Doktoratsstudium
Ziel des Doktoratsstudiums ist die Weiterentwicklung der Befähigung zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit sowie die Heranbildung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses (§ 51 Abs. 2 Z 12 UG 2002).
Zulassungsvoraussetzung ist der Abschluss eines auf das Fach der Dissertation bezogenen Magister-, Diplom-, Master- oder Lehramtsstudiums oder der Abschluss eines anderen, auf das Fach der Dissertation bezogenen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten in- oder ausländischen Bildungseinrichtung. Gemäß § 5 Abs. 3 FHStG kann auch der Abschluss eines fachlich einschlägigen Fachhochschul-Studienganges die Zulassung ermöglichen.