Das Doktoratsstudium Religionswissenschaft dient der wissenschaftlichen Qualifikation im Bereich der Religionswissenschaft auf einem internationalen Niveau. Es versteht sich als geistes- bzw. kulturwissenschaftliches Studium, das in Kooperation mit anderen geistes- und kulturwissenschaftlichen Wissenschaftsdisziplinen sowie der Theologie Fragen der Religionen in ihren jeweiligen Konkretionen analysiert und in der Scientific Community zur Diskussion bringt. Aus der jeweiligen Fragestellung ergibt sich der Bezugspunkt der jeweiligen anderen Wissenschaftsdisziplin zur Religionswissenschaft. Bedingt durch diverse Globalisierungsprozesse und durch die Zunahme religionsund kulturpluraler Gesellschaften werden durch die Begegnung der Religionen auf verschiedenen kulturellen und gesellschaftlichen Ebenen Diskussionsprozesse ausgelöst, ergeben sich aber auch konkrete politische und wirtschaftliche Veränderungen. Dies hat wiederum Rückwirkung auf Religionen, die sich den veränderten Zeit- und Ortsbedingungen anpassen, womit oft auch eine Neudefinition des jeweiligen Religionssystems verbunden ist. Solche Vorgänge gab es immer wieder in der Vergangenheit, ohne die sich manche Prägung der Gegenwart nicht verstehen lässt. Derartige Vorgänge führen verstärkt zu einer religiösen Pluralisierung fast aller Gesellschaften mit positiven wie negativen politischen und kulturellen Folgen. Solche Prozesse sollen in differenzierter Weise in ihrer Gesellschaftsrelevanz und in Hinblick auf zukünftige Entwicklungen religions- und kulturpluraler Gesellschaften erforscht werden.
Das Doktoratsstudium Religionswissenschaft befasst sich mit einem Fragen- bzw. Themenkomplex einer der Teildisziplinen der Religionswissenschaft unter historischer, systematischer und/oder aktueller Perspektive. Insbesondere hat das Doktoratsstudium Religionswissenschaft zum Ziel, komplexe Fragen der Gesellschaft, Kultur und Politik in ihren Interdependenzen zur Religion zu untersuchen, wissenschaftlich aufzuarbeiten und in ihrer Relevanz für Gesellschaft, Kultur und Politik darzustellen. Je nach den einzelnen Teilbereichen der Religionswissenschaft sind andere wissenschaftliche Disziplinen wie Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaft, Theologie sowie vor allem alle anderen einschlägigen Geisteswissenschaften einzubeziehen. Die im Rahmen des Doktoratsstudiums erbrachten Leistungen sind im Kontext von kulturwissenschaftlichen und theologischen Themen und Fragen zu positionieren.
Ziel des Doktoratsstudiums Religionswissenschaft ist es, dass sich Doktorand/inn/en die verschiedenen Fragestellungen und Teilbereiche der Religionswissenschaft auf wissenschaftlich hohem Niveau und unter Einbeziehung der nationalen und internationalen Forschungslandschaft erschließen und fähig werden, durch kritische Reflexion und sachlichen Diskurs an der wissenschaftlichen Debatte der Scientific Community im Bereich der Religionswissenschaft teilzunehmen. Die wissenschaftliche Arbeit der Doktorand/inn/en soll zur Erweiterung und Innovation im Bereich der Religionswissenschaft beitragen und der Erschließung neuer Fragestellungen und Analysemethoden dienen. Die wissenschaftliche Beschäftigung mit aktuellen gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Fragestellungen zum Bereich der Religion bzw. zu Schnittstellen mit der Religion ist ausdrückliches Ziel des Doktoratsstudiums Religionswissenschaft.
Das Doktoratsstudium Religionswissenschaft hat das Ziel, eine hohe wissenschaftliche Qualifikation im Fach Religionswissenschaft zu gewährleisten, die jedenfalls zur wissenschaftlichen Arbeit in dieser akademischen Disziplin befähigt. Hierzu gehören
Das Doktoratsstudium Religionswissenschaft
Voraussetzung für die Zulassung zum Doktoratsstudium Religionswissenschaft ist ein abgeschlossenes Diplom- oder Masterstudium Religionswissenschaft oder ein
anderes fachlich in Frage kommendes oder gleichwertiges abgeschlossenes Studium. Über die Zulassung zum Studium entscheidet das Rektorat gemäß § 60 UG 2002.
Absolvent/inn/en des Doktoratsstudiums Religionswissenschaft wird der akademische Grad Doktor/Doktorin der Philosophie, abgekürzt Dr. phil., verliehen.
Personen mit nicht-deutscher Mutter- oder Bildungssprache haben vor Zulassung zum Studium im Rahmen einer Ergänzungsprüfung die für einen erfolgreichen Studienfortgang erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen
(§ 63 Abs. 10 und 11 UG 2002).