Das Diplomstudium Rechtswissenschaften ist eine berufsvorbereitende, universaljuristische Ausbildung. Das Recht im Allgemeinen, im Besonderen die österreichische Rechtsordnung und ihre internationalen Bezüge stehen im Mittelpunkt. Das Studium vermittelt Kenntnisse in allen Kernfächern des österreichischen Rechts (Öffentliches Recht, Privatrecht, Strafrecht, Arbeits- und Sozialrecht, Finanzrecht, Insolvenzrecht, Unternehmensrecht, die jeweiligen Prozessrechte) sowie Kenntnisse des internationalen Rechts (Europarecht, Völkerrecht, Kollisionsrecht). Die Studierenden werden in die Lage versetzt, die Zusammenhänge der verschiedenen fachlichen Disziplinen zu erkennen und ihre Kenntnisse theorien- und methodengestützt auf praktische Fälle und Rechtsfragen anzuwenden. Neben dem gegenständlichen Wissen über das Fach, seiner Theorien und Methoden ist es notwendig Kenntnisse der Politikwissenschaften, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften zu vermitteln. Denn das Recht ist im Zusammenhang mit seinem gesellschaftlichen, sozialen und ökonomischen Kontext zu sehen. Die Studierenden können ihre Ausbildung individualisieren, indem sie sich im 3. Abschnitt auf einen der folgenden Bereiche spezialisieren: Internationale Beziehungen, Justiz, Öffentliche Verwaltung, Politik und Gesellschaft oder Wirtschaft.
Die AbsolventInnen des Diplomstudiums Rechtswissenschaften besitzen eine allgemeine und breite juristische Bildung. Sie haben Kenntnisse des österreichischen und europäischen Rechts sowie der Entwicklung, der Theorien und Methoden des Faches. Sie verfügen über ein Gesamtverständnis des Rechts, seiner Grundsätze, Zusammenhänge und Ziele sowie seiner einzelnen Teilbereiche und Instrumente. Die AbsolventInnen sind in der Lage, juristische Aufgaben selbstständig, kompetent und zielorientiert zu erfüllen. Sie besitzen für die Berufswelt wichtige Schlüsselkompetenzen und Soft Skills, wie beispielsweise juristisches Problembewusstsein, die Fähigkeit zum rechtswissenschaftlichen Argumentieren, mündliche und schriftliche Kommunikationskompetenz sowie Organisationsvermögen.
AbsolventInnen des Diplomstudiums Rechtswissenschaften sind einerseits in den juristischen Kernberufen zu finden, andererseits verfügen sie über eine universelle Ausbildung und Qualifikationen, die sie zur Ausübung von Tätigkeiten in den verschiedensten Feldern befähigen. Relevante Tätigkeits- und Berufsfelder sind beispielsweise:
Allgemeine Hochschulreife
Ergänzungsprüfung nach Zulassung: Latein