Bei einem Werkvertrag verpflichtest du dich als sog. „Werkvertragsnehmer“ zur „Herstellung eines Werkes“, oder anders ausgedrückt, du schuldest einem Auftraggeber, dem sog. „Werkbesteller“, einen gewissen Erfolg. Hier liegt auch bereits ein Hauptunterscheidungspunkt zum freien Dienstnehmer oder Angestelltenverhältnis: bei einem Werkvertrag schuldest du dem Auftraggeber einen Erfolg, nicht bloss deine Arbeitskraft. Darüber hinaus bist du bei einem Werkvertrag in der Regel unabhängig und selbständig tätig. Das bedeutet, dass du auch hier – ähnlich beim freien Dienstnehmer - in den meisten Fällen jemanden einsetzen kannst, der für dich wiederrum im Rahmen der „Erfüllung des Werkes“ tätig ist. Denn letztendlich haftest ohnehin du als Werkvertragsnehmer für Fehler und Mängel gegenüber dem Werkbesteller.

Beim Werkvertrag spricht man vom „Honorar“, welches du selbständig kalkulierst, und mit dem Auftraggeber vereinbarst.

Ein Werkvertragnehmer kann grundsätzlich bis zu € 11.000 im Jahr einnehmen, ohne sich bei der Wirtschaftskammer extra dafür anmelden zu müssen (das ist teurer als im normalen Sozialversicherungssystem) und ohne die Mehrwert-/Umsatzsteuer abführen zu müssen, da er dann als Kleinunternehmer gilt. Allerdings muss auf der Honorarnote ausgewiesen sein, dass du keine MwSt. verrechnest, da du sie sonst auch an das Finanzamt abführen musst! Als Student solltest du aber auf deine Einkommensgrenze achten, damit du nicht andere Ansprüche verlierst!

Zudem solltest du darauf achten, dass deine Tätigkeit in der Liste der freien Gewerbe vertreten ist (erhältlich online bei der Wirtschaftskammer oder dem Bundesministerium für Arbeit), da du sonst Schwierigkeiten bekommen könntest, falls du keine entsprechende Ausbildung vorweisen kannst, die dich zur Ausübung des Gewerbes berechtigt. Du trägst in diesem Fall auch unternehmerische Risiken.

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