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Master-Studium

Lehramt Sekundarstufe Berufsbildung - Medieninformatik und Digitale Medienbildung


Anbieter:

Hardfacts

Status:in Akkreditierung
Dauer:mind. 2 Semester
ECTS:60
Zugang:frei
Kosten:Kostenlos
Sprache:Deutsch

Lehrer*in werden in Österreich

Alles, was du über das Unterrichten in Österreich wissen musst.

Zum Ratgeber

Beschreibung

Ziel ist die Vertiefung und Weiterentwicklung der medienbezogenen digitalen und fachdidaktischen sowie personalen, sozialen und systemischen Kompetenzen von Absolvent*innen eines facheinschlägigen Bachelor-Lehramtsstudiums unter besonderer Berücksichtigung der Future Skills.

Qualifikationsprofil

Die Master-Studierenden

  • vertiefen fachwissenschaftliche und fachdidaktische Medienkompetenzen,

  • setzen sich kritisch mit Medien und digitalen Inhalten auseinander,

  • erhalten im Studium eine Vertiefung der Future Skills wie Design Thinking und Computational Teaching,

  • sind kooperierend, konsensual und beratend sowohl für berufsbildende mittlere und höhere Schulen als auch für Erwachsenenenbildungseinrichtungen tätig.

Angestrebt wird die Weiterentwicklung und Vertiefung einer forschenden Haltung gegenüber der eigenen Berufstätigkeit und ihrer Bedingungen.

Einstiegsvoraussetzungen

Einstiegsvoraussetzungen für Master-Studien

Alles, was du wissen musst, um in Österreich ein Master-Studium zu beginnen.

Zum Ratgeber
  • Abgeschlossenes Bachelorstudium mit 240 ECTS-Anrechnungspunkten im Bereich der Sekundarstufe Berufsbildung Fachbereich Information und Kommunikation (Angewandte Digitalisierung) (inkl. den Wahlpflichtmodulen der Medienproduktion) oder eines vergleichbaren facheinschlägigen Lehramtsstudiums mit 240 ECTSAnrechnungspunkten

oder

  • Abgeschlossenes Bachelorstudium mit 180 ECTS-Anrechnungspunkten im Bereich der Sekundarstufe Berufsbildung Informations- und Kommunikationspädagogik sowie die Absolvierung weiterer 60 ECTS-Anrechnungspunkte durch einschlägige Studien im Rahmen der Aus-, Fort- und Weiterbildung an einer Pädagogischen Hochschule oder einer Universität (§ 38d HG i.d.g.F.)

Kontaktmöglichkeiten