Ziel des Masterstudiums Translation ist die Verbindung der praktischen translatorischen Tätigkeit mit den dahinterstehenden wissenschaftlichen Konzepten und Strategien. Unter sich ständig wandelnden gesellschaftlichen und technologischen Bedingungen sind die AbsolvenIinnen des Masterstudiums befähigt, (selbst-)verantwortlich in einer globalisierten Gesellschaft translatorisch zu handeln, erworbenes Wissen zu verarbeiten, ihre Fähigkeiten anzuwenden und zu vermitteln, sich selbständig weiterzuentwickeln, sich flexibel an neue Tätigkeitsfelder anzupassen und sie kompetent mitzugestalten. Das Masterstudium Translation wird mit folgenden Schwerpunkten angeboten:
Folgende Sprachen werden angeboten und sind gemäß den folgenden Festlegungen in bestimmten Kombinationen studierbar:Deutsch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch,
Ungarisch
Das Studium soll der Vorbereitung auf professionelle Tätigkeit als Translatorinnen und Translatoren dienen. Kompetenzen, die allen Berufsfeldern zukünftiger Translatorinnen und Translatoren gemein sind und im Rahmen des Masterstudiums Translation erworben bzw. vertieft werden, umfassen unter anderem translatorische Kompetenz, transkulturelle Kompetenz, sprachliche Kompetenz, Recherchekompetenz, technologische Kompetenz sowie darüber hinausgehend metafachliche und soziale Kompetenzen.
Die Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiums Translation an der Universität Wien sind befähigt, auf Basis ihrer bereits erworbenen sprachlichen und kulturellen Kompetenzen translatorische Kompetenzen in den Bereichen transkulturelle Kommunikation, Übersetzen und Dolmetschen zu entwickeln, die ihnen als Vorbereitung auf die professionelle Tätigkeit als Translatorinnen und Translatoren dienen. Kompetenzen, die allen Berufsfeldern zukünftiger Translatorinnen und Translatoren gemein sind und im Rahmen des Masterstudiums Translation erworben bzw. vertieft werden, umfassen unter anderem translatorische Kompetenz, transkulturelle Kompetenz, sprachliche Kompetenz, Recherchekompetenz, technologische Kompetenz sowie darüber hinausgehend metafachliche und soziale Kompetenzen. Alle angebotenen Schwerpunkte dienen dem integrativen Erwerb dieser Kompetenzen unter dem Dach der Analyse und Anwendung translationswissenschaftlicher Konzepte im Hinblick auf den jeweils gewählten Schwerpunkt. In den Schwerpunkten werden spezifische, für den jeweiligen Bereich relevante Kompetenzen zusätzlich zu den grundlegenden Kompetenzen erworben:
Als Einsatzgebiete kommen insbesondere
in Frage.
Alles, was du wissen musst, um in Österreich ein Master-Studium zu beginnen.
Die Zulassung zum Masterstudium Translation setzt den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums oder eines fachlich in Frage kommenden Fachhochschul-Bachelorstudienganges oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung voraus.
Fachlich in Frage kommend ist jedenfalls das Bachelorstudium Transkulturelle Kommunikation an der Universität Wien.
Absolventinnen und Absolventen anderer facheinschlägiger beziehungsweise gleichwertiger Studien im Ausmaß von mindestens 180 ECTS-Punkten der Universität Wien oder anderer anerkannter inländischer und ausländischer postsekundärer Bildungseinrichtungen haben bei der Zulassung zwei Sprachen gemäß § 3 Abs 1 anzugeben. Eine der bei der Zulassung genannten gewählten Sprachen muss in jedem Fall Deutsch sein. In den gewählten Sprachen ist einer der folgenden Nachweise zu erbringen:
Wenn die Gleichwertigkeit grundsätzlich gegeben ist, und nur einzelne Ergänzungen auf die volle Gleichwertigkeit fehlen, können zur Erlangung der vollen Gleichwertigkeit zusätzliche Lehrveranstaltungen und Prüfungen im Ausmaß von maximal 30 ECTS-Punkten vorgeschrieben werden, die im Verlauf des Masterstudiums zu absolvieren sind. Es wird empfohlen, diese Lehrveranstaltungen möglichst früh im Studienverlauf zu absolvieren.
Mit der Zulassung zum Studium stehen den Studierenden jedenfalls jene Schwerpunkte zur Wahl offen, die gemäß § 3 Abs 6 des Curriculums mit zwei Sprachen studiert werden können. Es können im Laufe des Studiums Sprachen zusätzlich als Arbeitssprachen gewählt werden, sofern Nachweise gemäß Abs 3 bei der/dem StudienprogrammleiterIn vorgelegt werden. Mit dem zusätzlichen Nachweisen von Sprachkenntnissen in weiteren Sprachen ergeben sich weitere Wahlmöglichkeiten gemäß § 3 Abs 6 des Curriculums, sofern der Schwerpunkt gemäß § 4 Abs 6 noch nicht bindend festgelegt wurde.
Spätestens vor der Anmeldung zu einer Lehrveranstaltung einer alternativen Pflichtmodulgruppe ist die Wahl des Schwerpunktes bekannt zu geben. Mit dieser Deklaration wird die Wahl des Schwerpunktes bindend und kann der Schwerpunkt nicht mehr gewechselt werden. Innerhalb eines gewählten Schwerpunktes ist der Sprachenkanon spätestens vor der Anmeldung zu einer Lehrveranstaltung der Module 05 bis 08 bekannt zu geben. Mit dieser Deklaration ist die Wahl des Sprachenkanons bindend und kann nicht mehr geändert werden.