Aufbauend vor allem auf dem Lehrplan des privaten Studienganges für das Lehramt für Islamische Religion an Pflichtschulen (IRPA) werden die Studierenden zusätzlich vertraut gemacht mit:
Das Studium besteht aus folgenden Modulen: Islamische Fachwissenschaften M1: Koran, Denk-und Handlungsweise des Propheten M2: Glaubenslehre und Alltag im Islam M3: Islamische Ethik, Anthropologie und muslimische Lebenswelt; Grundlagen der islamischen Religionspädagogik M 7: Europäische Kulturgeschichte und Islamische Bildung im europäischen Kontext M 8: Wissenschafts-und Erkenntnistheorie in der Religionspädagogik M 9: Empirische Forschungsmethoden in der Religionspädagogik; Pädagogisch-didaktisch-wissenschaftliche Ausbildung M6: Interreligiöses und interkulturelles Lernen M 5: Islamische Fachdidaktik an höheren Schulen und Fachbezogenes Praktikum M 4: Islamische Religionspädagogik (Vertiefung) und Schulentwicklung M 10: Muslimische Gemeindearbeit; Masterarbeit mit Begleitseminar; Kommissionelle Prüfung
Die Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiums „Islamische Religionspädagogik“ an der Universität Wien sind über ein Bachelorstudium hinaus befähigt islamischen Religionsunterricht an den höheren Schulen zu erteilen, erhalten vertiefte Kenntnisse zur Reflexion der Gesellschaft im Kontext des islamischen Glaubens, verfügen über Kompetenzen zum interreligiösen Dialog und erlernen aufbauend auf einer wissenschaftstheoretischen Grundorientierung fachspezifische Forschungsmethoden und können diese nach den Erfordernissen der jeweiligen Forschungsfrage anwenden.
AbsolventInnen sind befähigt in folgenden Bereichen zu arbeiten:
Alles, was du wissen musst, um in Österreich ein Master-Studium zu beginnen.
Die Zulassung zum Masterstudium „Islamische Religionspädagogik“ setzt den Abschluss des Studiums am Privaten Studiengang für das Lehramt für islamische Religion an Pflichtschulen (IRPA) bzw. den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums oder eines fachlich in Frage kommenden Fachhochschul- Bachelorstudienganges oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung voraus.
Wenn die Gleichwertigkeit grundsätzlich gegeben ist, und nur einzelne Ergänzungen auf die volle Gleichwertigkeit fehlen, können zur Erlangung der vollen Gleichwertigkeit zusätzliche Lehrveranstaltungen und Prüfungen im Ausmaß von maximal 30 ECTS-Punkten vorgeschrieben werden, die im Verlauf des Masterstudiums zu absolvieren sind.