Hardfacts

Dauer:9 Semester
ECTS:270
Ausmass:
Zugang:frei
Titel:Mag.art.
Kosten:Kostenlos
Sprache:keine Angabe

Beschreibung

Die Ausbildung im Lehramtsstudium Textiles Gestalten besteht aus der Untersuchung der Erscheinungsformen und Funktionen des Mediums Textil in Kunst und Alltagskultur in der Vergangenheit Gegenwart. Die vielfältigen Lernprozesse beziehen sich auf die Bereiche Kleidung und Mode, Raumgestaltung und Wohnen, textile Artefakte, Theater, Kostüm und Textildesign. 
An diesen Inhalten werden ästhetische Aspekte, technisch ökonomische und ökologische Bedingungen und deren Wechselwirkungen untersucht. Darüber hinaus wird ein Verständnis für die Bedeutung des Textil als Kommunikationsmittel und Medium zur Identitätskonstruktion vermittelt. Die Schwerpunktsetzung in dieser Ausbildung fördert einen eigenständigen künstlerischen Ausdruck sowie die Fähigkeit, gestalterische Problemstellungen zu lösen und didaktisch aufzubereiten. 
Die wissenschaftliche Ausbildung vermittelt ein breites Allgemeinwissen über die historische und zeitgenössische Entwicklung der Kunst sowie im Besonderen der textilen Kultur. Kenntnisse über den Zusammenhang von kultur- und gesellschaftspolitischen Entwicklungen, über Kunst- und Kulturtheorien tragen zum Verständnis und zur kritischen Beurteilung kulturwissenschaftlicher Fragestellungen bei und schaffen Grundlagen zur wissenschaftlichen Auseinandersetzung.

Der erste Studienabschnitt umfasst vier Semester und dient dem Erwerb grundsätzlicher Fertigkeiten und Einblicke in verschiedenste Aspekte des Unterrichtsfaches Textiles Gestalten. Er soll gestalterische Grundlagen vermitteln und in wissenschaftliche Arbeitsweisen einführen. 
Der zweite Studienabschnitt umfasst fünf Semester und ermöglicht den Studierenden eine Vertiefung in ausgewählten Disziplinen der unterschiedlichen Bereiche des Textilen Gestaltens.

Qualifikationsprofil

Künstlerisch-gestalterische Qualifikationen

Die Ausbildung besteht in der Untersuchung der vielfältigen Erscheinungsformen und Funktionen des Textils in Kunst und Alltagskultur in Vergangenheit und Gegenwart. Die Lernprozesse beziehen sich auf die Bereiche textile Artefakte, Kleidung und Mode, Raumgestaltung und Wohnen, Theater und Kostüme und Textildesign.

An diesen Inhalten werden ästhetische Aspekte, technisch ökonomische und ökologische Bedingungen und deren Wechselwirkungen untersucht. Ein Verständnis für die Rolle des Textil als Kommunikationsmittel und Medium zur Identitätskonstruktion soll vermittelt werden.

Die Schwerpunktbildung in der gestalterisch/ künstlerischen Ausbildung strebt die Entwicklung von Fähigkeiten an, gestalterische Probleme lösen und sich künstlerisch ausdrücken zu lernen. Die Voraussetzung dafür bildet die Arbeit in unterschiedlichen textilen Werkstätten und der Erwerb sachtheoretischer Kenntnisse.

Das gestalterisch/ künstlerische Lehrangebot verfolgt u.a. die Ausbildung folgender Kenntnisse und Fähigkeiten:

  • Schulung der visuellen Wahrnehmungsfähigkeit bezüglich textiler Phänomene
  •  Fördern der Vorstellungskraft, Fantasie und Kreativität
  • Fördern der individuellen Gestaltungsfähigkeit bei ästhetischen Fragestellungen
  • Vermittlung fundierter handwerklich technischer Fähigkeiten
  • forschendes und prozesshaftes Vorgehen bei textilimmanenten Gestaltungsprozessen
  • Planung und Durchführung künstlerischer Projekte
  • Einsatz elektronischer und apparativer Medien
  • Fähigkeit zur Reflexion und Diskussion eigener Arbeiten und der Arbeiten anderer
  • Entwickeln von Präsentationsstrategien wie Ausstellungen, Mappen, Performances
  • Erfahrungen im Selbstmanagement
  • Bereitschaft zur Teamarbeit und interdisziplinärer Arbeit
  • Erziehung zur Toleranz und Akzeptanz anderen kulturellen Äußerungen gegenüber

Theoretisch-wissenschaftliche Qualifikationen

Die wissenschaftliche Ausbildung vermittelt ein breites Allgemeinwissen über die historische und zeitgenössische Entwicklung der Kunst sowie der textilen Kultur in Kunst und Alltag. Kenntnisse über den Zusammenhang von kultur- und gesellschaftspolitische Entwicklungen, über Kunst- und Kulturtheorien sollen zum Verständnis und zur kritischer Beurteilung kulturwissenschaftlicher Fragestellungen beitragen sowie zur wissenschaftlichen Auseinandersetzung befähigen. Die wissenschaftliche Ausbildung beinhaltet u.a. folgende Lehrinhalte:

