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Master-Studium

Publizistik und Kommunikationswissenschaft


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Beschreibung

Das Ziel des Masterstudiums Publizistik- und Kommunikationswissenschaft an der Universität Wien ist die Ausbildung von Absolventinnen und Absolventen, die in der Lage sind, als Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aktuelle, gesellschaftlich relevante Forschungsfragen im Bereich der Kommunikationswissenschaft auf international anschlussfähigem Niveau und unter Verwendung der zeitgemäßen Forschungsmethoden zu bearbeiten sowie als Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger in Kommunikationsberufen tätig zu werden. Die Schwerpunkte des Studiums liegen auf den Kontexten, Inhalten und Wirkungen/Folgen von Kommunikationsprozessen auf Mikro-, Meso-, und Makroebene.

Studieninhalt

Das Studium besteht aus folgenden Pflichtmodulen: Theoretische Vertiefungen; Methodische Vertiefungen; Berufsbezogene Vertiefungen (in vier Bereichen: Medien- und Kommunikationsmanagement; Medien- und Kommunikationsrecht; Kommunikationswissenschaftliche Forschung; Berufspraxisfelder); Forschungsseminare; Individuelle Vertiefung und dem Master-Modul mit Masterarbeit und Master-Prüfung.

Berufsfelder

Weiters soll die Befähigung zu leitenden Tätigkeiten in Kommunikationsberufen erworben werden.

  • Journalismus (Presse, Hörfunk, Fernsehen, Multimedia)
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Werbung
  • Markt- und Meinungsforschung
  • Medien- und Kommunikationsforschung

Einstiegsvoraussetzungen

Einstiegsvoraussetzungen für Master-Studien

Alles, was du wissen musst, um in Österreich ein Master-Studium zu beginnen.

Zum Ratgeber

Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums oder eines fachlich in Frage kommenden Fachhochschul-Bachelorstudienganges oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung.

Fachlich in Frage kommend ist jedenfalls das Bakkalaureats- bzw. Bachelorstudium Publizistik- und Kommunikationswissenschaft an der Universität Wien.

Wenn die Gleichwertigkeit grundsätzlich gegeben ist, und nur einzelne Ergänzungen auf die volle Gleichwertigkeit fehlen, können zur Erlangung der vollen Gleichwertigkeit zusätzliche Lehrveranstaltungen und Prüfungen im Ausmaß von maximal 30 ECTS-Punkten vorgeschrieben werden, die im Verlauf des Masterstudiums zu absolvieren sind.

Kontaktmöglichkeiten