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Bachelorstudium

Musik- und Bewegungspädagogik


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Lehrer*in werden in Österreich

Alles, was du über das Unterrichten in Österreich wissen musst.

Zum Ratgeber

Beschreibung

“Rhythmik/Rhythmisch-musikalische Erziehung” ist ein Fachbereich, in dem mittels Musik und Bewegung Lernprozesse in Gang gesetzt, reflektiert, differenziert werden. Wahrnehmung, Kreativität und individuelle Ausdrucks- und Gestaltungsfähigkeit entwickeln die (LehrerInnen)-Persönlichkeit in Kommunikation und Kooperation.

Bachelorstudium: die berufliche Vorbildung von RhythmiklehrerInnen, die in einem breit gefächerten Berufsfeld zwischen Kunst, Pädagogik und Therapie tätig sind.

Berufsfelder

Bachelorstudium: RhythmiklehrerInnen arbeiten u.a. an Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik, Pädagogischen Akademien, Musikuniversitäten, Konservatorien, Musikschulen (Elementare Musik- und Bewegungserziehung u.ä.), in sozial- und sonderpädagogischen Einrichtungen, in der Vorschulerziehung, in der Jugend- und Erwachsenenbildung, mit Senioren, in der Aus- und Weiterbildung von PädagogInnen, an Volkshochschulen, Tanzinstituten sowie im freien Beruf.

Einstiegsvoraussetzungen

Einstiegsvoraussetzungen für Bachelor-Studien

Alles, was du wissen musst, um in Österreich ein Bachelor-Studium zu beginnen.

Zum Ratgeber

Die Zulassungsprüfung besteht aus mehreren Teilen:

a) Nachweis über die Kenntnis der deutschen Sprache in schriftlicher und mündlicher Form (für nicht Deutsch sprechende Kandidaten)

b) Schriftliche Prüfung in allgemeiner Musiklehre und Gehörbildung 1

c) Vorbereitete Bewegungsstudie oder Musik/Bewegungsstudie

d) Rhythmik: Teilnahme an einer Unterrichtseinheit und Lösung der gestellten Aufgaben aus dem Bereich Musik und Bewegung

e) Bewegungstest

f) Anleitung einer Gruppe im Bereich Musik und Bewegung

g) Improvisationsaufgaben 1. Instrument

h) Improvisationsaufgaben Schlagwerk

i) Vorspiel 1. Instrument (Klavier oder anderes Instrument) 2

j) Vorspiel Klavier (Grundkenntnisse) wenn Klavier nicht 1. Instrument ist

k) Vortrag eines Liedes

Voraussetzung zum Antreten bei den einzelnen Prüfungsteilen ist das Bestehen des jeweils vorangegangenen Prüfungsteils.

Kontaktmöglichkeiten