Hardfacts

Dauer:9 Semester
ECTS:270
Ausmass:
Zugang:frei
Titel:Mag.art.
Kosten:Kostenlos
Sprache:keine Angabe

Beschreibung

Im Lehramtsstudium Werkerziehung werden die Studierenden vor allem dazu ausgebildet, zeit-, zweck- und zielgruppengemäß als WerkerzieherIn an allgemein bildenden höheren und berufsbildenden höheren Schulen (AHS und BHS) zu unterrichten. Im Rahmen des fünfjährigen Diplomstudiums lernen die Studierenden beispielsweise wie man:

  • bekannte Gebrauchsgegenstände (Geräte, Maschinen, Gefäße, Werkzeugen, Möbel uvm.) herstellt und bedarfsorientiert umgestaltet
  • alltägliche Herausforderungen kreativ meistert, indem man zum Beispiel neue, praktische Gegenstände erfindet, aber auch Lösungen und Prozesse entwickelt und verbessert
  • öffentliche und private Räume zweckdienlich und ästhetisch gestaltet und umgestaltet
  • dieses wertvolle Wissen dann, fachpädagogisch und unter Einsatz modernster Medien an Kinder, Jugendliche und Erwachsene weitergibt

In der Ausbildung konzentrieren wir uns daher auf folgende Themenschwerpunkte:

  • Technik (Materialkunde, Werkzeugtechnik)
  • Design (Ästhetische Grundlagen)
  • Umweltgestaltung (Lebensräume, Architektur, Landschaften)
  • Didaktik und Pädagogik (Wissensvermittlung)

Wie in beinahe allen Lebensbereichen, verändern sich auch in der Werkerziehung Materialien, Unterrichtsmethoden und gesellschaftspolitische Anforderungen. Deshalb fördern wir in Diskussionen und Gesprächen die ständige Auseinandersetzung und Weiterentwicklung in diesen Bereichen.

Qualifikationsprofil

Künstlerisch-gestalterische Qualifikationen

Sie umfasst zunächst die Fähigkeit zur Problemerkenntnis, d.h. die Möglichkeit oder Notwendigkeit wahrzunehmen, in einen Produktionsprozess gestaltend einzugreifen, Produktänderungen vorzuschlagen, technische Sachverhalte verständlich zu machen und anschaulich darzustellen, Raumsituationen zu verbessern und im Umwelt- und Designbereich Alternativen für den individuellen Bedarf zu entwickeln und anzubieten. Weiters wird die Fähigkeit vermittelt, konkrete Arbeitsprozesse von der ersten Idee bis zum anschaulichen Modell, im Idealfall bis zum gestalteten funktionstüchtigen Endprodukt selbständig oder in Teamarbeit zu vollziehen. Voraussetzung dazu ist eine zunehmende Fertigkeit in der Bearbeitung verschiedenster Materialien, Kenntnisse über ihre spezifischen Eigenschaften ebenso wie technisches Grundwissen, insbesondere aber Detailkenntnisse über Gestaltungsprinzipien, Zusammenhänge von Funktion und Form, Bau und Raumgestalt, Ökonomie und Ökologie.

Theoretisch-wissenschaftliche Qualifikation

Durch eine vertiefte fachtheoretische Auseinandersetzung wird das Fach Werkerziehung / Technisches Werken ständig neu in seiner historischen Dimension analysiert und auf seine gegenwärtige gesellschaftspolitische Relevanz hin überprüft. Dadurch wird von den Lehrenden die Grundlage für eine Weiterentwicklung des Faches geschaffen und - um dem steten Wandel auch gerecht zu werden - das Bedürfnis nach ständiger persönlicher Weiterbildung geweckt. Diese und die Reflexion der eigenen Unterrichtserfahrungen im Lichte der aktuellen Fachliteratur sollen die Bereitschaft fördern, gewonnene Einsichten auch publizistisch zu verarbeiten und die Fähigkeit vermitteln, in der interessierten Öffentlichkeit eine fundierte Argumentation aufzunehmen.

