Das Masterstudium Steuern und Rechnungslegung ist ein Vollzeitstudium, das von einer engagierten und international renommierten Faculty bestehend aus Expertinnen und Experten aus den Fachbereichen Rechnungslegung, Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Steuerrecht angeboten wird. Das Programm erfüllt durch die Kombination dieser drei Teilbereiche und die Einbeziehung sowohl betriebswirtschaftlicher als auch rechtlicher Aspekte die Anforderungen der Berufswelt im Bereich Rechnungslegung und Steuern. Neben der facheinschlägigen Fachausbildung umfasst das Programm auch ergänzende Fächer aus anderen Bereichen wie Finanzwirtschaft oder Corporate Governance.
98% SIND 4 MONATE NACH ABSCHLUSS IM JOB - exzellente Chancen am Arbeitsmarkt
Ein sehr hoher Anteil der Absolventinnen und Absolventen hat bereits kurz nach dem Studium einen adäquaten Job. Streben Sie ein Doktorats- oder PhD-Studium an, ermöglicht Ihnen dieser Abschluss auch Ihre Ausbildung fortzusetzen.
93% EMPFEHLEN DAS STUDIUM WEITER - hohe Zufriedenheit
Die meisten Absolventinnen und Absolventen des Programms würden das Studium Bekannten mit ähnlichen Interessen weiterempfehlen.
4 SEMESTER DURCHSCHNITTLICHE STUDIENDAUER - Rascher Studienfortschritt
Die Lehrveranstaltungen des Masterstudiums Steuern und Rechnungslegung werden überschneidungsfrei geplant. Dadurch können die meisten Studierenden nach zwei Jahren ihr Studium planmäßig abschließen.
3 KOMBINIERTE FACHBEREICHE - STEUERN Sie schon Richtung Karriere? RECHNEN Sie mit uns!
Durch die Kombination der Fachbereiche Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, Steuerrecht und Rechnungslegung erhalten Sie eine fundierte Fachausbildung und sind als Absolvent/in bestens gerüstet um in der Praxis tätig zu sein.
Das Masterstudium Steuern und Rechnungslegung umfasst neben der facheinschlägigen betriebswirtschaftlichen Ausbildung zusätzlich ergänzende Fächer aus den Bereichen Volkswirtschaft sowie Öffentliches Recht und Steuerrecht. Durch die Kombination von rechtlicher und betriebswirtschaftlicher Ausbildung im Bereich Steuern und Rechnungslegung sind Absolvent/inn/en des Masterstudiums bestens auf Fach- und Führungsaufgaben in den facheinschlägigen Berufsfeldern vorbereitet. Ebenso ist dieses Masterstudium eine ideale Grundlage für AbsolventInnen, die eine weitere wissenschaftliche Laufbahn anstreben und ein Doktoratsstudium anschließen möchten.
Nach Abschluss des Masterstudiums Steuern und Rechnungslegung sind die Absolvent/inn/en in der Lage:
die geltenden Grundprinzipien der Bilanzierung und der Besteuerung, insbesondere der Unternehmensbesteuerung in ihre praktische Arbeit zu übertragen.
die gesetzlichen Normen, die Verwaltungsanweisungen und die Rechtsprechung des geltenden österreichischen Unternehmensrechts und Unternehmenssteuerrechts darzulegen.
komplexe Fragestellungen und Fälle der steuerlichen Beratung in den Bereichen betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Steuerrecht selbständig zu lösen.
Gestaltungsspielraum und -möglichkeiten des Steuerrechts zu erkennen und Vorteilhaftigkeitsüberlegungen qualitativ und quantitativ vorzunehmen und dabei auch die gesellschaftliche Rolle wirtschaftlicher Unternehmen zu verstehen und einem hohen ethischen und moralischen Standard gerecht zu werden.
Verfahren der Veranlagungssimulation, der Kapitalwertermittlung unter Berücksichtigung von Steuern sowie der Ermittlung effektiver Steuersätze umzusetzen.
