Du bist freier Dienstnehmer, wenn du einem Auftraggeber deine Arbeitskraft gegen Entgelt zur Verfügung stellst, aber keine persönliche Abhängigkeit vorliegt. Sehr wohl aber liegt eine wirtschaftliche Abhängigkeit vor. Von KEINER persönlichen Abhängigkeit spricht man in der Regel dann, wenn keine Bindung an den Arbeitsort bzw. an eine Arbeitszeit vorliegt und somit auch keine Kontrolle durch den Auftraggeber gegeben ist. Dadurch ist es auch möglich, dass du die Arbeit bzw. den Auftrag nicht selbst erledigst, sondern du dich von jemand anderem vertreten lassen kannst (kläre das aber auf jeden Fall mit deinem Arbeitgeber ab!).

Als freier Dienstnehmer muss dich der Auftraggeber bei der Krankenkasse zur Sozialversicherung anmelden. Allerdings hast du hier keinen Anspruch auf Krankengeld, Urlaub oder sonstige Dinge, die sich aus arbeitsrechtlichen Bestimmungen bspw. bei einem richtigen Arbeitsverhältnis ergeben.

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