Forschungsrahmengesetz: Finanzierung wird vermisst

17. Oktober 2019 - 10:41

Universitäten und Forschungseinrichtungen vermissen im geplanten Forschungsrahmengesetz einen Finanzierungspfad. Dieser müsse einen jährlichen Zuwachs vorsehen, heißt es in zahlreichen Stellungnahmen zum Entwurf des Gesetzes. Dessen Begutachtungsfrist endet am 17. Oktober.

Die angestrebte Planungssicherheit im Gesetz wird nur angedeutet
Die angestrebte Planungssicherheit im Gesetz wird nur angedeutet

Ursprünglich planten ÖVP und FPÖ den Beschluss eines Forschungsfinanzierungsgesetzes, um den Förderagenturen und Forschungseinrichtungen Planungssicherheit zu geben. Allerdings konnten sich die beiden Parteien nicht über die nötigen Summen einigen, dann zerbrach die Regierung. Die aktuelle Regierung wiederum schickte den nunmehrigen Entwurf in Begutachtung - allerdings ohne Budgetzahlen. Das Gesetz mutierte damit auch namenstechnisch zum Forschungsrahmengesetz. Die angestrebte Planungssicherheit wird darin nur in einer Art Trockentraining - also ohne die Nennung eines Finanzierungspfads - angedeutet.

Im Gesetz bereits definiert werden jene zentralen Forschungs- und Forschungsförderungseinrichtungen, die von der neuen Finanzierung umfasst werden sollen. Das sind als Forschungseinrichtungen das Austrian Institute of Technology (AIT), das Institute of Science and Technology (IST) Austria, die Österreichische Akademie der Wissenschaften (ÖAW) und die Silicon Austria Labs (SAL) sowie als Förderagenturen die Austria Wirtschaftsservice (AWS), die Christian Doppler Forschungsgesellschaft (CDG), der Wissenschaftsfonds (FWF), der Österreichische Austauschdienst (OeAD), die Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) und die Ludwig Boltzmann Gesellschaft (LBG).

Fortschritt und Problem

Mit diesen Einrichtungen sollen künftig ähnlich wie mit den Universitäten dreijährige Leistungs- und Finanzierungsvereinbarungen abgeschlossen werden. Die Budgets dafür sind innerhalb dieser Periode nicht kürzbar.

Das sehen etwa FFG, FWF, AWS und OeAD in einer gemeinsamen Stellungnahme als "wesentlichen Fortschritt gegenüber der derzeitigen Einjährigkeit". Problem: "Allerdings fehlt es dem Gesetzespaket an jeglicher Festlegung eines progressiven Budgetpfades. In Anbetracht des in Österreich im internationalen Benchmark schwach ausgeprägten Anteils an kompetitiven F&E-Mitteln sollte jedenfalls für die im Gesetz genannten Forschungsförderungseinrichtungen ein mittel- bis langfristiger nachhaltiger Steigerungspfad von ca. zehn Prozent per annum festgelegt werden."

uniko sieht fehlenden Finanzierungspfad "sehr kritisch"

Ähnlich äußert sich die Universitätenkonferenz (uniko), die den fehlenden Finanzierungspfad "sehr kritisch" sieht. Dieser solle "als Wachstumspfad mit einem jährlichen Mindestzuwachs definiert" werden, heißt es mit Verweis auf den "Pakt für Forschung und Innovation (2021-2030)" in Deutschland mit einem jährlichen Plus von drei Prozent.

Die Österreichisch Akademie der Wissenschaften (ÖAW) beurteilt den Entwurf in seiner aktuellen Form in ihrer Stellungnahme insgesamt "ablehnend". Es brauche in dem Gesetz einen Finanzierungspfand, der "reales Wachstum ermöglicht". Ein solches beginne laut der ÖAW im Bereich der international kompetitiven Grundlagenforschung erst deutlich über einem jährlichen Plus von drei Prozent. Für "eine echte Zukunftsoffensive" sei vielmehr "ein Wachstumspfand von durchschnittlich sieben Prozent jährlich für mindestens zehn Jahre" notwendig. Außerdem befürchtet die ÖAW eine Zunahme der Bürokratisierung bei der Leistungsmessung im Bereich der Grundlagenforschung.

Kritik gibt es auch an der Einstufung der Ludwig Boltzmann Gesellschaft als Förderagentur. Die LBG befürchtet dadurch einen "Umbau vom Träger zum Förderer" und will deshalb in die Gruppe der Forschungseinrichtungen aufgenommen werden. Diese Bedenken äußern auch einige Bundesländer, umgekehrt spricht sich die uniko klar für die "Weiterentwicklung" der LBG zur Förderorganisation aus.

(APA/red, Foto: APA/APA (Hochmuth))

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