Corona-Virus - Fragen und Antworten zu Hochschulen

17. März 2020 - 12:23

Derzeit ist auch der Präsenzbetrieb an den Hochschulen bis zu den Osterferien eingestellt. Wenn möglich, werden Lehrveranstaltungen via Distance Learning abgehalten - im Anschluss Fragen und Antworten zu Anmeldefristen, Prüfungen, Beihilfen etc.

Unis setzen auf E-Learning statt Präsenz
Unis setzen auf E-Learning statt Präsenz

Frage: Sind die Hochschulen geschlossen?

Antwort: Grundsätzlich ja. Zutritt haben nur Personen, die für das Aufrechterhalten der wichtigsten Services unmittelbar vor Ort erforderlich sind. Das Ausmaß ist aber je nach Hochschule unterschiedlich: Auch an den Medizin-Unis finden keine Präsenz-Lehrveranstaltungen oder Prüfungen statt, aber der generelle Betrieb ist naturgemäß weniger heruntergefahren, weil die Lehrenden zugleich Ärzte sind.

Frage: Welche Lehrveranstaltungen werden abgehalten und welche nicht?

Antwort: Sämtliche Präsenz-Lehrveranstaltungen an allen Hochschulen finden nicht statt. Wo möglich, wird aber auf E-Learning umgestellt. Andere Einrichtungen ziehen theorielastige Studieninhalte vor, die im Selbststudium erarbeitet werden können. Im Endeffekt entscheiden aber die einzelnen Lehrenden, was sie in welcher Form anbieten.

Frage: Werden abgesagte Lehrveranstaltungen nachgeholt?

Antwort: Dafür gibt es keine generelle Regel. Möglich sind aber etwa Blocklehrveranstaltungen nach Wiederöffnung der Unis oder auch eine Verlegung der Lehrveranstaltungen in die studienfreie Zeit. An den Unis können etwa die Senate die Einteilung des Studienjahrs ändern.

Frage: Was ist mit Prüfungen?

Antwort: Präsenzprüfungen sollten derzeit nicht stattfinden. Zum Teil bieten Unis Prüfungen aber per Videokonferenz an. Die Technische Universität (TU) Wien plant sogar, Diplomprüfungen so abzuhalten. Voraussetzung ist aber jeweils, dass Prüfling und Prüfer damit einverstanden sind.

Frage: Was ist mit den Anmeldefristen für die zugangsbeschränkten Studien?

Antwort: Diese laufen vorerst normal weiter. Es handelt sich bei allen um Online-Registrierungen.

Frage: Und die Aufnahmeprüfungen?

Antwort: Die "großen" Aufnahmeprüfungen an den Unis finden erst im Juli statt - sie wurden vorerst noch nicht verschoben. An den Fachhochschulen sind aber bereits erste Aufnahmetests verlegt worden.

Frage: Werden die Inskriptionsfristen verlängert?

Antwort: Derzeit ist das noch nicht geplant. Die Nachfristen für die Zulassungen im Sommersemester 2020 laufen noch bis Ende April.

Frage: Was passiert, wenn der Studienplan während der Schließungen ausläuft?

Antwort: Im Regelfall werden auslaufende Studienpläne verlängert. So hat etwa die Uni Wien angekündigt, die Frist für das Ende April auslaufende Diplom-Lehramtsstudium bis Ende November zu erstrecken.

Frage: Was passiert mit der Studienbeihilfe?

Antwort: Wer aufgrund des Ausfalls von Lehrveranstaltungen bzw. Prüfungen die nötigen ECTS-Punkte für die Studienbeihilfe nicht erreicht, kann dies geltend machen. Die Anspruchsdauer ist zu verlängern, wenn der Studierende nachweist, dass die Studienzeitüberschreitung durch ein "unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verursacht wurde, wenn den Studierenden daran kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft".

Frage: Was passiert, wenn der Präsenzdienst/Zivildienst verlängert wurde oder der Student freiwilligen Zivildienst leistet?

Antwort: Bis 30. April kann man sich aus diesem Grund noch vom Studium beurlauben lassen.

Frage: Was passiert mit einer Mobilitätsförderung bei einem abgebrochenen Auslandsaufenthalt?

Antwort: Studenten können laufende bzw. bevorstehende Auslandsaufenthalte (etwa über Erasmus) aufgrund des Coronavirus abbrechen bzw. stornieren. Angefallene Kosten können bis zur Höhe der zugesagten Förderung unter Berufung auf Höhere Gewalt gegenüber dem Österreichischen Austauschdienst (OeAD) geltend gemacht werden. Das gilt auch, wenn die Mindeststudienerfolge aufgrund der vorzeitigen Abreise nicht erreicht wurden.

Frage: Was ist mit Erasmus-Studenten, die sich derzeit in Österreich aufhalten?

Antwort: Sollten Prüfungen in eine Zeit verschoben werden, in der die Studenten nicht mehr in Österreich sind, müssen sie die Mindestleistung von 3 ECTS-Credits pro absolviertes Monat nicht erbringen. Von einer späteren stichprobenartigen Anerkennungskontrolle der Nationalagentur wird abgesehen.

(APA/red, Foto: APA/APA (dpa))

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