Das Studium für Kirchenmusik an der Universität Mozarteum Salzburg bietet die höchstmögliche Ausbildungsstufe eines Kirchenmusikers an. Es ist ein umfassendes Studium und fordert von den Studierenden sowohl kreatives wie zeitliches Potential. Es setzt sich aus Pflichtfächern, Wahl- bzw. Schwerpunktfächern und freien Wahlfächern zusammen, die in Form von verschiedenen Lehrveranstaltungstypen wie Einzelunterricht bzw. Kleingruppenunterricht, Vorlesungen, Schola, Ensemblegesang, Chor und Ensembleleitung den Studierenden neben inhaltlichen auch fächerübergreifende pädagogische und soziale Fähigkeiten vermitteln. Das Eigenprofil wird in besonderer Weise durch die Bereiche Liturgisches Orgelspiel und Improvisation, Kirchliche Komposition, Chorleitung und Gesang in der Liturgie, Gregorianik und einen sich am stilistisch unterschiedlichen Kirchenliedgut orientierenden Tonsatz hervorgehoben.
Das Studium gliedert sich in zwei Abschnitte: Der erste Studienabschnitt dauert 8 Semester und umfasst 132 Semesterstunden. Er dient der Vermittlung der Grundlagen und der Einführung in den gesamten Bereich der Kirchenmusik und wird mit der ersten Diplomprüfung abgeschlossen. Der zweite Studienabschnitt dauert 4 Semester und umfasst mindestens 38 Semesterstunden. Er dient der Vertiefung des Studiums und der Bildung von Studienschwerpunkten. Weiters ist im künstlerisch-wissenschaftlichen Bereich eine schriftliche Diplomarbeit vorgesehen. Der Abschluss besteht aus der zweiten Diplomprüfung und der Verleihung des akademischen Grades Magister artium. Zusätzlich sind freie Wahlfächer (mind. 20 Stunden) vorgesehen, die während des ersten oder zweiten Studienabschnittes absolviert werden können. Die erste Diplomprüfung setzt sich aus Lehrveranstaltungsprüfungen sämtlicher im Curriculum vorgesehener Lehrveranstaltungen und komissionellen Prüfungen am Ende des vierten, sechsten und achten Semesters zusammen. Die zweite Diplomprüfung setzt sich aus Lehrveranstaltungsprüfungen sämtlicher im Curriculum vorgesehener Lehrveranstaltungen und einer kommissionellen Prüfung am Ende des vierten Semesters zusammen, die aus einer Prüfung über das gewählte Schwerpunktfach / die gewählten Schwerpunktfächer und dem Künstlerischen Programm (= künstlerische Diplomarbeit) besteht.
Kirchenmusik
- die Lehre und Forschung
- die Erschließung der Künste
- die Ausbildung von hauptamtlichen Kirchenmusikern (die Bezeichnungen verstehen sich auch im folgenden als geschlechtsneutral) vor allem für den liturgischen Dienst
Außerdem erfolgt die Ausbildung im Hinblick auf die Tätigkeit:
- als Pädagoge im Zusammenhang mit der Betreuung und dem Aufbau verschiedener Ensembles
- als Interpret von kirchenmusikalischen Veranstaltungen
- als Organisator von Fortbildungskursen, Singwochen, etc…
- als Ansprechpartner und Verantwortlicher für alle kirchenmusikalischen Aufgaben
Der Kirchenmusiker ist nach Abschluss des Studiums vor allem tätig als:
- Chorleiter, Kapellmeister, Organist, Kantor und Scholaleiter, Stimmbildner, Komponist an Domen, Stiftskirchen und Pfarreien etc…
- Regionalkantor und Bezirkskantor
- Kirchenmusikreferent einer Diözese
- Lehrer an Musikuniversitäten, Musikhochschulen, Konservatorien und
- Musikschulen etc…
Zulassungsvoraussetzung für das Studium ist die bestandene Zulassungsprüfungin den Bereichen Gehör und Tonsatz, Orgel-Literatur und Liturgisches Orgelspiel, Gesang und Chorleitung und ein Kolloquium über Studienwahl und Studienperspektiven.