Die Ausbildung im Lehramtsstudium Textiles Gestalten besteht aus der Untersuchung der Erscheinungsformen und Funktionen des Mediums Textil in Kunst und Alltagskultur in der Vergangenheit Gegenwart. Die vielfältigen Lernprozesse beziehen sich auf die Bereiche Kleidung und Mode, Raumgestaltung und Wohnen, textile Artefakte, Theater, Kostüm und Textildesign.
An diesen Inhalten werden ästhetische Aspekte, technisch ökonomische und ökologische Bedingungen und deren Wechselwirkungen untersucht. Darüber hinaus wird ein Verständnis für die Bedeutung des Textil als Kommunikationsmittel und Medium zur Identitätskonstruktion vermittelt. Die Schwerpunktsetzung in dieser Ausbildung fördert einen eigenständigen künstlerischen Ausdruck sowie die Fähigkeit, gestalterische Problemstellungen zu lösen und didaktisch aufzubereiten.
Die wissenschaftliche Ausbildung vermittelt ein breites Allgemeinwissen über die historische und zeitgenössische Entwicklung der Kunst sowie im Besonderen der textilen Kultur. Kenntnisse über den Zusammenhang von kultur- und gesellschaftspolitischen Entwicklungen, über Kunst- und Kulturtheorien tragen zum Verständnis und zur kritischen Beurteilung kulturwissenschaftlicher Fragestellungen bei und schaffen Grundlagen zur wissenschaftlichen Auseinandersetzung.
Der erste Studienabschnitt umfasst vier Semester und dient dem Erwerb grundsätzlicher Fertigkeiten und Einblicke in verschiedenste Aspekte des Unterrichtsfaches Textiles Gestalten. Er soll gestalterische Grundlagen vermitteln und in wissenschaftliche Arbeitsweisen einführen.
Der zweite Studienabschnitt umfasst fünf Semester und ermöglicht den Studierenden eine Vertiefung in ausgewählten Disziplinen der unterschiedlichen Bereiche des Textilen Gestaltens.
Künstlerisch-gestalterische Qualifikationen
Die Ausbildung besteht in der Untersuchung der vielfältigen Erscheinungsformen und Funktionen des Textils in Kunst und Alltagskultur in Vergangenheit und Gegenwart. Die Lernprozesse beziehen sich auf die Bereiche textile Artefakte, Kleidung und Mode, Raumgestaltung und Wohnen, Theater und Kostüme und Textildesign.
An diesen Inhalten werden ästhetische Aspekte, technisch ökonomische und ökologische Bedingungen und deren Wechselwirkungen untersucht. Ein Verständnis für die Rolle des Textil als Kommunikationsmittel und Medium zur Identitätskonstruktion soll vermittelt werden.
Die Schwerpunktbildung in der gestalterisch/ künstlerischen Ausbildung strebt die Entwicklung von Fähigkeiten an, gestalterische Probleme lösen und sich künstlerisch ausdrücken zu lernen. Die Voraussetzung dafür bildet die Arbeit in unterschiedlichen textilen Werkstätten und der Erwerb sachtheoretischer Kenntnisse.
Das gestalterisch/ künstlerische Lehrangebot verfolgt u.a. die Ausbildung folgender Kenntnisse und Fähigkeiten:
Theoretisch-wissenschaftliche Qualifikationen
Die wissenschaftliche Ausbildung vermittelt ein breites Allgemeinwissen über die historische und zeitgenössische Entwicklung der Kunst sowie der textilen Kultur in Kunst und Alltag. Kenntnisse über den Zusammenhang von kultur- und gesellschaftspolitische Entwicklungen, über Kunst- und Kulturtheorien sollen zum Verständnis und zur kritischer Beurteilung kulturwissenschaftlicher Fragestellungen beitragen sowie zur wissenschaftlichen Auseinandersetzung befähigen. Die wissenschaftliche Ausbildung beinhaltet u.a. folgende Lehrinhalte:
Pädagogisch-didaktische Qualifikationen
Die pädagogische Ausbildung vermittelt Wissen, Methoden- und Analysekompetenzen für die Planung, Realisierung und Reflexion schulischer Lernsituationen. Differenzierte Kenntnisse über Unterrichtsmethoden und Medien in Verschränkung mit der gestalterisch-künstlerischen und der wissenschaftlichen Ausbildung sollen dazu befähigen, Lern- und Erfahrungsprozesse zu initiieren, die auf die Bewältigung fachspezifischer Alltagssituationen und das Verständnis von Werken aus dem Bereich der textilen Kunst und Alltagskultur vorbereiten und zu eigenschöpferischer Tätigkeit anregen.
Dafür sind Voraussetzungen:
Das Lehrangebot soll die Absolventinnen und Absolventen dazu befähigen, sowohl den Lehrberuf an mittleren und höheren sowie an berufsbildenden Schulen auszuüben, als auch auf der Basis individueller Schwerpunktsetzungen in außerschulischen Berufsfeldern wie z.B. in der Kulturvermittlung, im Kulturmanagement und oder bei der Entwicklung sozio-kultureller Projektarbeit tätig zu werden.
Neben den allgemein geltenden Zulassungsbedingungen (§§ 60-65 UG 2002) finden zweimal jährlich (nach Ende des Sommersemesters und vor Beginn des Wintersemesters) Zulassungsprüfungen statt. Sie dienen der Feststellung der fachspezifischen künstlerisch-gestalterischen Eignung für das Studium der Bildnerischen Erziehung, des Textilen Gestalten, der Werkerziehung und der Mediengestaltung.
Folgende Fähigkeiten und Kompetenzen sind Gegenstand der Zulassungsprüfung: - Fähigkeit, Themen in einem gestalterischen Prozess zu entwickeln - Fähigkeit zur differenzierten Wahrnehmung und konkreten Wiedergabe sowie freien zweidimensionalen Umsetzung - Fähigkeit zur räumlichen Vorstellung und gestalterischen Umsetzung - Fähigkeit, Materialqualitäten gestalterisch adäquat einzusetzen - Kommunikative Kompetenz
Die Zulassungsprüfung besteht aus folgenden Qualifikationen (Teilprüfungen):
zu 1) Arbeitsproben müssen eigene Arbeiten auf künstlerischem und/oder gestalterischem Gebiet in zwei und/oder drei dimensionaler Art umfassen (z. B. Naturstudien, Farbstudien, Zeichnungen, Malereien, Signets, Fotos, Filme, Plastiken, Raumgestaltungen, Graphiken, Plakate, Entwürfe, Ideenskizzen, Malereien, Keramiken, Textilarbeiten, Materialarbeiten, Objektentwürfe, Arbeiten aus dem digitalen Bereich, etc.).
zu 2) Um die Urheberschaft der vorgelegten Arbeitsproben zu bekräftigen, hat der Aufnahmewerber eine Klausurarbeit in einer der zitierten Techniken bzw. Arten auszuführen, nach Aufforderung sind auch schriftliche Darstellungen beizulegen.
Zur Präsentation der Mappe sowie der erstellten Arbeiten wird ein persönliches Gespräch der Bewerberin/ des Bewerbers mit dem Prüfungssenat geführt.
Die Beurteilung nimmt der Prüfungssenat vor und ist mir ihrer Verlautbarung durch den Senat rechtswirksam. Die Zulassungsprüfung ist nur dann bestanden, wenn beide Teile positiv beurteilt wurden.