Pädagogisch-didaktische Qualifikationen

Pädagogische Kompetenz bedeutet die Fähigkeit und Bereitschaft, die Entwicklung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen durch Unterricht und Erziehung zu fördern. Dafür ist Voraussetzung: Kenntnis grundlegender pädagogischer und psychologischer Konzepte zu Lernen, Lehren, Erziehen, Entwicklung sowie deren gesetzlicher und gesellschaftlicher Rahmenbedingungen und die Fähigkeit, unter Nutzung dieser Konzepte pädagogische Realsituationen zu analysieren, zu verstehen und zu gestalten. Methodische Kompetenzen zur Planung und Gestaltung beruflicher Anforderungssituationen mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen (wie z.B. Unterricht; Kommunikation, Interaktion und Konflikt; Diagnose von Eingangsvoraussetzungen und Beurteilung) im Sinne pädagogischer Zielsetzungen. Selbstkompetenz: Von LehrerInnen wird erwartet, in Beziehungen mit Lernenden einzutreten, Konflikte zu bearbeiten, sie bei Schwierigkeiten zu beraten. Dies erfordert von LehrerInnen, sich als Persönlichkeit zu entwickeln und gegebenenfalls auch inFrage zu stellen, aber auch mit den eigenen Ressourcen haushälterisch umzugehen. Kompetenzen zu Reflexion, Evaluation und Weiterentwicklung: Wie in allen komplexen Berufenmüssen auch LehrerInnen die Fähigkeit und Bereitschaft aufbauen, ihre Tätigkeit zu reflektieren und daraus zu lernen, um die Qualität des schulischen Angebots und ihre eigenen Kompetenzen weiterzuentwickeln. Reflexion und Feedback in Lehrveranstaltungen, spezielle Trainingsveranstaltungen sowie ein sorgsam begleitetes Schulpraktikum sollen dazu dienen. Kompetenzen im Umgang mit SchülerInnen: Fähigkeit, auf Lern- und Entwicklungsschwierigkeiten einzugehen, und zur Konfliktbearbeitung; Schaffung eines den Unterricht fördernden Klimas und Förderung der Integration in der Klassengemeinschaft. Kompetenzen im Umgang mit Eltern, ElternvertreterInnen und anderen Bezugspersonen der Schule. Bereitschaft und Fähigkeit zu fachlicher und fachübergreifender Teamarbeit mit KollegInnen zwecks Koordination und Weiterentwicklung von Unterricht und Schule. Kenntnis der für die Weiterbildung von LehrerInnen relevanten Angebote (wie z.B. Fachliteratur, neue Medien, Fortbildungskurse und -lehrgänge, Supervision). Bereitschaft und Fähigkeit, sich über pädagogische, fachliche und fachdidaktische Entwicklungen auf dem Laufenden zu halten.

