Dem Bundesheer obliegt gem. Art 79 Abs 1. des Bundesverfassungsgesetzes die militärische Landesverteidigung der Republik Österreich. Die Zahl der Präsenzdiener ist seit Jahren tendenziell eher am sinken. Dies lässt sich einerseits auf geburtenschwächere Jahrgänge zurückführen, andererseits auch darauf, dass sich immer mehr "Taugliche" trotzdem für den Zivildienst entscheiden, aktuellen Zahlen zufolge nämlich in etwa ein Drittel.

©iStockphoto.com/WoodKey
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Jeder männliche, österreichische Staatsbürger zwischen 17 und 50 Jahren ist verpflichtet, an einer Stellung („Musterung“) teilzunehmen (in der Regel wirst du erst nach deinem 18. Geburtstag zur Stellung einberufen; du kannst aber ab 17 um vorzeitige Stellung ansuchen).

Achtung: Die Stellungspflicht richtet sich ausschließlich nach der Wehrpflicht: Diese beginnt mit dem vollendeten 17. Lebensjahr und endet grundsätzlich mit dem noch nicht vollendeten 50. Lebensjahr. Zwar hat die erstmalige Einberufung zum Grundwehrdienst vor dem 35. Lebensjahr zu liegen, Wehrpflichtige sind allerdings auch dann verpflichtet, einer Ladung zur Stellungsuntersuchung nachzukommen, wenn sie das 35. Lebensjahr überschritten haben.

Die Stellung ist eine zweitägige gesundheitliche Überprüfung, zu der du brieflich aufgefordert wirst und der du Folge zu leisten hast. Du bekommst die Fahrtkosten zur Stellung zurückerstattet und hast während dieser zwei Tage auch Anspruch auf freie Verpflegung und Unterkunft.

Ausnahmen von der Stellungspflicht bilden Theologiestudenten, Ordensleute, Priester o. ä.

Solltest du im Ausland wohnen, musst du dich mit dem Konsulat in Verbindung setzen. Wenn du wieder in Österreich lebst, musst du das innerhalb von drei Wochen bei deinem Militärkommando melden. Dann wird alles nötige für eine Stellung eingeleitet.

Auch wer die österreichische Staatsbürgerschaft erst erwirbt, wird, wenn das Alter passt, einen solchen Stellungsbefehl erhalten. Solltest du bereits in einem anderen Land den Grundwehrdienst abgeleistet haben, kannst du - entsprechender Nachweis vorausgesetzt– vom österreichischen Präsenzdienst befreit werden.

Zudem geht das Bundesheer auf die religiösen Bedürfnisse seiner Grundwehrdiener ein: Wenn du ein strenggläubiger Muslime, Jude etc. bist, solltest du das zuvor von deiner jeweiligen Glaubensgemeinschaft bescheinigen lassen. Du wirst dann in eine Truppe versetzt, in der das (Gebet, Ernährung…) berücksichtigt werden kann. 

Der Ausgang der Musterung entscheidet, ob du wehrpflichtig bist:

  • „Tauglich“ – Du musst den 6-monatigen Präsenzdienst oder den 9-monatigen Zivildienst  (oder EF, Zivilersatzdienst, etc.) ableisten.
  • „Untauglich“ – Du musst weder das eine noch das andere machen.
  • „Vorübergehend untauglich“ – Du wirst wegen medizinischer oder psychischer Schwierigkeiten zurückgestellt und musst zu einem späteren Zeitpunkt wieder zur Musterung.

Willst du zum Heer, kannst du einen Wunsch abgeben, wo du eingesetzt werden möchtest. Erkundige dich bei einer allfälligen Präferenz am Besten zuvor, wo und wann das für dich am günstigsten ist. Willst du den Zivildienst ableisten, musst du das bei der Stellung angeben.

Du erhältst dann einen Einberufungsbefehl, in dem bekannt gegeben wird, wann und wo du deinen Präsenzdienst ableisten musst. Sollten sich wesentliche Änderungen deiner Situation ergeben (z. B. Umzug, Auslandsaufenthalt, schulische oder berufliche Verhinderung), liegt es in deinem Interesse, das möglichst schnell bekannt zu geben. Es könnte sonst passieren, dass nicht auf deine veränderte Situation eingegangen werden kann.

Das Bundesheer bietet zudem eine breite Palette an sozialen Leistungen, die du während deiner Zeit als Präsenzdiener in Anspruch nahmen kannst, darunter Familienunterhalt und Wohnbeihilfe. Informiere dich auf jeden Fall rechtzeitig, um z. B. einen Verdienstentgang zu vermeiden!

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