Doktoratsstudium
(1) Die im Rahmen der Wissenschaftlichen Vertiefung ausgewählten Lehrveranstaltungen müssen in einem thematischen Zusammenhang zur Dissertation stehen.
(2) Die Auswahl hat zu Beginn der Dissertation im Einvernehmen mit der Betreuerin / dem Betreuer der Dissertation zu erfolgen und bedarf der Genehmigung durch das zuständige studienrechtliche Organ. Eine Änderung der Auswahl der Lehrveranstaltungen kann auf Antrag der Studierenden im Einvernehmen mit der Betreuerin/ dem Betreuer vom zuständigen studienrechtlichen Organ vor Einreichen zum Rigorosum genehmigt werden.
(1) Das Doktoratsstudium ist mit einem Gesamtumfang von 180 ECTS-Punkten auf eine Regelstudiendauer von drei Jahren ausgerichtet
(2) Das Doktoratsstudium umfasst die Absolvierung von Lehrveranstaltungen im Rahmen der Wissenschaftlichen Vertiefung, das Verfassen einer Dissertation sowie die Dissertationsverteidigung.
(3) Im Rahmen der Wissenschaftlichen Vertiefung sind Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 18 ECTS-Punkten zu absolvieren.
(4) Der Dissertation und der Dissertationsverteidigung entsprechen 162 ECTS- Punkte.
Ziel des Doktoratsstudiums an der TU Wien ist es, im Bereich der {Naturwissenschaften//Sozial- und Wirtschaftswissenschaften//technischen Wissenschaften} durch selbstständige Forschung zur Entwicklung der Wissenschaften beizutragen. Die Studierenden erwerben im Doktoratsstudium die Fähigkeit, komplexe wissenschaftliche Probleme der Grundlagenforschung und der angewandten Forschung auf hohem internationalen Niveau entsprechend den anerkannten wissen- schaftlichen Standards zu lösen. Weiters dient das Doktoratsstudium der Heranbildung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Die Absolventinnen und Absolventen des Doktoratsstudiums sind befähigt, innovative Forschung, alleine sowie im Team, durchzuführen sowie koordinierende und leitende Funktionen zu übernehmen.
Zulassungsvoraussetzung für das Doktoratsstudiums an der Technischen Universität Wien ist der Abschluss eines fachlich einschlägigen an der TU Wien eingerichteten Diplom-, Master- oder Lehramtsstudiums oder eines fachlich einschlägigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung, das einem an der TU Wien eingerichteten Diplom- oder Masterstudium nach Inhalt und Umfang gleichwertig ist. Die Zulassung zum Doktoratsstudium kann gemäß §5, Abs. 3 FHStG auch auf Grund des Abschlusses eines fachlich einschlägigen Fachhochschul-Diplomstudienganges oder Fachhochschul-Masterstudienganges erfolgen.