Vergeben werden Leistungsstipendien nicht von der Studienbeihilfebehörde, sondern autonom von der jeweiligen Bildungseinrichtung. Folglich sind auch sehr individuelle Anforderungen möglich. Bitte informiere dich auf jeden Fall an deiner Uni, FH oder Privatuni.
Wenn du nun mit dem Gedanken spielst, ein Leistungsstipendium zu beantragen, kannst du dich voraussichtlich (wie gesagt, hierbei keine Allgemeingültigkeit!) auf folgende Anforderungen einstellen:
- Einbezogen wird immer das ganze Studienjahr (also von 1. Oktober bis 30. September)
- Du musst insgesamt mindestens 20 Semesterstunden absolviert haben. Nicht eingerechnet werden LVs, die mit „Mit Erfolg teilgenommen“ o. ä. beurteilt wurden. Auch Studienvoraussetzungen (z. B. das Latinum) können nicht in die Berechnung einbezogen werden.
- Dein Notendurchschnitt sollte 1,8 oder weniger betragen (Achtung: Negative Prüfungen werden auch gezählt)
- Solltest du dein Studium schon abgeschlossen haben: Für deine Diplomarbeit/Disseratation gab´s schriftlich ein „Sehr Gut“ und mündlich zumindest ein „Gut“ – Mit einer Diplomarbeit brauchst du meist nicht so viele Semesterstunden.
- Du musst die Voraussetzungen für die Studienbeihilfe erfüllen. Allerdings ohne die soziale Bedürftigkeit.
- Es gibt zusätzliche Regelungen für Studierende ohne österreichische Staatsbürgerschaft, die es sehr schwer machen, ein Leistungsstipendium zu beziehen.
- Du musst in Mindestzeit + Toleranzsemester studieren bzw. studiert haben. Ausnahmen davon werden gewährt, wenn du etwa eine schwere Krankheit hattest oder schwanger warst. In solchen Fällen musst du das aber ohnehin zuerst einmal auf deiner jeweiligen Bildungseinrichtung MELDEN.
- Wichtig: Auf ein Leistungsstipendium besteht kein Rechtsanspruch. Wenn die Zahl der Anträge das Förderungsvolumen übersteigt, werden die Anträge nach absolvierten Semesterstunden bzw. nach Notenschnitt gereiht.
Solltest du ein solches Leistungsstipendium tatsächlich bekommen, kannst du dich in der Regel auf eine einmalige Zahlung von ein paar hundert Euro freuen: Als Grundlage für die Auszahlung wird oft immer noch die Studiengebühr (also € 363,36) herangezogen. In einzelnen Fällen kann der Betrag bis zu € 1.500,- betragen. Darauf solltest du dich aber wahrhaftig nicht verlassen ;-)