Bachelorstudium
Alles, was du über das Unterrichten in Österreich wissen musst.
Das Lehramtsstudium im Unterrichtsfach Instrumentalmusikerziehung dient der Berufsvorbildung für die Ausübung des Lehramtes als InstrumentallehrerIn an mittleren und höheren Schulen.
Der Ausgangs- und Angelpunkt des Studiums ist die stete Klärung und bewusste Weiterentwicklung der eigenen musikalischen Identität der Studierenden.
Die Besonderheit des Studiums besteht in seiner Vernetztheit und Kompetenzorientierung. Einerseits wird die eigene künstlerische Fertigkeit mit kunst- und kulturtheoretischer, historischer und pädagogisch-didaktischer Reflexion verknüpft. Andererseits wird die Wechselwirkung von Erfahrungen im universitären Raum mit jenen im kulturellen Umfeld kombiniert, im Besonderen dem System Schule.
Das Lehramtsstudium aus dem Unterrichtsfach „Instrumentalmusikerziehung“ kann nur mit „Musikerziehung“ als zweitem Unterrichtsfach kombiniert werden. Im Lehramtsstudium sind insgesamt 270 ECTS-Anrechnungspunkte zu erbringen. Davon entfallen auf das Unterrichtsfach „Instrumentalmusikerziehung“ 109,5 ECTS-Anrechnungspunkte, auf das pädagogische Begleitstudium – bestehend aus der Pädagogisch-wissenschaftlichen Berufsvorbildung (PWB) und der Schulpraktischen Ausbildung (SPA) für Lehramtsstudierende – 21,5 ECTS-Anrechnungspunkte sowie auf die Diplomarbeit 30 ECTS-Anrechnungspunkte. Die restlichen 109 ECTSAnrechnungspunkte sind durch „Musikerziehung“ abzudecken. Das Lehramtsstudium aus dem Unterrichtsfach „Instrumentalmusikerziehung“ dauert 9 Semester und umfasst 68 Semesterwochenstunden und 109,5 ECTS-Anrechnungspunkte. Das Studium gliedert sich in 2 Studienabschnitte, die jeweils mit einer mehrteiligen Diplomprüfung abgeschlossen werden. Der erste Studienabschnitt umfasst 4 Semester mit 30 Semesterwochenstunden und 50 ECTSAnrechnungspunkten. Der zweite Studienabschnitt umfasst 5 Semester mit 38 Semesterwochenstunden und 59,5 ECTS-Anrechnungspunkten.
Alles, was du wissen musst, um in Österreich ein Bachelor-Studium zu beginnen.
Die Zulassungsprüfung „Instrumentalmusikerziehung“ besteht aus je einem künstlerischen Vortrag am 1. und 2. Instrument/Gesang, wobei die Anforderungen für das 2. Instrument/Gesang den Zulassungsanforderungen des künstlerischen Hauptfaches in „Musikerziehung“ gleichzuhalten sind. Im 1. Instrument/Gesang wird ein vergleichsweise höheres adäquates künstlerisches Niveau vorausgesetzt als im 2. Instrument/Gesang.