Learning zu entscheiden. Unterdessen zeigen Elternbriefe von Schulen, dass diese etwa mit Schularbeiten in der geplanten Zeit des Lockdown unterschiedlich umgehen - gleichzeitig lassen sie darauf schließen, dass Eltern mit der Entscheidung, ihr Kind in die Schule zu schicken oder nicht, oft überfordert sind.

Unterricht findet derzeit stundenplanmäßig statt
Unterricht findet derzeit stundenplanmäßig statt

Diese Meldung wurde aktualisiert: Neufassung letzter Absatz mit Pflichtschullehrern

Seit heute, Montag, gilt bis 12. Dezember erneut ein Lockdown (OÖ: 17. Dezember). Ausgenommen sind unter anderem die Schulen. Dort gilt an und für sich eine klare Regelung: Der Unterricht findet (mit Masken- und Coronatestpflicht) stundenplanmäßig statt - wer allerdings nicht kommen will, muss das nicht. Dafür ist lediglich eine Entschuldigung durch die Eltern nötig.

Die Implikationen haben es aber in sich - unter anderem stellen sich Fragen wie der Umgang mit Schularbeiten und Tests oder das Mitkommen bei der Stoffvermittlung für die Daheimgebliebenen. Hier sind die Vorgaben des Bildungsministeriums dehnbar. So sollen etwa Tests und Schularbeiten "nach Möglichkeit nicht stattfinden". Die Vermittlung von Unterrichtsinhalten soll "den Gegebenheiten angepasst" werden. Wer nicht am Präsenzunterricht teilnimmt, ist mit "Lern- und Übungsaufgaben auszustatten", die selbst erarbeitet werden müssen - wobei die Lehrer "wenn machbar" für Fragen zur Verfügung stehen.

Anrufbombardement bei Direktoren

Das dürfte zu einem wahren Mail- und Anrufbombardement bei den Direktoren geführt haben, wie diverse Elternbriefe nahelegen. Ein Schulleiter spricht etwa darin von einer "unzumutbaren Entscheidung" für die Eltern und empfiehlt "vorerst" die Teilnahme am Präsenzunterricht, andere vermeiden dezidiert eine von den Eltern eingeforderte irgendwie geartete Empfehlung.

An der einen Schule sollen Schularbeiten zumindest in den ersten Tagen mit den entsprechenden Schutzbestimmungen durchgeführt werden, da sich die Kinder ja schon darauf vorbereitet hätten. Andere sagen diese ab, wiederum andere machen die Entscheidung klassenweise von der Rückmeldung der Eltern bzw. der geplanten Anwesenheit der Schüler abhängig.

Distance Learning grundsätzlich nicht möglich

Konkretisiert werden von den meisten Schulen die "Lern- und Arbeitspakete": Dabei handelt es sich vor allem um die Information über die in dieser Zeit geplanten bzw. durchgenommenen Kapitel bzw. Beispiele in den Büchern sowie die Hausübungen. Lehrer können ihren Unterricht gleichzeitig streamen, sind dazu aber nicht verpflichtet. Eines machen praktisch alle Schulen klar: Da die Vorgabe derzeit die Abhaltung des normalen Präsenzunterrichts vorsieht, werden dafür vorerst auch alle Lehrerinnen und Lehrer gebraucht - insofern sei Distance Learning für die Daheimgebliebenen grundsätzlich nicht möglich.

Die Lehrer-Gewerkschafter an den Pflichtschulen und den AHS sprechen sich grundsätzlich für offene Schulen aus. Gleichzeitig verlangen sie aber, dass die komplette Umstellung auf Distance Learning auch auf Schulebene möglich sein müsse. Das Schließen von Klassen wiederum soll ebenfalls entweder auf Schulebene (AHS) oder durch die Bildungsdirektion (Pflichtschule) mit nachträglicher Genehmigung durch die Gesundheitsbehörde erfolgen können. Ähnliches hatten am Freitag bereits die AHS-Direktoren gefordert. Außerdem soll an den Schulen häufiger PCR-getestet werden.

(APA/red, Foto: APA/APA/ROLAND SCHLAGER)

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