Coronavirus - Österreich bis Ostern auf Distanz

20. März 2020 - 14:59

Die Regierung hat die Anfang der Woche in Kraft getretenen Maßnahmen gegen das Coronavirus bis Ostermontag verlängert. Auch für die nächsten 25 Tage gilt also: Keine Menschenansammlungen, keine Veranstaltungen, die ganze Gastronomie und nicht für Grundversorgung nötige Geschäfte zu, Homeoffice wo möglich - also: Rückzug auf den engsten Kreis und bei jedem anderen Kontakt: "Mindestens 1 Meter".

Versammlungsverbot gilt zumindest bis 13. April
Versammlungsverbot gilt zumindest bis 13. April

Dass der "eine Meter" und das Verbot der Versammlung im öffentlichen Raum nicht bloß Empfehlungen sind, sieht man an den drohenden Strafen: Wenn eine Gruppe von Freunden im Park beieinander sitzt, kann das mehrere 100 Euro kosten, machte die Polizei zuletzt klar, dass nicht mehr nur freundliche Aufforderungen zu erwarten sind.

Noch strengere Regeln gelten in den Quarantänegebieten, also in allen Tiroler Gemeinden, in der Vorarlberger Arlbergregion, im Salzburger Gasteinertal und der Kärntner Gemeinde Heiligenblut.

Die österreichweiten "Verkehrsbeschränkungen" wurden mit dem am 16. März in Kraft getretenen COVID-19-Maßnahmengesetz ermöglicht und in Verordnungen konkretisiert - sowie jetzt bis 13. April verlängert.

Die wichtigsten Regeln sind:

BESCHRÄNKTE SOZIALE KONTAKTE: Die Österreicher sind bis Ostermontag angehalten, daheim zu bleiben. Haus oder Wohnung dürfen nur für Arbeit (wenn Homeoffice nicht möglich ist), zum Einkaufen und zur Betreuung unterstützungsbedürftiger Menschen verlassen werden.

Erlaubt ist auch Bewegung im Freien, aber nur alleine oder mit den Menschen, mit denen man zusammenwohnt. Bei allen Kontakten mit anderen (im Geschäft, in Öffis, am Arbeitsplatz oder beim Spazierengehen) muss ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten werden. Zum Spazierengehen darf man mit dem Auto etwa an den Stadtrand fahren.

EINKAUF/HANDEL: Bis Dienstag nach Ostern sind alle Geschäfte geschlossen, die nicht zur Grundversorgung nötig sind. Ausgenommen sind Lebensmittel, Apotheken, Drogerien, Banken, Post, Trafiken, Tankstellen, Tierfutter- und Agrarhandel, Handyläden, Geschäfte für medizinische Produkte und Heilbehelfe, Sicherheits- und Notfallprodukte und Wartung. Kfz-Werkstätten, Lieferdienste und Reinigungsdienste arbeiten weiter.

GASTRONOMIE: Alle Gasthäuser und -höfe, Restaurants, Speisehäuser, Bierstuben, Branntweinstuben, Weinstuben, Buffets, Eissalons, Kaffeehäuser und Konditoreien, Tanzcafes, Bars, Diskotheken und Nachtclubs sind vom 17. März bis 13. April komplett geschlossen. Ausgenommen sind nur Lieferservices ohne Kundenverkehr und die Verköstigung von Hotel-Gästen.

VERANSTALTUNGSVERBOT: Abgesehen von Maßnahmen zur Corona-Bekämpfung dürfen sich nicht mehr als fünf Menschen an einem Ort treffen. Sport-, Kultur- und sonstigen Veranstaltungen dürfen nicht stattfinden, Kinos, Museen, Konzert- und Opernhäuser sind geschlossen, in den Kirchen gibt es keine öffentlichen Messen, Begräbnisse werden wenn dann nur in engstem Rahmen im Freien abgehalten.

FREIZEIT- UND SPORTBETRIEBE, SPIELPLÄTZE: Sind wie generell alle "öffentlichen Plätze der Begegnung" geschlossen, sie dürfen nicht betreten werden.

STRAFEN: Sollten sich Gruppen der Aufforderung zur Auflösung widersetzen, drohen Strafen bis zu 2.180 Euro, der Strafrahmen für das Negieren von Betretungsverboten (etwa Spielplätze) geht bis zu 3.600 Euro. Gastronomiebetriebe, die trotz Verbot aufsperren, werden mit bis zu 30.000 Euro bestraft.

HOMEOFFICE: Unternehmen müssen den Arbeitnehmern, so weit es möglich ist, das Arbeiten zu Hause ermöglichen.

ÖFFENTLICHER VERKEHR: Bleibt aufrecht, ebenso Notfall-Dienstleistungen und die Wartung kritischer Infrastruktur.

KURZPARKZONEN: Angesichts der Ansteckungsgefahr in öffentlichen Verkehrsmitteln haben Wien und die Landeshauptstädte die Kurzparkzonen gelockert. Parkscheine sind nicht mehr erforderlich.

SCHULEN/HOCHSCHULEN: Der Unterricht an allen Schulen, Universitäten und Hochschulen ist seit Montag eingestellt, Schüler bekommen über E-Learning oder schriftlich Hausübungen. An Volksschulen, AHS-Unterstufen, Neuen Mittelschulen (NMS) und Sonderschulen wird Betreuung angeboten für Kinder, deren Eltern keine andere Möglichkeit haben. Die Matura wurde auf frühestens 18. Mai verschoben.

KINDERGÄRTEN: An den Kindergärten sind die Eltern ebenfalls gebeten, die Kinder nur mehr zu bringen, wenn es keine andere Möglichkeit gibt. Der Besuch im letzten Kindergartenjahr ist nicht mehr verpflichtend.

SONDERBETREUUNGSZEIT FÜR ELTERN: Arbeitgeber können Eltern für die Zeit der Schulschließungen bis zu drei Wochen Sonderbetreuungszeit gewähren, wenn es keine andere Möglichkeit der Betreuung gibt. Wobei die Regierung ausdrücklich darauf hinweist, dass Großeltern (als Risikogruppe) keine Alternative sind. Gewährt ein Arbeitgeber die Freistellung, übernimmt der Staat ein Drittel der Lohnkosten.

ÄMTER/BEHÖRDEN/GERICHTE: Alle Ämter und Behörden haben den direkten Kundenkontakt aufs Allernötigste zurückgefahren. Wenn eine Besuch unbedingt nötig ist, dann nur mit telefonischer Anmeldung. Viele Stellen haben komplett auf Online- oder Telefon-Service umgestellt. Die Gerichte führen nur noch unbedingt nötige Verhandlungen (z.B. in Haft- oder Unterhaltssachen) durch.

KRANKENHÄUSER/PFLEGEHEIME/ÄRZTE: In so gut wie allen Spitäler und Senioren- bzw. Pflegeheimen sind Besuche mit nur wenigen Ausnahmen (Palliativbereich, Kinder) verboten. An vielen Spitälern gibt es Zugangskontrollen mit Gesundheitschecks. Nicht unbedingt nötige Operationen wurden verschoben, die Intensivbetten-Kapazität wird ausgebaut. Kur- und Reha-Einrichtungen sind ab dem Wochenende geschlossen, nur bei sehr akutem Bedarf (Krebs, Schlaganfall) wird weiter behandelt. Nicht dringende Arztbesuche sollen unterlassen werden.

(APA/red, Foto: APA/APA (Gindl))

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