Das Studium Konservierung und Restaurierung beschäftigt sich mit der aktiven Erhaltung von Kunst- und Kulturgütern, die durch ihren geschichtlichen, künstlerischen, kulturellen und wissenschaftlichen Wert unersetzbare Dokumente und Denkmäler sind. Die hohe Bedeutung der Objekt-Bestände bedingt ein Studium auf höchstem Niveau. Sowohl die theoretischen als auch die praktischen Schwerpunktsetzungen sind von großer Wichtigkeit und ausgewogen aufeinander abgestimmt.
Die projektbezogene Praxis wird von theoretischen Lehrveranstaltungen aus Geistes- und Naturwissenschaften begleitet, wobei die Lehrinhalte nicht unabhängig und für sich selbst vermittelt werden, sondern stets im Hinblick auf die Konservierung und Restaurierung und die gegenseitigen Wechselbeziehungen.
Das Studium Konservierung und Restaurierung gliedert sich in zwei Studienabschnitte. Der erste Studienabschnitt führt die Studierenden in die Grundlagen des Studiums Konservierung und Restaurierung ein. Eine Studieneingangsphase in den ersten zwei Semestern soll einen Überblick über die Fachgebiete der einzelnen Disziplinen vermitteln.
Der zweite Studienabschnitt dient der Spezialisierung und Vertiefung in den Fachbereichen
Erster Studienabschnitt: 2 Semester, Abschluss: 1. Diplomprüfung (besteht aus den positiv abgeschlossenen Lehrveranstaltungen des ersten Studienabschnitts).
Zweiter Studienabschnitt: 8 Semester, Abschluss: 2. Diplomprüfung. Diese besteht aus den positiv abgeschlossenen Lehrveranstaltungen des zweiten Studienabschnitts, aus der Diplomarbeit und der abschließenden Teilprüfung vor dem Prüfungssenat.
Der/die RestauratorIn übernimmt die Verantwortung für die Untersuchung, die Konservierungs- und Restaurierungsarbeiten an dem Kulturgut sowie die Dokumentation aller Verfahren und führt diese aus. Der/die RestauratorIn (akademische/r RestauratorIn) muss in der Lage sein, komplexe restauratorische Problemstellungen im Gesamtzusammenhang zu erkennen, zu analysieren und zu dokumentieren, sowie Interventionen nach neuestem Wissensstand durchzuführen. Die Restaurierung bedarf immer der interdisziplinären Zusammenarbeit.
Sowohl im musealen Bereich, verstärkt im Feld der präventiven Konservierung, als auch in der (Bau-)Denkmalpflege sind die AbsolventenInnen tätig. Ihre Position ist gleich gestellt mit den AkademikernInnen benachbarter Disziplinen und sieht interdisziplinären Austausch vor.
Die Zulassung zu einem Diplom-, Bachelor- oder Masterstudium setzt die Feststellung der künstlerischen Eignung im Rahmen einer Zulassungsprüfung voraus.
Ablauf
Nach positiv absolvierter Zulassungsprüfung und Bezahlung von ÖH-Beitrag und (sofern vorgeschrieben) Studienbeitrag erfolgt die Studienzulassung (nur möglich innerhalb der Zulassungsfrist!). Die bestandene Zulassungsprüfung behält für insgesamt drei Semester ihre Gültigkeit - d.h. das Studium kann auch noch später angetreten werden.