Alles, was du über das Unterrichten in Österreich wissen musst.
Das Studium an der Pädagogischen Hochschule setzt die allgemeine Universitätsreife voraus.
Personen, die ein Studium an der Pädagogischen Hochschule anstreben, aber keine allgemeine Universitätsreife haben (kein Reifezeugnis oder Allgemeine Hochschulreife), können durch Ablegung der Studienberechtigungsprüfung die Berechtigung zur Zulassung zu einem Bachelorstudium an der PHS erlangen.
Hinweis für Studienanwärter/innen aus Deutschland:
Die Fachhochschulreife entspricht nicht der allgemeinen Universitätsreife.
Gesetzliche Grundlage ist das Hochschul-Studienberechtigungsgesetz vom 4. Juni 2008 (BGBl I. Nr 71 /2008)