Das Ziel des Masterstudiums Klassische Archäologie an der Universität Wien ist der Erwerb der Befähigung zum selbständigen wissenschaftlichen Arbeiten im Fach Klassische Archäologie.
Auf der Grundlage der im vorhergehenden Studium erworbenen Kompetenzen und der Kenntnisse über den griechisch-römischen Kulturraum von der Bronzezeit bis in die Spätantike und seiner Rezeption in Neuzeit und Gegenwart setzen die Studierenden einen fachlichen Schwerpunkt in einem der am Institut für Klassische Archäologie gelehrten Fachgebiete. Diese sind: Griechisch-römische Archäologie mit Schwerpunkt griechische bzw. römische Archäologie, minoisch-mykenische Archäologie, provinzialrömische Archäologie und frühchristliche Archäologie. In diesen Fachgebieten vertiefen sie ihr fachliches und methodisches Wissen, erschließen und diskutieren fachliche Problemstellungen und präsentieren eigenständige Analysen und Synthesen.
Breite historische und methodische Perspektiven eröffnen sich den Studierenden durch die Integration anderer altertumskundlicher und kulturhistorischer Lehrveranstaltungen in das Studium. Sie bauen ihre Fähigkeit aus, archäologische und andere Zeugnisse zu verknüpfen und in komplexen kultur-, sozial- und geistesgeschichtlichen Kontexten der antiken Welt zu interpretieren, und sie weisen ihr Fähigkeit zum wissenschaftlichen Arbeiten nach.
Das Studium setzt sich zusammen aus: Pflichtmodul Griechisch-römische Archäologie; Alternatives Pflichtmodul (zu absolvieren entweder Exkursion oder Lehrgrabung); Interdisziplinäres Modul (weitere Fächern der historisch-Kulturwissenschaftlichen oder philologisch-kulturwissenschaftlichen Fakultät sind eine sinnvolle Ergänzung); Schwerpunktmodul A (in zwei der fünf am Institut für Klassische Archäologie gelehrten Fachgebiete : griechische Archäologie, römische Archäologie, minoisch-mykenische Archäologie, provinzialrömische Archäologie und frühchristliche Archäologie); Schwerpunktmodul B (der in „Pflichtmodul Griechisch-römische Archäologie“ und Schwerpunktmodul A erlernte methodenkritische Umgang mit archäologischen Fragestellungen, Quellen, Gattungen und Denkmälern wird schwerpunktmäßig ausgebaut); Mastermodul (Masterarbeit und Masterprüfung)
Die Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiums Klassische Archäologie an der Universität Wien sind befähigt, eigenständig wissenschaftliche Arbeiten zu planen, durchzuführen und zu präsentieren. Sie besitzen erweiterte methodische Kompetenzen und Kenntnisse über den griechisch-römischen Kulturraum in antiker Zeit und seiner Nachwirkung bis in heutige Zeit, und sie verfügen über vertieftes Wissen in einem selbst gewählten Fachgebiet der Klassischen Archäologie. Das erfolgreiche absolvierte Masterstudium der Klassischen Archäologie bietet die Grundvoraussetzung für ein einschlägiges Doktoratsstudium. Die erworbenen, erprobten und vertieften Schlüsselqualifikationen ermöglichen den Absolventinnen und Absolventen, auch in anderen Berufsfeldern ihren Beitrag zu gesellschaftlich relevanten Belangen zu leisten. Zu nennen sind in erster Linie wissenschaftsnahe Bereiche im Bildungswesen und im Kultursektor (Museen, Archive, Bibliotheken, Denkmalpflege, Kulturverwaltung und –management, Erwachsenenbildung, Stiftungen, private Grabungsfirmen) sowie kulturaffine Branchen in der Wirtschaft (Verlagswesen, Presse-, Medien- und Öffentlichkeitsarbeit insbesondere mit Schwerpunkten in Kunst, Kultur und Wissenschaft, Freizeitindustrie und Tourismus).
AbsolventInnen können in folgenden Berufsfeldern tätig werden:
Alles, was du wissen musst, um in Österreich ein Master-Studium zu beginnen.
Die Zulassung zu einem Masterstudium setzt den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums oder eines fachlich in Frage kommenden Fachhochschul-Bachelorstudienganges oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung voraus. Die Entscheidung fällt das zuständige akademische Organ.
Fachlich in Frage kommend ist jedenfalls das Bachelorstudium Klassische Archäologie an der Universität Wien.
Wenn die Gleichwertigkeit grundsätzlich gegeben ist und nur einzelne Ergänzungen auf die volle Gleichwertigkeit fehlen, können zur Erlangung der vollen Gleichwertigkeit zusätzliche Lehrveranstaltungen und Prüfungen im Ausmaß von maximal 30 ECTS-Punkten vorgeschrieben werden, die im Verlauf des Masterstudiums zu absolvieren sind.