Bachelorstudium
Alles, was du über das Unterrichten in Österreich wissen musst.
Das außerordentliche Bachelorstudium bietet eine professions-, wissenschafts- und praxisorientierte Qualifizierung von Inklusiven Elementarpädagog*innen an und führt durch eine vertiefende fachliche, wissenschaftsorientierte Auseinandersetzung zu einem akademischen Abschluss „Bachelor of Arts in Continuing Education" (BA (CE)).
Mit diesem Bachelorstudium wird ein essenzieller Beitrag in Richtung Akademisierung der Elementarpädagogik und damit zur Stärkung der Professionalisierung von Inklusiven Elementarpädagog*innen geleistet. Dabei nimmt in Ergänzung zur inklusiven Handlungskompetenz als professions- und praxisorientierte Qualifizierung auch eine vertiefende fachliche und wissenschaftsorientierte Qualifizierung Inklusiver Elementarpädagog*innen im Rahmen der Weiterbildung einen besonderen Stellenwert ein.
Ziel ist es, die Absolvent*innen zu befähigen, Kinder mit Unterstützungsbedarf im inklusiven Setting an elementaren Bildungseinrichtungen in ihren individuellen Lern- und Entwicklungsprozessen zu begleiten. Dazu ziehen sie ihre fundierten Kenntnisse zu Dynamiken von Entwicklungsprozessen und zu Ursachen von Entwicklungsauffälligkeiten in unterschiedlichen Bereichen heran und ermöglichen Teilhabe und Selbstbestimmung. Ferner verfügen sie über Kompetenzen, um Eltern/Erziehungsberechtigte sowie das Team kooperativ zu beraten beziehungsweise in multiprofessionellen Settings zusammenzuarbeiten. In diesem Zusammenhang sind sie sich ihres pädagogischen Kernauftrags bewusst, wenngleich sie auf interdisziplinäre Methoden und Grundlagen zurückgreifen. Sie setzen sich zudem laufend mit aktuellen wissenschaftlichen Ergebnissen auseinander, um daraus Schlüsse für das Praxisfeld abzuleiten. Das wissenschaftsbasierte, vertiefte, elementarpädagogische Verständnis der Absolvent*innen beruht auf einer inklusiven Grundhaltung, die im jeweiligen Handeln zum Ausdruck kommt. Eine feinfühlige Beziehungsgestaltung bietet dabei die Grundlage für spezifische pädagogische Interventionen. In Belangen der Organisationsentwicklung steuern sie einen besonderen Blick für das Etablieren einer inklusiven Kultur bei und regen das Team an, (inklusions-)pädagogische Praktiken zu hinterfragen und gemeinsam weiterzuentwickeln.
Das a.o. Bachelorstudium gliedert sich in 34 Module. In den jeweiligen Semestern sind zwischen 3 und 5 Module zu absolvieren.
Diese umfassen folgende Schwerpunkte: Biographiearbeit (Modul 1 und 16), Wissenschaftliche Grundlagen
Inklusiver (Elementar-)Pädagogik (Modul 2, 6, 7, 11, 12, 17, 21, 25 und 32), grundlegende bzw. vertiefende
Fachdidaktik und -methodik inkl. Fachwissenschaft in den einzelnen Entwicklungs- und Bildungsbereichen (Modul 3, 4, 8, 9, 13, 14, 18, 19, 22, 26, 29 und 33), Pädagogisch-Praktische Studien (Modul 5, 10, 15, 20, 24, 28, 31 und 34) und Wissenschaftliches Arbeiten (Modul 23, 27 und 30).
Im Rahmen des Studiums müssen vier Wahlpflichtmodule absolviert werden. Dies sind die Module 22, 26, 29 und 33.
Im Pädagogischen Hochschulverbund Süd-Ost werden folgende Wahlpflichtmodule angeboten:
- Pädagogische Hochschule Kärnten:
Vertiefung im Bereich der Familienbegleitung und Frühförderung
- Pädagogische Hochschule Steiermark:
Vertiefung in der Entwicklungsbegleitung im Bereich visueller Wahrnehmung
- Private Pädagogische Hochschule Augustinum:
Vertiefung in der Entwicklungsbegleitung im sozial-emotionalen Bereich
- Private Pädagogische Hochschule Burgenland:
Vertiefung in der Entwicklungsbegleitung im Bereich der Sprache
Nach erfolgreichem Abschluss des a.o. Bachelorstudiums ist der bzw. dem Studierenden ein Bachelorzeugnis
auszustellen und der akademische Grad „Bachelor of Arts in Continuing Education“, abgekürzt BA (CE), zu
verleihen.
Alles, was du wissen musst, um in Österreich ein Bachelor-Studium zu beginnen.
Die Zulassung zum a.o. Bachelorstudium setzt gemäß § 52f Abs. 2 HG 2005 eine abgeschlossene Ausbildung als Inklusive Elementarpädagogin*Inklusiver Elementarpädagoge gemäß dem Anstellungserfordernisse- Grundsatzgesetz (AE-GG) voraus.
Weiters wird gemäß § 52f Abs. 2a Z 1 lit. a HG 2005 die allgemeine Universitätsreife und eine mehrjährige
einschlägige Berufserfahrung sowie gemäß § 52f Abs. 2b HG 2005 ein aktives Dienst- oder Arbeitsverhältnis an
einer elementarpädagogischen Bildungseinrichtung vorausgesetzt.
Studienwerber*innen haben gemäß § 52f Abs. 1 HG zumindest Sprachkenntnisse in Deutsch auf dem Referenzniveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechend der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1998 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) aufzuweisen.