Kinderbetreuung - 15a-Vereinbarung geht am Mittwoch in Begutachtung

18. September 2018 - 13:23

Die 15a-Vereinbarung zum Ausbau der Kinderbetreuung geht am 19. September in Begutachtung und wird dem Ministerrat zur Kenntnisnahme vorgelegt. Der Fokus liegt dabei auf dem Ausbau für die Unter-Dreijährigen. Außerdem bringt die Vereinbarung das Kopftuchverbot sowie einen Wertekatalog. Insgesamt sollen 180 Mio. Euro von Bund und Ländern investiert werden.

Öffnungszeiten in elementaren Einrichtungen sollen erweitert werden
Öffnungszeiten in elementaren Einrichtungen sollen erweitert werden

Die Erstellung der neuen 15a-Vereinbarung gestaltete sich nicht ganz einfach, denn nach Kritik auch aus den eigenen ÖVP-Reihen und schließlich der Sicherstellung der Mittel, monierten die SPÖ-Länder, dass mit ihnen nicht verhandelt worden sei. Sie zeigten sich auch am Dienstag verwundert, dass medial von einer Einigung gesprochen werde, da sie noch eigene Vorschläge an den Bund übermittelt haben. Im Familienministerium wurde dazu gegenüber der APA auf die vierwöchige Begutachtungsphase verwiesen, in der noch Anmerkungen eingebracht werden können.

Im gemeinsamen Ministerratsvortrag von Familien- sowie Bildungsministerium heißt es, dass die bisher drei Vereinbarungen in eine einzige zusammengefasst werden. In Summe werden jährlich mehr als 180 Mio. Euro von Bund und Ländern in die Betreuungsangebote investiert: Der Bund stellt heuer und in den nächsten beiden Kindergartenjahren (also bis 2021/22) jeweils 142,5 Mio. Euro zur Verfügung. Die Länder sollen das auf 180 Mio. Euro aufstocken.

Bessere Rahmenbedingungen

Beim Ausbau des Betreuungsangebots wird auf die Unter-Dreijährigen fokussiert. Die Öffnungszeiten in elementaren Einrichtungen werden erweitert und flexibilisiert, zur Verbesserung der Rahmenbedingungen und des Betreuungsschlüssels werden Impulse gesetzt. Als Alternative und Ergänzung sollen auch Tageseltern gestärkt werden.

Der beitragsfreie halbtätige Pflichtkindergarten für Fünfjährige wird weitergeführt. Im Bereich der Sprachförderung gebe es eine "Intensivierung und qualitative Weiterentwicklung". Im Vorfeld breit diskutiert wurde die Einführung des Kopftuchverbots für Kinder in elementaren Einrichtungen. Neu ist auch die "verbindliche Vermittlung von grundlegenden Werten der österreichischen Gesellschaft". Außerdem soll es eine verstärkte Kontrolle und koordinierte Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern geben.

Die ersten Bildungsjahre eines Kindes seien entscheidend für den weiteren Bildungsverlauf. Es sei daher wesentlich, elementarpädagogische Einrichtungen bewusster als erste Bildungseinrichtungen zu sehen, heißt es im Ministerratsvortrag außerdem. Familienministerin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) ist morgen selbst nicht im Ministerrat, sie weilt beim Treffen der Landesfrauenreferentinnen in Salzburg.

(APA/red, Foto: APA/APA (dpa))

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