Das gemeinsam von der Universität Wien und der Universität Klagenfurt angebotene Masterstudium Wirtschaftsrecht bietet eine wissenschaftlich fundierte und zugleich praxisorientierte juristische Berufsvorbildung. Es vermittelt den Studierenden, aufbauend auf deren juristischer und ökonomischer Vorbildung, die für die Ausübung der klassischen Rechtsberufe erforderlichen juristischen Schlüsselkompetenzen. Sie erwerben das dafür erforderliche juristische Fachwissen und lernen dieses Wissen unter Nutzung rechtswissenschaftlicher Methoden sachgerecht anzuwenden. Einen inhaltlichen Schwerpunkt bilden die für die Wirtschaft besonders relevanten Rechtsfächer. Ein breites Wahlfachangebot gibt den Studierenden die Möglichkeit, ihr juristisches Wissen durch wirtschaftsrechtliche und ökonomische Kompetenzen zu erweitern und sich mit den Grundlagen des Rechts auseinanderzusetzen.
Die Lehrveranstaltungen finden an der Universität Wien und der Universität Klagenfurt statt. Es sind je zwei Studiensemester pro Standort vorgesehen.
Pflichtfächer des Studiums (69 ECTS) sind: Zivilverfahrensrecht, Völkerrecht, Straf- und Strafprozessrecht, Grundrechte, Familien- und Erbrecht, Verwaltungsverfahrensrecht sowie Zivilrecht und privates Wirtschaftsrecht.
Es sind insgesamt 24 ECTS-Punkte an gebundenen Wahlfächern zu absolvieren. Im Wahlfachkorb I wählen die Studierenden aus den Bereichen Vergaberecht, Privatrechtliche Aspekte der Unternehmensnachfolge, Bankrecht, Kapitalmarktrecht, Spezialfragen des Steuerrechts (Vertiefung), Recht der Unternehmensgründung, Sozialversicherungspflicht und Beitragspflicht, Immaterialgüterrecht sowie Spezialfragen des Wirtschaftsrechts. Im Wahlfachkorb II sind Lehrveranstaltungen aus den Fächern Grundlagen des Rechts, Kompetenzerweiterung Wirtschaftswissenschaften und/oder Kompetenzerweiterung: Sonstige Wissensgebiete mit Bezug zum Recht im Ausmaß von insgesamt 8 ECTS-Punkten zu absolvieren. Aus dem Fach Grundlagen des Rechts sind mindestens 4 ECTS-Punkte zu absolvieren.
Ein Teil der Lehrveranstaltungen ist an der Universität Klagenfurt zu absolvieren.
Freie Wahlfächer sind im Ausmaß von 6 ECTS-Punkten zu absolvieren.
Im Masterstudium ist eine Masterarbeit zu einem Thema des Wirtschaftsrechts zu verfassen. Die Masterarbeit umfasst 20 ECTS-Punkte. Die Masterprüfung umfasst 1 ECTS-Punkt.
Das Masterstudium Wirtschaftsrecht ermöglicht Absolvent*innen des Bachelorstudiums Wirtschaft und Recht der Universität Klagenfurt den Zugang zu den klassischen Rechtsberufen, wie
Darüber hinaus sind Studienabgänger*innen für akademische Spitzenpositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst ebenso qualifiziert wie für eine weitergehende universitäre Ausbildung im Rahmen eines Doktoratsstudiums der Rechtswissenschaften.
Alles, was du wissen musst, um in Österreich ein Master-Studium zu beginnen.
Die Zulassung zum Masterstudium setzt den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums oder eines fachlich in Frage kommenden Fachhochschul-Bachelorstudienganges oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung voraus.
Fachlich in Frage kommend ist jedenfalls das Bachelorstudium Wirtschaft und Recht an der Universität Klagenfurt nach dem ab dem 1. Oktober 2018 geltenden Curriculum.