Das Lehramtsstudium Mediengestaltung in Linz ist eine zukunftsorientierte Studienrichtung, die in besonderer Weise dem Profilschwerpunkt „Intermedialität“ der Kunstuniversität Linz verpflichtet ist. In der Verknüpfung von gestalterischkünstlerisch- medialer Praxis, wissenschaftlicher Reflexion und pädagogischem Handeln beschäftigt sie sich vorrangig mit dem Bereich der Digitalen Medien.
Während im ersten Studienabschnitt die Vermittlung von Grundlagen in den drei genannten Arbeitsfeldern im Vordergrund steht, erlaubt der zweite Studienabschnitt eine individuelle Schwerpunktsetzung im gestalterischen Fach. Die pädagogisch didaktische Qualifikation erfolgt im schulischen und außerschulischen Kontext. Der Studienplan bietet zudem ein breit gefächertes theoretisches Angebot, das durch freie Wahlfächer vertieft werden kann.
Zentrale Aufgabe ist es den Studierenden eine fundierte gestalterische, reflexive und pädagogische Ausbildung in den Medien zu vermitteln, die es ihnen als Unterrichtende ermöglicht, medienkompetent den Anforderungen zu entsprechen, welche die neuen, auf Medien bezogenen Unterrichtsfächer an den Schulen erfordern.
Gestalterisch-künstlerische Qualifikationen
Theoretisch-wissenschaftliche Qualifikationen
Pädagogisch-didaktische Qualifikationen
Die Ausbildung an der Studienrichtung Mediengestaltung orientiert sich vorrangig an dem umfangreichen Berufsfeld des Unterrichtens von 10 - 19 jährigen. Die im Studium erworbene Medienkompetenz wird es ihnen ermöglichen, auch Berufe im Medienbereich, in der Kreativwirtschaft und in der außerschulischen Medienarbeit zu ergreifen.
Neben den allgemein geltenden Zulassungsbedingungen (§§ 60-65 UG 2002) finden zweimal jährlich (nach Ende des Sommersemesters und vor Beginn des Wintersemesters) Zulassungsprüfungen statt. Sie dienen der Feststellung der fachspezifischen künstlerisch-gestalterischen Eignung für das Studium der Bildnerischen Erziehung, des Textilen Gestalten, der Werkerziehung und der Mediengestaltung.
Folgende Fähigkeiten und Kompetenzen sind Gegenstand der Zulassungsprüfung: - Fähigkeit, Themen in einem gestalterischen Prozess zu entwickeln - Fähigkeit zur differenzierten Wahrnehmung und konkreten Wiedergabe sowie freien zweidimensionalen Umsetzung - Fähigkeit zur räumlichen Vorstellung und gestalterischen Umsetzung - Fähigkeit, Materialqualitäten gestalterisch adäquat einzusetzen - Kommunikative Kompetenz
Die Zulassungsprüfung besteht aus folgenden Qualifikationen (Teilprüfungen):
zu 1) Arbeitsproben müssen eigene Arbeiten auf künstlerischem und/oder gestalterischem Gebiet in zwei und/oder drei dimensionaler Art umfassen (z. B. Naturstudien, Farbstudien, Zeichnungen, Malereien, Signets, Fotos, Filme, Plastiken, Raumgestaltungen, Graphiken, Plakate, Entwürfe, Ideenskizzen, Malereien, Keramiken, Textilarbeiten, Materialarbeiten, Objektentwürfe, Arbeiten aus dem digitalen Bereich, etc.).
zu 2) Um die Urheberschaft der vorgelegten Arbeitsproben zu bekräftigen, hat der Aufnahmewerber eine Klausurarbeit in einer der zitierten Techniken bzw. Arten auszuführen, nach Aufforderung sind auch schriftliche Darstellungen beizulegen.
Zur Präsentation der Mappe sowie der erstellten Arbeiten wird ein persönliches Gespräch der Bewerberin/ des Bewerbers mit dem Prüfungssenat geführt.
Die Beurteilung nimmt der Prüfungssenat vor und ist mir ihrer Verlautbarung durch den Senat rechtswirksam. Die Zulassungsprüfung ist nur dann bestanden, wenn beide Teile positiv beurteilt wurden.