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PhD

Doktoratstudium der Wirtschaftswissenschaften und PhD-Studium aus dem Bereich der Wirtschaftswissenschaften


Anbieter:

Hardfacts

Dauer:6 Semester
ECTS:180
Ausmass:
Zugang:frei
Kosten:Kostenlos
Sprache:keine Angabe

Studienaufbau

Im Rahmen des Studiums sind folgende Leistungen zu erbringen:

  • Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 20 bis 80 ECTS-Punkten, insbesondere die prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen gemäß § 4 Absatz 2.
  • allenfalls
    vorgesehene zusätzliche Leistungen (s. § 5), z.B. Teilnahme an
    Workshops, Präsentationen, fachliche Organisationen wiss.
    Veranstaltungen, Praktika, etc.)
  • innerhalb des ersten Jahres nach Zulassung zum Studium das Einreichen eines Antrages auf Genehmigung eines Dissertationsvorhabens (s. § 4).
  • die fakultätsöffentliche Präsentation des Dissertationsvorhabens (s. § 4).
  • ein periodischer, jedenfalls jährlicher, Bericht an den Doktoratsbeirat über den Studienfortgang.
  • das Abfassen der Dissertation (s. § 6)
  • die öffentliche Defensio (s. § 7)

Detaillierte
Informationen zum Erwerb von Schlüsselkompetenzen, Anerkennung von
bereits erbrachten Leistungen und der genauen Festlegung der
Leistungsnachweise sowie Konkretisierungen betreffend der Dissertation
können im Curriculum für das PhD-Studium aus dem Bereich der
Wirtschaftswissenschaften S.2f. eingesehen werden.

Die PhD-Studienprogramme werden in Englisch
durchgeführt. Im Rahmen der Dissertationsvereinbarung kann in
begründeten Ausnahmefällen davon abgesehen werden.

Mögliche Dissertationsgebiete und Abschlüsse:

  • Betriebswirtschaft - Finance (PhD, 094 151 145)
  • Betriebswirtschaft - Logistics and Operations Management (PhD, 094 151 403)
  • Betriebswirtschaft - Management (PhD, 094 151 146)
  • Statistik und Operations Research (PhD, 094 136)
  • Volkswirtschaftslehre (PhD, 094 140)
  • Wirtschaft und Recht (Dr.rer.oec., 784 115)
  • Wirtschaftsinformatik (Dr.rer.oec., 784 175)

Einstiegsvoraussetzungen

Abschluss

  • eines fachlich in Frage kommenden Diplom- oder Masterstudiums,
  • eines fachlich in Frage kommenden Fachhochschul-Diplomstudienganges oder Magisterstudienganges oder
  • eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung;

Ist
die Gleichwertigkeit grundsätzlich gegeben, kann die Zulassung mit der
Auflage von Prüfungen erfolgen, die während des Studiums abzulegen sind.