Doktoratsstudium
Ziel des Doktoratsstudiums ist die Weiterentwicklung der Befähigung zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit, sowie der Heranbildung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses (§ 51 Abs. 2 Z 12 UG).
Der Arbeitsaufwand für das Doktoratsstudium beträgt 180 ECTS-Anrechnungspunkte. Darin sind die Abfassung der Dissertation (150 ECTS) und ein curricularer Teil (30 ECTS) enthalten; letzterer setzt sich zusammen aus:
Das Doktoratsstudium wird durch die öffentliche Dissertationsverteidigung (§ 6) abgeschlossen.
Zulassungsvoraussetzung ist der Abschluss eines Magisterstudiums oder Diplomstudiums im Bereich der Sport- und Bewegungswissenschaft. Die Zulassung kann auch auf Grund des Abschlusses an einer anerkannten inländischen oder ausländischen Universität, der