Ganztagsschule - 250 Mio. Förderung bis 2022, Gros für "alte" Plätze

11. April 2019 - 13:05

Der Bund nimmt für die Förderung ganztägiger Schulformen von 2020 bis 2022 knapp 250 Mio. Euro in die Hand. Das haben Kanzler Sebastian Kurz, Bildungsminister Heinz Faßmann (beide ÖVP) und Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) bekanntgegeben. Der Großteil - 170 Mio. - soll dabei in den Erhalt bestehender Plätze fließen, 74 Mio. sind für neue Angebote reserviert.

Faßmann, Kurz und Strache stellten ein neues Paket vor
Faßmann, Kurz und Strache stellten ein neues Paket vor

Das Ziel der in einer Neufassung des Bildungsinvestitionsgesetzes (BIG) verankerten Maßnahme: Bis Herbst 2022 soll es für 40 Prozent der Pflichtschüler (v.a. Volksschule, Neue Mittelschule) Tagesbetreuung geben, das sind knapp 230.000 Plätze. Beim Zielwert sollen auch die rund 57.500 Plätze an Horten in Schulnähe berücksichtigt werden - wenn sie bestimmte Qualitätskriterien einhalten. An den Pflichtschulen selbst soll das Angebot von 23,1 auf 30 Prozent (172.500 Plätze) steigen. An 85 Prozent der Pflichtschulen soll eine Ganztagsbetreuung prinzipiell möglich sein, so Faßmann bei der gemeinsamen Pressekonferenz.

Bisher war der Ausbau ganztägiger Betreuungsangebote an den Pflichtschulen in einer 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern geregelt, das BIG soll die nun auslaufende Regelung ersetzen. Rund 150 der 250 zu vergebenden Millionen stammen dabei aus Mitteln der bisherigen 15a-Vereinbarung, die von den Ländern allerdings wegen des schleppenden Ausbaus bisher nicht abgerufen wurden. Mit der Neuregelung hofft man, den Ausbau zu beschleunigen.

Schulerhalter sahen bisherige Regelung als "süßes Gift"

Die Sorge der Gemeinden, als zuständiger Schulerhalter nach Ablauf der Anschubfinanzierung auf den Personalkosten im Freizeitteil sitzen zu bleiben, wurde bisher immer als ein wesentlicher Grund für die Zurückhaltung beim Ausbau genannt. Die Schulerhalter hätten die bisherige Regelung als "süßes Gift" erlebt, sprach Faßmann von einem "Konstruktionsfehler". Dem soll in der Novelle nun Rechnung getragen werden: Anders als in der ursprünglichen Fassung unter Rot-Schwarz sollen die Mittel nicht ausschließlich in neue Plätze fließen.

Die Länder können alle Mittel, die aus der alten Vereinbarung liegen geblieben sind, in den Erhalt - sprich: die Finanzierung der Freizeitpädagogen - investieren. Außerdem können bis zu 25 Prozent des "frischen" Geldes aus dem BIG dafür genutzt werden. Jene Länder, die das Ausbauziel von 40 Prozent bereits erreicht haben, können überhaupt alle im BIG für sie vorgesehenen Gelder dafür einsetzen. Allerdings soll hier eine fixe Ko-Finanzierung eingeführt werden: 30 Prozent der Kosten müssen Land bzw. Gemeinden selbst tragen. "Das ist wirklich eine Errungenschaft", betonte Strache.

Voraussetzung für die Abholung der Mittel soll zudem die Einhaltung von Qualitätskriterien wie der Einsatz von qualifiziertem Personal, bestimmte Gruppengrößen sowie Öffnungszeiten auch in den Horten und eine soziale Staffelung der Elternbeiträge sein. Für Zuschüsse zur Ferienbetreuung müssen die Einrichtungen mindestens von acht bis 16 Uhr offenstehen. Förderungen sollen übrigens auch Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht abholen können, im aktuellen BIG war das nicht vorgesehen.

"Probeballon" für Personalagentur des Bundes

Im BIG enthalten sein soll auch ein "Probeballon" für eine Personalagentur des Bundes: Aus Sicht der Regierung ist Unterstützungspersonal Landesangelegenheit. Nach der großen Zunahme von Flüchtlingen an den Schulen ab 2015 wurden allerdings vom Bund befristet über den sogenannten Integrationstopf Sozialarbeiter und Psychologen bereitgestellt, das Auslaufen der Regelung wurde vielfach kritisiert. Im neuen Gesetz soll nun ein Teil der übrig gebliebenen 15a-Mittel für solches Unterstützungspersonal reserviert werden - allerdings unter der Bedingung, dass das Personal vom Bund bereitgestellt wird und die Länder 50 Prozent der Personalkosten übernehmen.

"Das ist ein unglaublich attraktives Angebot an die Länder", so Faßmann, der allerdings auch betonte, dass die Tagesbetreuung mit Lern- und Freizeit "immer Aufgabe der Schulerhalter" und damit von Ländern und Gemeinden bleibe. "Wir erwarten uns, dass das Geld abgeholt wird", so Kurz.

Das Bildungsinvestitionsgesetzes war eigentlich für die Verteilung der 750 Mio. Euro umfassenden "Bankenmilliarde" geschaffen worden. Ursprünglich sollten diese Mittel zwischen 2018 und 2025 in den Ausbau von Ganztagsschulen fließen. Weil die Mittel aber nie zur Gänze abgerufen wurden, wurden sie bis 2032 gestreckt. Die Novelle versteht man im Bildungsministerium als Übergangsregelung: Nach 2022 soll die Finanzierung der Ganztagsschulen idealerweise im Finanzausgleich festgehalten sein.

(APA/red, Foto: APA/APA (Bundeskanzleramt/D. Tatic))

tutor18

Studium.at Logo

© 2010-2021  Hörsaal Advertainment GmbH

Kontakt - Werbung & Mediadaten - Datenschutz - Impressum

Studium.at versichert, sämtliche Inhalte nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und aufbereitet zu haben.
Für etwaige Fehlinformationen übernimmt Studium.at jedenfalls keine Haftung.