Im Spannungsfeld von wissenschaftlichen Theorien zu Kunst, Kultur und Pädagogik, dem eigenen gestalterischen Schaffen und praktischer pädagogischer Tätigkeit mit Kindern und Jugendlichen bietet das Unterrichtsfach Bildnerische Erziehung eine Auseinandersetzung mit der Rolle des Visuellen, des Sinnlichen, der Kunst und Kultur in Gegenwart und Geschichte. Die Reflexion und Analyse von Wahrnehmungsprozessen, Vermittlung von inhaltlichen Botschaften und kulturwissenschaftlichen Grundgegebenheiten stellen zentrale Themen dar, die aus unterschiedlichen Positionen didaktisch aufgearbeitet werden.
Ziel dieses Studiums ist es, sowohl fundierte interdisziplinäre universitäre Bildung, als auch fachspezifische Ausbildung zu erlangen. Emanzipation, differenzierte Förderung und Training von Sach-, Sozial- und Selbstkompetenz der Lernenden stellen zentrale Prinzipien dar.
Das Lehrangebot soll die Absolventinnen und Absolventen dazu befähigen, sowohl den Lehrberuf an mittleren und höheren sowie an berufsbildenden Schulen auszuüben, als auch auf der Basis individueller Schwerpunktsetzungen in außerschulischen Berufsfeldern wie z.B. in der Kulturvermittlung, im Kulturmanagement und oder bei der Entwicklung sozio-kultureller Projektarbeit tätig zu werden.
Gestalterisch-künstlerische Qualifikationen
Theoretisch-wissenschaftliche Qualifikationen
Pädagogisch-didaktische Qualifikationen
Neben den allgemein geltenden Zulassungsbedingungen (§§ 60-65 UG 2002) finden zweimal jährlich (nach Ende des Sommersemesters und vor Beginn des Wintersemesters) Zulassungsprüfungen statt. Sie dienen der Feststellung der fachspezifischen künstlerisch-gestalterischen Eignung für das Studium der Bildnerischen Erziehung, des Textilen Gestalten, der Werkerziehung und der Mediengestaltung.
Folgende Fähigkeiten und Kompetenzen sind Gegenstand der Zulassungsprüfung: - Fähigkeit, Themen in einem gestalterischen Prozess zu entwickeln - Fähigkeit zur differenzierten Wahrnehmung und konkreten Wiedergabe sowie freien zweidimensionalen Umsetzung - Fähigkeit zur räumlichen Vorstellung und gestalterischen Umsetzung - Fähigkeit, Materialqualitäten gestalterisch adäquat einzusetzen - Kommunikative Kompetenz
Die Zulassungsprüfung besteht aus folgenden Qualifikationen (Teilprüfungen):
zu 1) Arbeitsproben müssen eigene Arbeiten auf künstlerischem und/oder gestalterischem Gebiet in zwei und/oder drei dimensionaler Art umfassen (z. B. Naturstudien, Farbstudien, Zeichnungen, Malereien, Signets, Fotos, Filme, Plastiken, Raumgestaltungen, Graphiken, Plakate, Entwürfe, Ideenskizzen, Malereien, Keramiken, Textilarbeiten, Materialarbeiten, Objektentwürfe, Arbeiten aus dem digitalen Bereich, etc.).
zu 2) Um die Urheberschaft der vorgelegten Arbeitsproben zu bekräftigen, hat der Aufnahmewerber eine Klausurarbeit in einer der zitierten Techniken bzw. Arten auszuführen, nach Aufforderung sind auch schriftliche Darstellungen beizulegen.
Zur Präsentation der Mappe sowie der erstellten Arbeiten wird ein persönliches Gespräch der Bewerberin/ des Bewerbers mit dem Prüfungssenat geführt.
Die Beurteilung nimmt der Prüfungssenat vor und ist mir ihrer Verlautbarung durch den Senat rechtswirksam. Die Zulassungsprüfung ist nur dann bestanden, wenn beide Teile positiv beurteilt wurden.