Bachelorstudium

Lehramt für Berufsschulen (Berufsschulpädagogik)


Anbieter:

Hardfacts

Dauer:6 Semester
ECTS:180
Zugang:frei
Kosten:Kostenlos
Sprache:keine Angabe

Lehrer*in werden in Österreich

Alles, was du über das Unterrichten in Österreich wissen musst.

Zum Ratgeber

Beschreibung

Gemäß ihren Grundsätzen versteht die Pädagogische Hochschule Salzburg Lehrerinnen- und Lehrerbildung als einen lebensbegleitenden Prozess. Berufsentscheidung, Erstausbildung und kontinuierliche Weiterbildung bilden ein Berufskontinuum. Die ganzheitlich orientierte Ausbildung beruht auf einem ausgewogenen Verhältnis von Theorie und Praxis. Personale und soziale Kompetenzen haben einen ebenso hohen Stellenwert im Ausbildungsprozess wie Methoden- und Fachkompetenz. Die Entwicklung einer reifen Lehrerinnen- und Lehrerpersönlichkeit ist uns genauso wichtig wie eine solide fachliche Ausbildung, die auf einem wissenschaftlichen Fundament fußt. Zur Lehrerinnen- und Lehreprofessionalität gehört es auch, sich der gesellschaftlichen Herausforderungen anzunehmen und sich auf die sich ändernde Schülerinnen- und Schülerpopulation einzustellen (Management of Diversity – Integration, soziale Benachteiligung, Migration, Genderspezifität, unterschiedliche Begabungen) und „Schule nach Maß“ zu realisieren. Weltoffene Zukunftsorientierung und europäische / internationale Ausrichtung sind Grundelemente der (pädagogischen) Arbeit. 

In der Studienrichtung Berufsschulpädagogik werden folgende Lehrämter angeboten:

  • Fachgruppe I - allgemeinbildende und kaufmännische Unterrichtsgegenstände
  • Fachgruppe II - fachtheoretische Unterrichtsgegenstände
  • Fachgruppe III - fachpraktische Unterrichtsgegenstände

Studieninhalt

  • Humanwissenschaften
  • Fachwissenschaften
  • Fachdidaktik
  • Schulpraktische Studien
  • Ergänzende Studien
  • Begleiteter Schuldienst

Studienaufbau

Das Curriculum des sechssemestrigen Studienganges für im Dienst stehende Vertragslehrerinnen und Vertragslehrer zur Erlangung des Lehramtes für Berufsschulen sieht gemäß § 16 Abs. 2 HCV Lehrveranstaltungen in den nachstehenden Studienfachbereichen im Ausmaß der zugewiesenen ECTS-Credits vor:

  • Humanwissenschaften 39
  • Fachwissenschaften 28
  • Fachdidaktiken 26
  • Schulpraktische Studien 18
  • Ergänzende Studien 18
  • Begleiteter Schuldienst (angerechnet) 24
  • Berufspraxis (angerechnet) 18
  • Bachelorarbeit 9 

Das 1. und 2. Semester sowie das 5. und 6. Semester werden berufsbegleitend und das 3. und 4. Semester gemäß § 16 Abs. 2 HCV als Vollstudium angeboten.

Die Lehrbefähigungen für im Dienst stehende Vertragslehrerinnen und Vertragslehrer zur Erlangung des Lehramtes für Berufsschulen wird in den Fachgruppen I, II und III gemäß § 17 Abs. 1 HCV angeboten.

Aus Aktualitätsgründen können nichtverpflichtend zu inskribierende Lehrveranstaltungen angeboten werden. 

Qualifikationsprofil

Der Studiengang zur Erlangung des Lehramtes für Berufsschulen orientiert sich weiters an den sich rasch verändernden Professionalisierungsanforderungen und am Transfer neuer wissenschaftlich-berufsfeldbezogener Erkenntnisse sowohl in die wirtschaftliche als auch in die pädagogische Berufswelt. So wird auf eine kontinuierliche Fort- und Weiterbildung der Lehrenden in allen Studienfachbereichen großer Wert gelegt.

 

Berufsfelder

Der Studiengang zur Erlangung des Lehramtes für Berufsschulen dient einer wissenschaftlich fundierten und praxisorientierten Ausbildung für ein Lehramt, insbesondere einer spezifischen Fachgruppe (FG I, II, III) und einer spezifischen Lehrbefähigung für einen Lehrberuf an einer Berufsschule. Die Studierenden werden durch eine wissenschaftlich-berufsfeldbezogene Forschung und Lehre sowie durch die fundierte Schul- bzw. Berufspraxis zur verantwortungsvollen Ausübung ihres Berufes befähigt. So wird verstärkt darauf geachtet, dass die Ergebnisse der berufsfeldbezogenen Forschung in die Module des Curriculums der Berufsschulpädagogik einfließen.