Kenntnisse der Rechnungslegung, des Steuerrechts und der Steuerlehre mit Fragen des Controllings, der Unternehmensfinanzierung, der Finanzwissenschaften und des Gesellschaftsrechts in Beziehung zu setzen.
mit neuen rechtlichen und gesellschaftspolitischen Entwicklungen effektiv Schritt zu halten und selbständig die Konsequenzen von Änderungen des Unternehmensrechts und des Unternehmenssteuerrechts zu analysieren.
rechtswissenschaftliche Techniken und Instrumente der juristischen Methodenlehre selbständig anzuwenden.
eigenständig Expertisen und schriftliche Arbeiten in den Bereichen Rechnungswesen, Steuerrecht und Steuerlehre zu verfassen und hier sowohl für Expertinnen und Experten als auch für Laien komplexe Themen und Problemstellungen verständlich und zielgruppengerecht aufzubereiten und zu kommunizieren.
die eigenen Fähigkeiten und Kompetenzen im Sinne des Prinzips des lebenslangen Lernens kontinuierlich weiterzuentwickeln.
Die beruflichen Einsatzmöglichkeiten für Absolvent/inn/en des Masterstudiums Steuern und Rechnungslegung sind weit gestreut. Dennoch gibt es einige Berufsbilder, die für Absolvent/inn/en des Masterstudiums eine besondere Rolle spielen:
Steuerberater/in
Wirtschaftsprüfer/in
Finanzbeamt/er/in
Unternehmensberater/in, insbesondere Finanzberater/in
Mitarbeiter/in im Controlling, Rechnungswesen, Steuerabteilung usw.
Oder streben Sie eine akademische Karriere an?
Das abgeschlossene Masterstudium qualifiziert auch für eine weiterführende wissenschaftliche Ausbildung/Tätigkeit (Doktorats-/PhD-Studium) im Bereich Steuern und Rechnungslegung.
Alles, was du wissen musst, um in Österreich ein Master-Studium zu beginnen.
Voraussetzungen für die Zulassung zum Masterstudium Steuern und Rechnungslegung (gem. § 2 des Studienplans):
Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Studiums (Bachelorstudium, FH-Bakkalaureats-Studiengang oder gleichwertiges Studium)
Das Vorstudium muss mindestens 180 ECTS-Anrechnungspunkte umfassen.
Innerhalb des Vorstudiums müssen Prüfungen im Ausmaß von:
mind. 70 ECTS im Bereich Betriebswirtschaft/Volkswirtschaft
ODER 90 ECTS in Rechtswissenschaften
mind. 12 ECTS im Bereich Rechnungslegung
mind. 12 ECTS im Bereich Steuerrecht abgelegt worden sein.
Sofern die 12 ECTS in Rechnungslegung in nicht ausreichendem Umfang vorliegen, können sie durch die Lehrveranstaltungen Accounting Management Control I und II aus den deutschsprachigen Bachelorstudien der WU Wien erworben werden. Zur Teilnahme an diesen Lehrveranstaltungen gibt es folgende Möglichkeiten:
Mitbelegung: Studierende, die an einer österreichischen Universität zugelassen sind und die jeweilige STEOP absolviert haben, können als Mitbelegende an der WU - ohne die STEOP für das Bachelorstudium Wirtschafts- und Sozialwissenschaften absolvieren zu müssen - die 12 ECTS aus AMC 1 & AMC 2 kostenlos nachholen. Alle Informationen zu den weiteren Voraussetzungen zur Mitbelegung finden Sie unter:
MITBELEGUNG
Außerordentliche Studierende: Sofern kein aufrechtes Studium betrieben wird, kann AMC 1 & AMC 2 als außerordentliche Studierende / außerordentlicher Studierender belegt werden. Hierbei ist der Studienbeitrag zu bezahlen. Die in Punkt 1 ausgeführten STEOP-Regelungen gelten nicht für außerordentliche Studierende. Alle Informationen zu den weiteren Voraussetzungen zum außerordentlichen Studium finden Sie unter:
AUSSERORDENTLICHES STUDIUM
Bitte beachten Sie, dass die 12 ECTS aus Rechnungslegung zum Zeitpunkt der Online-Bewerbung bereits erworben sein müssen. Es besteht keine Möglichkeit, diese Leistungen zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen.
Sofern die 12 ECTS-Credits in Steuerrecht in nicht ausreichendem Umfang vorliegen, können sie durch Ergänzungsprüfungen während des Masterstudiums erworben werden (Ergänzungsprüfung Grundkurs bzw. Vertiefungskurs Steuerrecht).
Ablauf des Aufnahmeverfahrens:
Online Bewerbung
Zulassungsverfahren