Alles, was du über das Unterrichten in Österreich wissen musst.
Masterstudium für Absolvent*innen des Bachelorstudiums Lehramt Primarstufe mit einer Studiendauer von 8 Semestern und einer Workload von 240 EC
berechtigt zu dauerhafter Anstellung
Mit dem Studienjahr 2025/26 startet das neue Masterstudium Lehramt Primarstufe mit einer Studiendauer von 4 Semestern und einer Workload von 120 EC für Absolvent*innen sechssemestriger Bachelorstudien für das Lehramt Volksschule bzw. Sonderschule (vorbehaltlich aller erforderlichen Genehmigungen und Änderungen). Interessent*innen können sich unter [email protected] vormerken lassen und werden mit Bekanntwerden über weitere Informationen zum geplanten Studienstart informiert.
Die Vertiefung in einem Fach bzw. Fachbereich gemäß dem Lehrplan der Volksschule qualifiziert zur*zum spezialisierten Generalist*in, die*der
über das erforderliche Wissen und die erforderlichen Handlungskompetenzen verfügt, um ihre*seine Unterrichtstätigkeit möglichst breit ausüben zu können,
und gleichzeitig durch die Vertiefung in einem Fach bzw. Fachbereich ein differenziertes Profil entwickelt.
Ziel des Studiums ist die Berufsausbildung und Berufsbefähigung für das Lehramt Primarstufe und somit die Qualifikation für den Einsatz an Volksschulen.
Alles, was du wissen musst, um in Österreich ein Master-Studium zu beginnen.
Die Zulassung zum Masterstudium zur Erlangung des Lehramts Primarstufe setzt die positive Absolvierung eines Bachelorstudiums Lehramt Primarstufe im Umfang von 240 ECTS (§ 35 Z 1a HG 2005 idgF) voraus.
Die Zulassung zum Masterstudium für Absolventinnen und Absolventen eines sechssemestrigen Bachelorstudiums für das Lehramt an Volksschulen an Pädagogischen Hochschulen setzt ein „Erweiterungsstudium Bachelorstudium Primarstufe“ im Ausmaß von 60 ECTS-Anrechnungspunkten gem. § 38d Abs. 1 HG 2005 idgF voraus.
Die Zulassung zum Masterstudium für Absolventinnen und Absolventen eines sechssemestrigen Bachelorstudiums für das Lehramt an Sonderschulen an Pädagogischen Hochschulen setzt ein „Erweiterungsstudium Bachelorstudium Primarstufe“ im Ausmaß von 60 ECTS-Anrechnungspunkten gem. § 38d Abs. 1 HG 2005 idgF voraus.
Wenn aus Platzgründen nicht alle Studienwerber*innen zum Masterstudium Lehramt Primarstufe zugelassen werden können, führt die Pädagogische Hochschule Steiermark (PHSt) gem. § 50 Abs. 6 HG ein Reihungsverfahren durch (siehe Mitteilungsblatt der PHSt). Dieses gilt für alle Studienwerber*innen, die im jeweiligen Studienjahr, in dem das Studienangebot startet, an der PHSt zum Masterstudium Lehramt Primarstufe im Umfang von 60 ECTS-Anrechnungspunkten zugelassen werden wollen. Ausgenommen vom Reihungsverfahren sind Studierende aus transnationalen EU-, staatlichen oder universitären, zeitlich befristeten Mobilitätsprogrammen, die gem. § 50 Abs 2 HG eine befristete Zulassung zum Masterstudium Lehramt Primarstufe beantragen. Die positive Absolvierung des Reihungsverfahrens ist nur für eine Zulassung im jeweiligen Studienjahr gültig, in dem das Studienangebot startet. Eine spätere Zulassung zum Studium ist nur nach Absolvierung eines neuerlichen Reihungsverfahrens möglich.