Heuer andere Regeln fürs Sitzenbleiben

26. Juni 2020 - 10:05

Aufgrund der Schulschließungen im Zuge der Corona-Pandemie gelten im heurigen Schuljahr andere Regeln für das Sitzenbleiben. Wichtigste Änderung: Mit nur einem Fünfer im Zeugnis dürfen Schüler jedenfalls in die nächste Klasse aufsteigen. Auch bei zwei oder mehr Nicht Genügend ist der Aufstieg ohne Wiederholungsprüfung dann möglich, wenn sich die Lehrerkonferenz dafür ausspricht.

Ab dem kommenden Schuljahr gilt wieder die "alte" Regelung.
Ab dem kommenden Schuljahr gilt wieder die "alte" Regelung.

In "normalen" Jahren sieht die Regelung anders aus: Da darf mit einem Fünfer nur dann ohne Nachprüfung in die nächste Klasse gewechselt werden, wenn die Lehrerkonferenz dies befürwortet ("Aufstiegsklausel"). Keine Chance auf die Klausel haben außerdem jene Schüler, die diesen "Joker" bereits im Jahr davor zuerkannt bekommen haben (und nicht zusätzlich die Nachprüfung geschafft haben) bzw. wenn sie den Fünfer in einem Fach bekommen haben, das in einer höheren Schulstufe nicht mehr unterrichtet wird. Bei Zwei Nicht Genügend im Zeugnis muss sonst zum Aufsteigen mindestens einer mittels Nachprüfung ausgebessert werden (für den zweiten ist dann eine Aufstiegsklausel möglich), ab drei Fünfern muss die Klasse jedenfalls wiederholt werden.

Aufstieg mit Fünfer möglich

Heuer wird dies deutlich lockerer gehandhabt. Ein Fünfer im Zeugnis steht dem Aufstieg in die nächste Klasse keinesfalls im Weg. Es ist also keine Zustimmung der Lehrer nötig. Das gilt auch in dem Fall, wenn der Schüler im gleichen Fach bereits im Vorjahr die Aufstiegsklausel zuerkannt bekommen hat.

Außerdem besteht heuer die Möglichkeit, auch mit zwei oder mehr Fünfern per Konferenzbeschluss automatisch aufzusteigen - also ohne zur Nachprüfung anzutreten. Voraussetzung dafür ist die Zustimmung der Lehrerkonferenz. De facto wird diese aber umso schwerer zu bekommen sein, je mehr Nicht Genügend im Zeugnis stehen.

Bei allen Schülern mit Fünfern gilt: Selbst wenn sie in die nächste Klasse aufsteigen dürfen, sollten sie zur Wiederholungsprüfung antreten. Nur bei positiver Absolvierung ist dann nämlich im Jahr darauf im Fall der Fälle wieder eine Aufstiegsklausel möglich. Ab dem kommenden Schuljahr gilt nämlich wieder die "alte" Regelung.

Hat ein Schüler heuer zwei oder mehr Nicht Genügend und erhält keine automatische Aufstiegsklausel, schafft dann aber bis auf eine alle Nachprüfungen, gilt wieder die Regelung über das automatische Aufsteigen mit nur einem Nicht Genügend.

(APA/red, Foto: APA/APA (dpa))

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