Doktoratsstudium
Ziel des Doktoratsstudiums ist die Weiterentwicklung der Befähigung zu selbstständiger wissenschaftlicher Arbeit, sowie der Heranbildung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses (§ 51 Abs. 2 Z 12 UG).
Der Arbeitsaufwand für das Doktoratsstudium beträgt 180 ECTS–Anrechnungspunkte. Darin sind die Abfassung der Dissertation (150 ECTS), die Teilnahme am Dissertantenseminar (10 ECTS), der Besuch von Lehrveranstaltungen (10 ECTS) und die Erbringung von Sonderleistungen (10 ECTS) enthalten. Das Doktoratsstudium wird durch die öffentliche Dissertationsverteidigung (§ 6) abgeschlossen.
Zulassungsvoraussetzung ist der Abschluss eines naturwissenschaftlichen Diplom–, Magister– oder Masterstudiums. Die Zulassung kann auch auf Grund des Abschlusses an einer anerkannten inländischen oder ausländischen Universität, der