Einstiegsvoraussetzungen

Einstiegsvoraussetzungen für Bachelor-Studien

Alles, was du wissen musst, um in Österreich ein Bachelor-Studium zu beginnen.

Zum Ratgeber

Voraussetzung für das Studium:

  • ein bestehendes Dienstverhältnis an einer berufsbildenden Schule
  • mehrjährige einschlägige Berufspraxis 

Für die Fachgruppe I gemäß §3 Abs. 2 Zi 1 lit.a gilt als einschlägige Berufsbildende Höhere Schule eine im SchOG genannte Berufsbildende Höhere Schule, die dem jeweiligen Berufsfeld entspricht.

Als einschlägige Ausbildung gilt

  • eine Lehrabschlussprüfung, die sich auf das jeweilige Berufsfeld bezieht,
  • der erfolgreiche Abschluss von Studien oder Studienabschnitten im tertiären Bereich, die sich auf das jeweilige Berufsfeld beziehen
  • Eine Dienstprüfung für den gehobenen Dienst der Gebietskörperschaften, erfolgreich abgelegte Prüfungen der öffentlich rechtlichen Berufsvertretungen, insofern die betreffenden Ausbildungen oder Prüfungen nach Bildungsinhalt und Bildungsumfang einer Lehrabschlussprüfung in einem Lehrberuf des Berufsfeldes gleichwertig sind.

Für die Fachgruppe II gemäß §3 Abs. 2 Zi 1 lit.a gilt als einschlägige Berufsbildende Höhere Schule eine im SchOG genannte Berufsbildende Höhere Schule, die dem jeweiligen Berufsfeld entspricht.

Als einschlägige Ausbildung gilt

  • eine Lehrabschlussprüfung oder eine Meisterprüfung, die sich auf das jeweilige Berufsfeld bezieht •der erfolgreiche Abschluss einer berufsbildenden mittleren Schule, die sich auf das jeweilige Berufsfeld bezieht
  • der erfolgreiche Abschluss von Studien oder Studienabschnitten im tertiären Bereich, die sich auf das jeweilige Berufsfeld beziehen
  • Eine Dienstprüfung für den gehobenen Dienst der Gebietskörperschaften, erfolgreich abgelegte Prüfungen der öffentlich rechtlichen Berufsvertretungen, insofern die betreffenden Ausbildungen oder Prüfungen nach Bildungsinhalt und Bildungsumfang einer Lehrabschlussprüfung in einem Lehrberuf des Berufsfeldes gleichwertig sind.

Für die Fachgruppe III gemäß § 3 Abs 2 Zi 1 lit b gilt als einschlägige Meisterprüfung eine Meisterprüfung, die sich auf das jeweilige Berufsfeld bezieht.

Als einschlägige Befähigung gilt

  • eine Lehrabschlussprüfung, die sich auf das jeweilige Berufsfeld bezieht, und eine im Rahmen der Studienberechtigungsprüfung erfolgreich abgelegte Prüfung für das Wahlfach Fachwissenschaft des Berufsfeldes, sofern es keine einschlägige Meisterprüfung in diesem Berufsfeld gibt
  • eine Lehrabschlussprüfung, die sich auf das jeweilige Berufsfeld bezieht, und eine im Rahmen der Berufsreifeprüfung erfolgreich abgelegte Prüfung im jeweiligen Fachbereich, sofern es keine einschlägige Meisterprüfung in diesem Berufsfeld gibt
  • eine Befähigungsprüfung bzw. Konzessionsprüfung nach früheren Bestimmungen, die sich auf das jeweilige Berufsfeld bezieht, sofern es keine einschlägige Meisterprüfung in diesem Berufsfeld gibt
  • der erfolgreiche Abschluss einer berufsbildenden mittleren Schule, die sich auf das jeweilige Berufsfeld bezieht, sofern die betreffenden Ausbildungen nach Bildungsinhalt und Bildungsumfang einer Meisterprüfung in einem Lehrberuf des Berufsfeldes gleichwertig sind
  • der erfolgreiche Abschluss von Studien oder Studienabschnitten im tertiären Bereich, die sich auf das jeweilige Berufsfeld beziehen. 

Kontaktmöglichkeiten