Didaktische Kompetenz bedeutet die Fähigkeit zur durchdachten und begründeten Auswahl geeigneter Unterrichtsstoffe und Problemstellungen. Diese wird schon ab dem ersten Studienabschnitt durch regelmäßig angesetzte Unterrichtsprojekte geschult. Die persönlichen Erfahrungen der Studierenden bei eigenen Projektrealisationen und der Auseinandersetzung mit unterrichtsrelevanten Inhalten sind die Grundlage für die o.a. Auswahl. Diese Erfahrungen werden relativiert durch die Beobachtung, Durchführung und Analyse konkreter Unterrichtssituationen und ergänzt durch das Studium der fachdidaktischen Literatur. Schwierigkeitsgrad der Aufgabenstellung, Vorstellungsvermögen der Jugendlichen, Komplexität der Aufgabenstruktur, Entwicklungsstand und Interessenslage der Schüler, Bearbeitungswiderstand der verwendeten Materialien, Arbeitsaufwand, physisches und psychisches Leistungsvermögen der Schüler sind einige der Komponenten, die für einen effektiven Unterricht aufeinander abgestimmt werden müssen. Es werden dabei die unterschiedlichsten Unterrichtsmodelle erprobt und auf ihre Effizienz in der gegebenen Situation hin überprüft. Der Transfer dieser unterrichtsbezogenen Kompetenz auf außerschulische Situationen hin auch mit Erwachsenen oder spezifischen Personengruppen wird exemplarisch vollzogen. Die Struktur des Faches Werkerziehung / Technisches Werken birgt in sich ein ausgewogenes Verhältnis von kognitiven, affektiven und psychomotorischen Lernzielen, das in Bezug auf den allgemeinen Bildungsaspekt in besonderem Maß nutzbar gemacht werden sollte. Die Hintergründe der Motivation, Selbsterfahrung, Selbstwertgefühl, Problemlösungskompetenz sowie das Ausloten des eigenen physischen Leistungsvermögens sind weitere positive Faktoren, die für die Schüler im Werkunterricht einsichtig werden. Das konkrete Arbeitsergebnis macht den Lernenden ihre Fähigkeit zu planvollem Handeln erlebbar.

Der handlungsorientierte Charakter des Studiums der Werkerziehung wie des Unterrichtsfaches Technisches Werken bietet eine besondere Fülle von Anlässen zu sozialem Handeln wie Hilfestellung, Wertschätzung, Gemeinsinn und trägt zur Entfaltung von Teamfähigkeit bei.

Einstiegsvoraussetzungen

Neben den allgemein geltenden Zulassungsbedingungen (§§ 60-65 UG 2002) finden zweimal jährlich (nach Ende des Sommersemesters und vor Beginn des Wintersemesters) Zulassungsprüfungen statt. Sie dienen der Feststellung der fachspezifischen künstlerisch-gestalterischen Eignung für das Studium der Bildnerischen Erziehung, des Textilen Gestalten, der Werkerziehung und der Mediengestaltung.

Folgende Fähigkeiten und Kompetenzen sind Gegenstand der Zulassungsprüfung: - Fähigkeit, Themen in einem gestalterischen Prozess zu entwickeln - Fähigkeit zur differenzierten Wahrnehmung und konkreten Wiedergabe sowie freien zweidimensionalen Umsetzung - Fähigkeit zur räumlichen Vorstellung und gestalterischen Umsetzung - Fähigkeit, Materialqualitäten gestalterisch adäquat einzusetzen - Kommunikative Kompetenz

Die Zulassungsprüfung besteht aus folgenden Qualifikationen (Teilprüfungen):

  1. Vorlage von Arbeitsproben
  2. Klausurarbeit

zu 1) Arbeitsproben müssen eigene Arbeiten auf künstlerischem und/oder gestalterischem Gebiet in zwei und/oder drei dimensionaler Art umfassen (z. B. Naturstudien, Farbstudien, Zeichnungen, Malereien, Signets, Fotos, Filme, Plastiken, Raumgestaltungen, Graphiken, Plakate, Entwürfe, Ideenskizzen, Malereien, Keramiken, Textilarbeiten, Materialarbeiten, Objektentwürfe, Arbeiten aus dem digitalen Bereich, etc.).

zu 2) Um die Urheberschaft der vorgelegten Arbeitsproben zu bekräftigen, hat der Aufnahmewerber eine Klausurarbeit in einer der zitierten Techniken bzw. Arten auszuführen, nach Aufforderung sind auch schriftliche Darstellungen beizulegen.

Zur Präsentation der Mappe sowie der erstellten Arbeiten wird ein persönliches Gespräch der Bewerberin/ des Bewerbers mit dem Prüfungssenat geführt.

Die Beurteilung nimmt der Prüfungssenat vor und ist mir ihrer Verlautbarung durch den Senat rechtswirksam. Die Zulassungsprüfung ist nur dann bestanden, wenn beide Teile positiv beurteilt wurden.

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