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Master-Studium

Lehramt Sekundarstufe Berufsbildung - Fachbereich Ernährung


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Hardfacts

Lehrer*in werden in Österreich

Alles, was du über das Unterrichten in Österreich wissen musst.

Zum Ratgeber

Beschreibung

Das Masterstudium vertieft die Bewältigung von berufsspezifischen Herausforderungen im Gegenstandsbereich Ernährungsbildung und Gesundheitsförderung im Schulbetrieb durch die Weiterentwicklung von individuellen, organisationsbezogenen sowie fachlichen und fachdidaktischen Kompetenzen. Ziel des Masterstudiums ist es, das Professionsverständnis und die damit verbundenen Einstellungen, Haltungen und professionellen Kompetenzen zu berücksichtigen und ein umfassendes Verständnis für die Bildungsaufgabe von Pädagog*innen der Berufsbildung im Gegenstandsbereich Ernährung und Gesundheitsförderung zu vertiefen

Qualifikationsprofil

Das Studium der Ernährungsbildung und Gesundheitsförderung befähigt zur Gestaltung, Ausrichtung und Verwirklichung von ernährungsbezogenen und gesundheitsfördernden Bildungsaktivitäten in Schulen. Die Master-Studierenden vertiefen im Bereich Ernährungsbildung und Gesundheitsförderung ihre individuellen, organisationsbezogenen, fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Kompetenzen (

Einstiegsvoraussetzungen

Einstiegsvoraussetzungen für Master-Studien

Alles, was du wissen musst, um in Österreich ein Master-Studium zu beginnen.

Zum Ratgeber
  • Abgeschlossenes Bachelorstudium mit 240 ECTS-Anrechnungspunkten im Bereich der Sekundarstufe Berufsbildung Fachbereich Information und Kommunikation (Angewandte Digitalisierung) (inkl. den Wahlpflichtmodulen der Medienproduktion) oder eines vergleichbaren facheinschlägigen Lehramtsstudiums mit 240 ECTSAnrechnungspunkten

    oder

  • Abgeschlossenes Bachelorstudium mit 180 ECTS-Anrechnungspunkten im Bereich der Sekundarstufe Berufsbildung Informations- und Kommunikationspädagogik sowie die Absolvierung weiterer 60 ECTS-Anrechnungspunkte durch einschlägige Studien im Rahmen der Aus-, Fort- und Weiterbildung an einer Pädagogischen Hochschule oder einer Universität (§ 38d HG i.d.g.F.)

Kontaktmöglichkeiten