Ganztagsschule: Ruf nach mehr Geld und Langzeitperspektive

17. Mai 2019 - 11:59

Der Ganztagsschulausbau ist bisher schleppender verlaufen als geplant. Deshalb setzt die Regierung bei der Förderung auf eine "grundsätzliche Neuausrichtung", heißt es im Entwurf zum neuen Bildungsinvestitionsgesetz (BIG), dessen Begutachtungsfrist diese Woche geendet hat. In den Stellungnahmen wird die Neuregelung kritisiert: Das Geld sei zu knapp bemessen, die Finanzierung nicht nachhaltig.

Finanzierung der Ganztagsschule wird wieder diskutiert
Finanzierung der Ganztagsschule wird wieder diskutiert

Die Novelle ist notwendig geworden, weil die bisherige 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern für den Ganztagsschulausbau im Sommer ausläuft. Im BIG geregelt ist die Verteilung von 750 Mio. Euro aus der "Bankenmilliarde" für die Jahre 2020 bis 2033, die ursprünglich bereits früher fließen sollten. Für die Jahre 2020 bis 2022 landet neben rund 90 Mio. Euro aus der "Bankenmilliarde" noch ein Großteil jener rund 150 Mio. Euro im Fördertopf, die wegen des schleppenden Ausbaus aus der 15a-Vereinbarung nicht abgerufen wurden.

Aus Sicht der Pflichtschullehrergewerkschaft ist das vorgesehene Budget "viel zu gering", für die Industriellenvereinigung (IV) gerät der Ausbau durch die Streckung von ursprünglich acht auf 14 Jahre "ins Stocken". Die Arbeiterkammer (AK) beklagt zusätzlich, dass die Ausweitung der Förderung auf zusätzliche Bereiche wie Ferienbetreuung und Unterstützungspersonal auf Kosten der Ganztagsschulentwicklung gehe.

Die Kriterien, wofür Geld fließt, wurden im Vergleich zum ursprünglichen Gesetz von SPÖ und ÖVP deutlich verändert: Verschränkte Ganztagsschulen mit einem Wechsel von Unterricht, Lern- und Freizeit werden nicht mehr gegenüber reiner Nachmittagsbetreuung bevorzugt, Gemeinden sollen auch kein Geld mehr für die Schließung von Horten zugunsten von Betreuungsplätzen an Schulen bekommen. Für IV und AK geht dies auf Kosten von Qualität und Chancengerechtigkeit, für Gemeinden und Pflichtschullehrergewerkschaft wird damit hingegen der Nachfrage entsprochen.

Geld soll dabei nicht mehr nur für neu geschaffene Plätze fließen. Bis 2033 kann ein Viertel des Budgets auch für bereits bestehende Angebote genutzt werden, in den Jahren 2020 bis 2022 sind sogar bis zu drei Viertel des Geldes für "alte" Plätze reserviert. In der bisherigen Fassung des BIG hätten die Schulerhalter bei schon vorhandenen Plätzen die Personalkosten im Freizeitteil komplett übernehmen müssen.

"Überbrückungsfinanzierung"

Bei der geplanten Regelung könne es sich aber nur um eine "Überbrückungsfinanzierung" handeln, betont der Gemeindebund. Auch der Rechnungshof (RH) fordert von der Regierung eine "nachhaltige Finanzierung" im Finanzausgleich, um die Geldflüsse bei der Nachmittagsbetreuung zu vereinfachen. Außerdem gebe es damit immer noch zu wenig Geld für bestehende Angebote, wodurch deren Erhalt gefährdet sei, bemängeln Wien und Kärnten.

Städten, Gemeinden und Ländern wie Vorarlberg und dem Burgenland stößt außerdem sauer auf, dass mit dem BIG eine Kofinanzierung eingeführt werden soll. Nur noch maximal 70 Prozent des Höchstbeitrags dürfen demnach an Bundesförderung zugeschossen werden, lediglich in den Jahren 2020 bis 2022 können die Gemeinden mit dem nicht verbrauchten Geld aus der 15a-Vereinbarung auf 100 Prozent aufstocken. Vorarlberg findet diese Beschränkung "nicht sachgerecht" und der Städtebund fordert, dass die fehlenden 30 Prozent vom Land kommen müssen. Ohne dauerhafte Finanzierungslösung müsse man entweder die Betreuungsbeiträge der Eltern massiv anheben oder das Angebot wieder reduzieren, warnt der Gemeindebund.

Außerdem neu: Beim Ziel, bis 2022 für 40 Prozent der Sechs- bis 15-Jährigen ganztägige Betreuung anzubieten, sollen auch die Hortplätze mitzählen. Dafür müssen dort allerdings bestimmte Qualitätskriterien eingehalten werden, was das Land Kärnten "nicht nachvollziehbar" findet - immerhin seien Horte Landessache und vom Bund auch keine Hortförderung vorgesehen. An den Pflichtschulen selbst soll es laut Entwurf bis 2022 ein Angebot für 30 Prozent der Schüler geben. Das sei "nicht ambitioniert", finden AK und Stadt Wien.

Fünf Prozent der Fördermittel für 2020 bis 2022 sind außerdem für die Kofinanzierung von jenem Unterstützungspersonal (Schulsozialarbeiter, -psychologen etc.) reserviert, das zuletzt befristet über den Integrationstopf finanziert wurde. Allerdings sollen die Länder 50 Prozent der tatsächlichen Personalkosten selbst bezahlen. Für die IV ist dieser Beitrag zu gering und zu kurzfristig, auch der Rechnungshof plädiert für eine "langfristige Finanzierung". Der Gemeindebund fordert wie das Land Niederösterreich weiter die volle Finanzierung durch den Bund.

(APA/red, Foto: APA/HARALD SCHNEIDER)

tutor18

Studium.at Logo

© 2010-2021  Hörsaal Advertainment GmbH

Kontakt - Werbung & Mediadaten - Datenschutz - Impressum

Studium.at versichert, sämtliche Inhalte nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und aufbereitet zu haben.
Für etwaige Fehlinformationen übernimmt Studium.at jedenfalls keine Haftung.