Diplomstudium
Das Studium Komposition und Musiktheorie ist am Institut für Komposition und Elektroakustik verankert und umfasst Lehre, Forschung und Wissenschaft in den Bereichen Instrumentalkomposition, Elektroakustik, audio-visuelle Medien und Computermusik.
Die Ausbildung des werdenden Komponisten bzw. Musiktheoretikers wird von hochqualifizierten, zum Teil international wirkenden Künstlern und Wissenschaftlern durchgeführt. Zusätzlich werden regelmäßig renommierte Gastvortragende aus den einschlägigen Fachbereichen zu Seminaren und Workshops eingeladen.
Die Studienzweige der Komposition befassen sich mit den grundlegenden Fertigkeiten der Organisation und Realisation von Klängen innerhalb eines aktuellen kulturellen Umfeldes.
In Kenntnis der pluralen ästhetischen Vielfalt soll der Komponist in die Lage versetzt werden, unterschiedliche Wirkungsbereiche in kreativen, innovativen und reproduktiven Arbeitsprozessen in gleicher Weise kompetent auszuüben.
Die Ausbildung zielt darauf ab,
Diese Fähigkeiten führen weit über den unmittelbaren kompositorischen Erfindungsprozess hinaus und umschließen das gesamte Feld der verantwortlich leitenden Kooperation mit Ensembles, Instrumentalisten, Live-Elektronikern, improvisatorisch orientierten Musikern, Videokünstlern, Musiktheaterformen, angewandten Musikbereichen, elektroakustischen Ausdrucksformen und nicht zuletzt auch die Lehrberufe.
Der Studienzweig Musiktheorie widmet sich dem Verstehen von Musik im Dreieck von kompositorischer Praxis, ästhetischer Wirkungsgeschichte und wissenschaftlicher Reflexion. Aus diesem interdisziplinären Ansatz ergibt sich sein eigenständiges Profil im Spannungsfeld von Musikwissenschaft und Komposition.
Die beruflichen Möglichkeiten sind vielfältig. Sie betreffen vor allem:
Wir sehen die Ausbildung als schöpferisches Abenteuer zwischen Wissenschaft und Kunst.
Das Studium, das insgesamt 10 Semester dauert, gliedert sich in zwei Studienabschnitte:
Der erste Studienabschnitt dauert 4 Semester und wird mit der vollständigen Absolvierung der ersten Diplomprüfung abgeschlossen.
Der zweite Studienabschnitt dauert 6 Semester und wird nach Absolvierung aller Pflichtfächer sowie der freien Wahlfächer (und des externen Praktikums für Musiktheoretiker) und mit der vollständigen Absolvierung der zweiten Diplomprüfung abgeschlossen. Danach verleiht die Universität dem Absolventen den akademischen Grad „Magister artium /Magistra artium“ (Abk: Mag.art.).
Im Studienzweig Komposition wird die grundlegende Fertigkeit zur Organisation und Realisation von Klängen innerhalb eines aktuellen kulturellen Umfeldes vermittelt. Voraussetzung für den Komponisten1 ist eine solide und weit konzipierte Hörausbildung. Der Kern des zu erwerbenden Handwerkes wird durch die historischen Satztechniken und durch Analyse gebildet. Gründliche und profunde Kenntnisse des Repertoires aller Epochen sowie das Beherrschen eines oder mehrerer Instrumente sind weitere grundlegende Aspekte der Ausbildung. In Anbetracht der heutigen technischen Entwicklung sind Kenntnisse in Programmieren und Klangsynthese notwendig und werden daher bereits im 1. Abschnitt sowie in den empfohlenen Wahlfächern angeboten. Die persönliche Betreuung der Studenten (schon ab dem ersten Semester) soll die zukünftigen Komponisten ermutigen, eine innere Wahrheit zu suchen und dieser zu folgen. Auf der Basis dieser soliden kompositionstechnischen Ausbildung und in Kenntnis der pluralen ästhetischen Vielfalt soll der Komponist in der beruflichen Dimension seiner Tätigkeit in die Lage versetzt werden, vielfältige Wirkungsbereiche in kreativen, innovativen und reproduktiven Arbeitsprozessen in gleicher Weise kompetent auszuüben. Diese Fähigkeit umschließt das gesamte Feld der auch verantwortlich leitenden Kooperation mit Ensembles, Instrumentalisten, Live-Elektronikern, improvisatorisch orientierten Musikern, Videokünstlern, Musiktheaterformen, angewandten Musikbereichen, elektroakustischen Ausdrucksformen und nicht zuletzt auch die Lehrberufe.
Die Zulassungsprüfung dient dem Nachweis der Begabung für die Studienrichtung, der Beherrschung der allgemeinen Musiklehre und eines Instrumentes. Die Kandidaten haben ihre Kompositionen oder schriftlichen Arbeiten spätestens zwei Wochen vor der Zulassungsprüfung vorzulegen. Andernfalls können die Kandidaten bei der Zulassungsprüfung nicht berücksichtigt werden.
Die Zulassungsprüfung besteht aus folgenden Teilen:
Teil A:
1) schriftlich:
2) praktisch:
Das erfolgreiche Bestehen dieses Prüfungsteiles ist Voraussetzung für die Zulassung zum letzten Prüfungsabschnitt.
Teil B:
Im Rahmen der Zulassungsprüfung ist auch die Beherrschung der deutschen Sprache nachzuweisen.
NACHWEIS DER KENNTNIS DER DEUTSCHEN SPRACHE
a) ein Reifezeugnis auf Grund des Unterrichts in deutscher Sprache (ist in § 63 Abs.10 UG 2002 vorgesehen).
b) oder ein Zeugnis des Goethe-Instituts bzw. der ÖSD-Prüfungszentren (ÖSD = Österreiches Sprachdiplom); Stufe: „Zertifikat Deutsch“ (Liste der Prüfungszentren weltweit sowie Tests auf der Webseite www.osd.at)
c) oder der Deutschtest im Rahmen der Zulassungsprüfung (der Test erfolgt schriftlich; in Zweifels-fällen wird er durch eine mündliche Prüfung ergänzt.)
d) oder die Abschlussprüfung des Universitätslehrgangs „Deutsch für Ausländer“ nach Absolvierung von 160 Wochenstunden (entspricht dem Niveau von „Zertifikat Deutsch“)