Ziel des Integrierten Diplomstudiums der Rechtswissenschaften ist die Ausbildung zu UniversaljuristInnen. Die AbsolventInnen sollen befähigt sein, in allen Bereichen des Rechts auf hohem Niveau tätig zu sein. Sie sollen sich in neue und veränderte Rechtsmaterien schnell und kompetent einarbeiten können. Dabei sind juristische Fach- und Methodenkompetenzen im nationalen italienischen, europäischen und internationalen Recht ebenso wichtig wie Kritikfähigkeit, Sprachkompetenz, perfekte Zweisprachigkeit deutsch/italienisch, Argumentation, sowie Kommunikations- und Verhandlungskompetenz. Das Integrierte Diplomstudium bildet in seiner fachlichen Breite die eigentliche Vorbildung für die klassischen reglementierten Rechtsberufe, insbesondere auch für das weite Betätigungsfeld von RechtsanwältInnen in Italien.
Das Integrierte Diplomstudium der Rechtswissenschaften an der Universität Innsbruck wird
gemeinsam mit der Universität Padua umgesetzt.
Das Integrierte Diplomstudium der Rechtswissenschaften besteht aus zwei Studienabschnitten, die durch Diplomprüfungen abgeschlossen werden.
Erster Studienabschnitt (zwei Semester)
Dieser Abschnitt vermittelt Grundlagen des Rechts, den kompetenten Umgang mit Internetdatenbanken und für JuristInnen wichtige ökonomische Kenntnisse. Gemeinsame deutschsprachige Lehrveranstaltungen mit den Studierenden des österreichischen Rechts runden diesen Teil ab.
Zweiter Studienabschnitt (sechs Semester)
Gelehrt werden die für juristische Tätigkeiten unverzichtbaren Materien des geltenden Rechts. Eine angestrebte zweisprachige Ausbildung wird auch durch die ProfessorInnen der Partneruniversität Padua gewährleistet.
Die vornehmlichen Betätigungsfelder der AbsolventInnen des Integrierten Diplomstudiums der Rechtswissenschaften betreffen die klassischen Rechtsberufe. Dazu gehören: RichterInnen, RechtsanwältInnen, StaatsanwältInnen, NotarInnen, höhere rechtskundige Verwaltungsdienste. Als GeneralistInnen stehen den AbsolventInnen dieses Diplomstudiums auch zahlreiche andere Berufe mit Rechtsbezug offen; so etwa in Interessenverbänden (Kammern, Berufsvereinigungen), in supranationalen und internationalen Organisationen (z.B. Europäische Gemeinschaften, UNO, WTO) sowie in Politik, Kultur, Sozialem und Wirtschaft.
Reifezeugnis oder Studienberechtigungsprüfung
Die Zusatzprüfung aus Latein ist bis zur vollständigen Ablegung des Bachelorstudiums, bei Diplomstudien vor vollständiger Ablegung der ersten Diplomprüfung, nachzuweisen, wenn dieses Fach nicht an einer höheren Schule im Ausmaß von mindestens 10 Wochenstunden erfolgreich absolviert wurde.