  • Wissen über die Kunst der Vergangenheit
  • Kenntnisse über aktuelle Entwicklungen der Kunst der Gegenwart
  • Kenntnisse über Textile Kultur in Kunst und Alltag in Vergangenheit und Gegenwart
  • Kenntnisse von Kunst- und Kulturtheorien
  • Kenntnisse über die Frauen- und Geschlechterforschung im Bereich der Kunst und der Textilkultur
  • Entwickeln eines Verständnisses über den Zusammenhang von kulturellen Entwicklungen und Gesellschaft
  • Entwicklung von Fähigkeit zu wissenschaftlicher Arbeit und Forschung
  • Kenntnisse über entwicklungspsychologische Prozesse des textilen Gestaltens

Pädagogisch-didaktische Qualifikationen

Die pädagogische Ausbildung vermittelt Wissen, Methoden- und Analysekompetenzen für die Planung, Realisierung und Reflexion schulischer Lernsituationen. Differenzierte Kenntnisse über Unterrichtsmethoden und Medien in Verschränkung mit der gestalterisch-künstlerischen und der wissenschaftlichen Ausbildung sollen dazu befähigen, Lern- und Erfahrungsprozesse zu initiieren, die auf die Bewältigung fachspezifischer Alltagssituationen und das Verständnis von Werken aus dem Bereich der textilen Kunst und Alltagskultur vorbereiten und zu eigenschöpferischer Tätigkeit anregen.

Dafür sind Voraussetzungen:

  • Kenntnis grundlegender, pädagogischer und psychologischer Konzepte zu Lernen, Lehren, Erziehen, Entwicklung sowie deren gesetzliche Rahmenbedingungen und die Fähigkeit unter Nutzung dieser Konzepte pädagogische Realsituationen zu analysieren, zu verstehen und zu gestalten.
  • Fähigkeit zur kritischen Auseinandersetzung mit der Ideengeschichte und den Konzepten des Textilen Gestaltens und zur didaktischen Analyse relevanter Bildungsinhalte.
  • Die Fähigkeit methodische Kompetenzen sowie Kenntnisse aus dem Bereich apparativer und digitaler Medien im Sinne pädagogischer und inhaltlicher Ziele einzusetzen.
  • Erwerb von Kompetenzen im Umgang mit Schülerinnen: auf Lern- und Entwicklungsschwierigkeiten einzugehen und zur Konfliktbearbeitung; Schaffung eines den Unterricht fordernden Klimas und Förderung der Integration in der Klassengemeinschaft.
  • Kompetenzen zu fachlicher und fächerübergreifender Teamarbeit und zur Weiterentwicklung von Unterricht und Schule.
  • Bereitschaft fachwissenschaftliche Inhalte und pädagogisch-didaktische Entwicklungen für den Unterricht dienstbar zu machen.
  • Befähigung zur Entwicklung innovativer Projekte im Bereich der Kulturvermittlung.

Berufsfelder

Das Lehrangebot soll die Absolventinnen und Absolventen dazu befähigen, sowohl den Lehrberuf an mittleren und höheren sowie an berufsbildenden Schulen auszuüben, als auch auf der Basis individueller Schwerpunktsetzungen in außerschulischen Berufsfeldern wie z.B. in der Kulturvermittlung, im Kulturmanagement und oder bei der Entwicklung sozio-kultureller Projektarbeit tätig zu werden.

Einstiegsvoraussetzungen

Neben den allgemein geltenden Zulassungsbedingungen (§§ 60-65 UG 2002) finden zweimal jährlich (nach Ende des Sommersemesters und vor Beginn des Wintersemesters) Zulassungsprüfungen statt. Sie dienen der Feststellung der fachspezifischen künstlerisch-gestalterischen Eignung für das Studium der Bildnerischen Erziehung, des Textilen Gestalten, der Werkerziehung und der Mediengestaltung.

Folgende Fähigkeiten und Kompetenzen sind Gegenstand der Zulassungsprüfung: - Fähigkeit, Themen in einem gestalterischen Prozess zu entwickeln - Fähigkeit zur differenzierten Wahrnehmung und konkreten Wiedergabe sowie freien zweidimensionalen Umsetzung - Fähigkeit zur räumlichen Vorstellung und gestalterischen Umsetzung - Fähigkeit, Materialqualitäten gestalterisch adäquat einzusetzen - Kommunikative Kompetenz

Die Zulassungsprüfung besteht aus folgenden Qualifikationen (Teilprüfungen):

  1. Vorlage von Arbeitsproben
  2. Klausurarbeit

zu 1) Arbeitsproben müssen eigene Arbeiten auf künstlerischem und/oder gestalterischem Gebiet in zwei und/oder drei dimensionaler Art umfassen (z. B. Naturstudien, Farbstudien, Zeichnungen, Malereien, Signets, Fotos, Filme, Plastiken, Raumgestaltungen, Graphiken, Plakate, Entwürfe, Ideenskizzen, Malereien, Keramiken, Textilarbeiten, Materialarbeiten, Objektentwürfe, Arbeiten aus dem digitalen Bereich, etc.).

zu 2) Um die Urheberschaft der vorgelegten Arbeitsproben zu bekräftigen, hat der Aufnahmewerber eine Klausurarbeit in einer der zitierten Techniken bzw. Arten auszuführen, nach Aufforderung sind auch schriftliche Darstellungen beizulegen.

Zur Präsentation der Mappe sowie der erstellten Arbeiten wird ein persönliches Gespräch der Bewerberin/ des Bewerbers mit dem Prüfungssenat geführt.

Die Beurteilung nimmt der Prüfungssenat vor und ist mir ihrer Verlautbarung durch den Senat rechtswirksam. Die Zulassungsprüfung ist nur dann bestanden, wenn beide Teile positiv beurteilt wurden.

Kontaktmöglichkeiten