Doktoratsstudium
Ziel des Doktoratsstudiums ist die Weiterentwicklung der Befähigung zu selbstständiger wissenschaftlicher Arbeit, sowie der Heranbildung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses (§ 51 Abs. 2 Z 12 UG).
Der Arbeitsaufwand für das Doktoratsstudium beträgt 180 ECTS–Anrechnungspunkte. Darin sind die Abfassung der Dissertation (150 ECTS), die Teilnahme am Dissertantenseminar (10 ECTS), der Besuch von Lehrveranstaltungen (10 ECTS) und die Erbringung von Sonderleistungen (10 ECTS) enthalten. Das Doktoratsstudium wird durch die öffentliche Dissertationsverteidigung (§ 6) abgeschlossen.
Zulassungsvoraussetzung ist der Abschluss eines naturwissenschaftlichen oder ingenieurwissenschaftlichen Diplom–, Magister– oder Masterstudiums, das alle Vorkenntnisse für ein Dissertationsgebiet vermittelt, dessen Schwerpunkt nicht in den Natur– oder Ingenieurwissenschaften liegt. Die Zulassung kann auch auf Grund des Abschlusses an einer anerkannten inländischen oder ausländischen Universität, der den oben genannten Studien gleichwertig ist, erfolgen. Gemäß § 5 Abs. 3 FHStG kann auch der Abschluss eines fachlich einschlägigen Fachhochschul–Studienganges die Zulassung ermöglichen.