AbsolventInnen des Doktoratsstudiums Sprach- und Medienwissenschaft verfügen über ein systematisches Verständnis ihrer Forschungsdisziplin und beherrschen die Methoden ihres Faches. Durch die Vorlage einer originären wissenschaftlichen Arbeit haben sie einen eigenen Beitrag zur Forschung geleistet, der einer nationalen und internationalen Begutachtung durch Fachwissenschafterinnen und Fachwissenschafter standhält; sie identifizieren wissenschaftliche Fragestellungen und führen diese selbstständig einer kritischen Analyse zu. Sie verfügen über die Kompetenz, wesentliche Forschungsvorhaben selbstständig zu konzipieren und durchzuführen, und sind qualifiziert, diese Prozesse auch wissenschaftstheoretisch zu reflektieren. Sie sind qualifizierte Nachwuchswissenschafterinnen und Nachwuchswissenschafter und befähigt, den gesellschaftlichen, wissenschaftlichen und/oder kulturellen Fortschritt einer Wissensgesellschaft in einem akademischen oder nicht-akademischen Umfeld voranzutreiben. Sie sind qualifiziert, wissenschaftliche Foren zu organisieren, Erkenntnisse aus ihren Spezialgebieten mit Kolleginnen und Kollegen, Studierenden und Expertinnen und Experten zu diskutieren und vor studentischem bzw. akademischem Publikum oder interessierten fachfremden Personen vorzutragen bzw. diese Erkenntnisse zu vermitteln und sie verfügen über die Fähigkeit, sich konstruktiv in einen interdisziplinären Diskurs einzubringen.
AbsolventInnen sind qualifizierte NachwuchswissenschafterInnen. Sie beherrschen die Methoden, die in der Forschung auf diesem Gebiet angewandt werden und sind in der Lage, diese kritisch zu diskutieren, zu analysieren und weiterzuentwickeln. NachwuchswissenschafterInnen verfügen über die Kompetenz, substantielle Forschungsvorhaben mit wissenschaftlicher Integrität selbstständig zu konzipieren und durchzuführen, und sind qualifiziert, diese Prozesse auch wissenschaftstheoretisch zu reflektieren.
Tätigkeit in der universitären Forschung, Lehre und in außeruniversitären Forschungsinstitutionen sowie in Journalismus, Verlagswesen, Rundfunk und Fernsehen, Theater, Film, Neuen Medien, Sprachberatung, technischer Redaktion und im Bereich des Übersetzens.
Fachlich infrage kommendes Diplom-, Magister- oder Masterstudium an der Universität Innsbruck:
Kriterien zur Feststellung der Gleichwertigkeit:
Die Zulassung zum Doktoratsstudium Sprach- und Medienwissenschaft erfordert den Abschluss eines fachlich infrage kommenden universitären (Diplom- oder) Masterstudiums. Die Gleichwertigkeit des Abschlusses eines Fachhochschul-Masterstudienganges, eines FH-Diplomstudienganges oder eines fachähnlichen Masterstudienganges muss individuell geprüft werden.
Falls die Gleichwertigkeit grundsätzlich gegeben ist, und nur einzelne Ergänzungen auf die volle Gleichwertigkeit fehlen, können als Auflage Prüfungen festgelegt werden, die während des Doktoratsstudiums abzulegen sind.